ackerschiene hat geschrieben:.....- übrigens war der 01.01.56 der Übergang zu den neuen amtlichen Kennzeichen, weißer Grund, schwarze Schrift, mit Kennzeichnung der Zulassungsbehörde) .
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Gruß, Uwe
Also bei uns in BaWü Übergang von weißem Grund und schwarzer Schrift ( wir hatten AW 6255 = Amerikanische Zone Württemberg) auf weißen Grund und grüne Schrift -- und ganz neu TÜV-Pflicht
Und ab 1960 wurden Blinkerausrüstung auch für Traktoren und Anhänger Pflicht
OT : unser Fendt Bauj 1952 hatte 20 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Mein Vater wurde mal von der Polizei auf der Autobahn (legal! ) angehalten, weil er zu schnell fuhr.
Gut , er hatte auf Gefällstrecken den Polizeigang genommen.

