Mal eine ganz dumme Frage:
Wem gehört rein rechtlich Teibholz, das nach Hochwasser auf Weisen und Feldern liegen bleibt?
Das zeitaufwändige Übel kennen wohl viele hier, dass man im Frühjahr entlang von Gewässern das Treibgut von den Flächen sammeln muss.
Jetzt lese ich in einem anderen Forum mit etwas Erstaunen die Empfehlung, jeder könne sich nach Belieben Treibholz von den Wiesen sammeln und so seinen Brennholzvorrat aufstocken. An größeren Flüssen ist wohl mehr Holz in attraktiver Größe dabei.
Kennt sich damit jemand aus? Ist das überhaubt geregelt?
