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Treibholz auf Wiesen und Äckern - Wem gehört es? Entsorgung?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Treibholz auf Wiesen und Äckern - Wem gehört es? Entsorgung?

Beitragvon Manfred » Mi Mär 05, 2008 9:48

Mal eine ganz dumme Frage:

Wem gehört rein rechtlich Teibholz, das nach Hochwasser auf Weisen und Feldern liegen bleibt?

Das zeitaufwändige Übel kennen wohl viele hier, dass man im Frühjahr entlang von Gewässern das Treibgut von den Flächen sammeln muss.

Jetzt lese ich in einem anderen Forum mit etwas Erstaunen die Empfehlung, jeder könne sich nach Belieben Treibholz von den Wiesen sammeln und so seinen Brennholzvorrat aufstocken. An größeren Flüssen ist wohl mehr Holz in attraktiver Größe dabei.

Kennt sich damit jemand aus? Ist das überhaubt geregelt?
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Beitragvon automatix » Mi Mär 05, 2008 10:02

nun, da keiner eine fremde wiese betreten darf.....
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Beitragvon Manfred » Mi Mär 05, 2008 11:04

Seit wann denn das?
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Beitragvon Kyloe » Mi Mär 05, 2008 12:11

automatix hat geschrieben:nun, da keiner eine fremde wiese betreten darf.....


Prinzipiell ja, aber zum "Zwecke der Erholung" ist es erlaubt, sofern nicht eine bauamtlich angemeldete Umfriedung existiert. (meine ich zu wissen)

Nu ist aber Brennholzsammeln nicht gerade die übliche Erholungsprozedur. Ich würde mal tippen; das Schwemmgut gehört dem Bewirtschafter!
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Beitragvon hans g » Mi Mär 05, 2008 12:26

grundsätzlich ist es nicht gestattet,private grundstücke zu betreten.
der hiesige hundeverein z.b. macht immer übungen auf den äckern----ich habe das unterbunden mit der begründung,dass ich ja schon an den jäger verpachtet habe.
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Beitragvon Komatsu » Mi Mär 05, 2008 12:38

Treibholz kommt immer dort wieder rein, wo es her gekommen ist ....
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Beitragvon H.B. » Mi Mär 05, 2008 13:37

Wenn ich dieses Problem hätte, wäre ich froh ab jedem der räumt. Das macht keiner zwei mal.... :lol:
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Beitragvon Manfred » Mi Mär 05, 2008 14:14

Schön wär es ja, wenn sie aufräumen würden. Werden sie aber kaum tun. Höchstens die attraktiven Teile wie Stämme und Balken aufladen. Kleinholzhaufen (überlicherwiese mit Sand, Folienresten und anderem Müll durchmischt) werden Sie ja kaum anfassen. Da müsst das Öl schon noch deutlich teurer werden.

Ist aber bislang eher ein akademisches Problem.

Bliebe die Frage, wie es rechtlich aussieht?
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Beitragvon schuelerlotse » Do Mär 06, 2008 15:58

Das Treibholz ist herrenlos, also wird es wie eine Fundsache behandelt:

- Den Fund muss man dem Fundbüro melden (wenn ich den Eigentümer nicht kenne), sonst laufe ich Gefahr, eine Unterschlagung zu begehen, was eine Straftat darstellt
- Nach sechs Monaten kann das Holz dann in meinen Eigentum übergehen, sofern ich das will und der Eigentümer unbekannt ist.
- Ich kann das Holz verwahren, wenn das Fundbüro keine Einwände hat

- Ansonsten bestehen die üblichen Fundrechte (Finderlohn)

Kann man in § 965 und folgende im BGB nachlesen
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Beitragvon Frankenbauer » Do Mär 06, 2008 23:28

Meldung an Wasserwirtschaftsamt mit der Forderung die Flächen zu räumen, denn denen gehört wenigstens der Uferbewuchs, Dann tut sich in der Regel erst mal gar nichts, weil die Brüder ganz genau wissen, dass Du den Schrott selbst aufräumst, denn Dein Gras wächst ja in den Mist rein, wenn alles aufgeräumt ist, bzw. während dem Aufräumen schaut dann ein WWA Mitarbeiter mal kurz, ob Du den Schrott auch auflädst, weil wieder reinschmeißen ist illegale Müllentsorgung.
Als Brennholz ist das was da ankommt aber auch kaum zu gebrauchen, patschnass, bevor das trocknet ist es verfault und stinken tuts erbärmlich.
Also wie jedes Jahr hoffen, dass nichts kommt und bei ihcs Verfahren aufpassen, dass man nicht erwischt wird.

Gruß

Werner
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Beitragvon Ernstfried » Fr Mär 07, 2008 13:25

Wenn ich mich richtig an Presseberichte erinnere, ist das Thema "Treibsel" im Bereich der Unterweser ein Dauerbrenner: Die Landwirte haben das Problem der Entsorgung, alle anderen zucken mit den Achseln.

Das Thema müsste also bei den Interessenvertretungen der Landwirte in der Region bekannt sein, dto die rechtlichen Aspekte.
Mir sind Leute lieber, die "mir" und "mich" verwechseln, als "mein" und "dein"
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Beitragvon hans g » Fr Mär 07, 2008 14:02

es gibt ein urteil(hab ich jetzt nicht parat),dass der anlieger verpflichtet ist,den dreck weg zu räumen.
genauso ist es ja,wenn müll in der landschaft liegt---liegt er aufm acker,muss der landwirt ran,liegt das zeug im graben,muss die gemeinde entsorgen :roll:
hans g
 
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Beitragvon Kaninchen » Fr Mär 07, 2008 14:22

....stimmt nur bedingt. Bei uns in Schleswig-Holstein gibt es im Landesabfallwirtschaftsgesetz die Regelung, dass Abfälle, die in freier Llandschaft lagern bzw. durch Unbekannte abgelagert wurden vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu entsorgen sind (§ 6 LAbfWG).
Grüßle,
Birgit
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