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Trecker mit 6 km/h geht das noch?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Trecker mit 6 km/h geht das noch?

Beitragvon Thomas Wolff » So Mär 05, 2006 22:03

moin moin,
mal wieder eine frage.
kann ich infach ein 6 km h schild an einen alten trckr machn und losdüsen? oder was brauche ich für voraussetzungen? ich will nur holz machen damit und wenns geht,dann spare ich steuren und immer den tüv,das wäre doch was. geht s so einfach wie ich denke oder muß ich irgendwas verändern? mein alter trecker ist baujahr 59 und hat 31 ps.und frontlader,ist ein fordson. vielen dank für eure antworten.achja,hoff bin richtig,hab gesucht,aber keinen beitrag gefunden
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Beitragvon countryman » Mo Mär 06, 2006 10:00

die 6 km/h müssen die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH)sein! Einfach nur langsam fahren reicht nicht, hat es noch nie!
Man müßte also massiv Gänge sperren. Um es wasserdicht zu machen sollte der Schlepper dann in diesem Zustand zum TÜV, der dir eine Bescheinigung über die bbH mitgibt. Dann ist alles ganz einfach. Aber auch verdammt laaaaangsam ;-)
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Beitragvon Andre946 » Mo Mär 06, 2006 10:46

hm soweit ich weiß gibt es keine neue 6 Km/h zulassung mehr. Nur Altfahrzeuge haben Bestandsschutz. Der Eu sei dank.
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Beitragvon grosso » Mo Mär 16, 2009 11:53

Hallo,
habe einen alten Fahr d90 an diesem ist hinten ein 6 kmh Schild montiert.
als ich ihn vor ca. 6 Monaten erworben habe war das Getriebe defekt. Jetzt nachdem ich ein "neues" Getriebe eingebaut habe fährt er natürlich schneller als 6 kmh. Bei dem Orginalgetriebe war zumindest der 5. Gang blockiert, eventuell auch noch andere. Jetzt meine Frage:
1. im Fahrzeugbrief finde ich keine Eintragung bzgl.der 6 kmh. Ist eine solche erforderlich?
2. reicht es wenn ich genuegend Gänge erneut blockiere, sodass v-max wieder <= 6kmh ist, oder muss ich auf jedenfall beim Tüv vor fahren?
3. wenn er als 6 kmh-ler läuft, was braucht es dann für einen Führerschein, oder wenn es keinen braucht, gibt es eine Altersbeschränkung? Denn der 13 jaehrige Sohn meiner Freundin ist natürlich sehr scharf darauf endlich fahren zu dürfen. Natuelich nur die par Meter von Zuhause in den Wald zum Holzmachen, und zurück, aber immerhin 100 Meter öffendlicher Strassenverkehr. Und wir wollen ja nichts ungesetzlichen machen ;-)

vielen dank im voraus
grosso
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Wenn

Beitragvon ackerschiene » Di Mär 17, 2009 13:08

die Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h schon nicht im Brief steht, ist es auch nicht amtlich, dass dieses Gefährt vorher schon überhaupt auf die Straße durfte. Wenn er jetzt auch noch schneller ist, ist es eh vorbei.
Es gibt noch die Ausnahmeregelung für 6 km/h in der Land- und Forstwirtschaft, man will diese langsamen Fahrzeuge aber nicht mehr im Straßenverkehr haben, deshalb gibt es bei den Straßenverkehrsämtern grundsätzlich keine neue Betriebserlaubnis für ein altes 6 km/h-Fahrzeug, die alten (bereits mit Betriebserlaubnis versehen ) 6 km/H, bei denen hofft man drauf, dass sie irgendwann einfach aussterben. O-Ton StVA bei mir:
"Das sind sowieso alles die Alkoholiker ohne Führerschein und die, die zu geizig sind, Steuer/Versicherung zu bezahlen...."

Im übrigen reicht es nicht, einen Gasanschlag zu montieren oder einfach ein paar Gänge zu sperren, es muss die BAUART des Fahrzeuges geändert werden, also Änderungen, die entweder gar nicht oder nur mit erheblichem technischen/finanziellen Aufwand wieder rückgängig gemacht werden können. Also Verschweißen von Getrieberädern o.ä., aber das ist ja alles Geschichte, NEU gibt es da keine Erlaubnis mehr für.
Geht nicht gibt's nicht.
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