Ferengi hat geschrieben:Ein Großteil der DÜV stammt leider von der Düngemittelindustrie.
Erkläre mal was die 170 KG N-Regel fürn Sinn hat?
Wir haben klare Regeln bezuglich der Nährstoffüberhänge.
Wenn man die einhält, wofür dann auf 170 KG N begrenzen?
Wenn jemand im intensiven Grünland 300 KG N einsetzen kann, warum nicht auch 300 KG N
mit Wirtschaftsdüngern düngen!?
Weil er den teuren Mineraldünger kaufen soll!
Als Biobauer bin ich klar gegen jedwede Art von Überdüngung.
Aber nicht wenige Auflagen sind inzwischen reine Schikane!
Und die kommende Sperrfrist für Festmist auf Grünland kannst du getrost dazu zählen!
Es gibt eine Studie die belegt das, im Grünland, selbst Gülle kaum ausgewaschen wird.
Die DVO sollte im wesentlichen die Tierhaltung an die Fläche binden. Das sagt dir hinter vorgehaltener Hand jeder höhere Kammermitarbeiter. Deswegen hat man die BGAs auch völlig außen vorgelassen. Mit Umweltschutz und sachgerechter Düngung hatte die noch niemals zu tun und das wird sich wohl auch nicht ändern.


Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet