Ich hab hier grade wieder ein Schreiben vom Tüv auf den Schreibtisch bekommen, zwecks "wiederkehrende äussere Prüfung Weinpresse". Wie handhabt ihr das mit euren pneumatischen Pressen?
Bei uns in Franken (Bayern) ist das so: TÜV-pflichtig laut Druckbehälterverordnung sind Traubenpressen mit einem Druckbehälterinhalt (egal ob offenes Presssystem oder Tankpresse) dessen Druckprodukt 1000 übersteigt. Druckprodukt ist Inhalt des Druckbehälters x max. Druck in bar. Macht also bei meiner Scharfenberger Europress 3400 x 2 = 6800. Ausgenommen sind somit nur Pressen unter 500 l Inhalt. TÜV kommt alle 5 Jahre, Prüfbuch muss geführt werden, ansonsten droht Stillegung der Presse (ist bei uns in Franken auch schon praktiziert worden, mitten im Herbst bei voller Presse). Prüfbuch wird u. a. auch von der BG geprüft. Die jährliche Sichtprüfung war bisher auch noch Pflicht (und ein willkommenes Zubrot für die BayWa ), diese ist aber abgeschafft worden.
alles geldmacherei.... hab von scharfenberger die ehp 3000, ist jetzt 19 jahre alt und noch nie ein tüv da gewesen. die bg sagt auch nix, kommen immer regelmässig. hab dieses jahr ein neues p-tuch bekommen, da sagte mir der monteur, auch das von dem tüv und bla, bla. er meinte auch, dass das nur geldmacherei ist. die tüv-leute, überprüfen nur das überdruckventil, sind damit in wenigen minuten fertig und kassieren einen haufen geld. da finde ich es sinnvoller und handhabe das auch so, dass jedes jahr die fa scharfenberger kommt und eine inspektion macht.
mir legt keiner eine presse still, wär ja nochmal schöner.
Es ist anscheinend von Bundesland zu Bundesland verschieden - ich habe auch schon gehört, dass in RLP das alles etwas relaxter gesehen wird als bei uns in BAY