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Typenschild alter Anhänger

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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8 Beiträge • Seite 1 von 1
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Typenschild alter Anhänger

Beitragvon Tiros02 » Fr Sep 04, 2015 11:27

Servus,

ich hab noch einen alten Zweiachser-Hänger. Den hab ich jetzt neu bereift, die Beleuchtung in Ordnung gebracht usw., so dass er wieder einsatzfähig ist.

Problem ist nur: Der Anhänger wurde nach dem Krieg von meinem Opa auf Basis eines alten Pferdeanhängers selbst gebaut/umgebaut und hat natürlich keine Betriebserlaubis (braucht man ja nicht vor 1961), aber auch kein Typenschild.

Kann ich mir jetzt einfach ein Blanko-Typenschild holen und als Hersteller den eigenen Namen eintragen, bei Achslasten etc. irgendwas ausdenken, 25 km/h-Schild hinten drauf und das Typenschild annieten und fertig, oder wie????? Oder man fragt einen Schmied, ob er Hersteller spielen will?
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Re: Typenschild alter Anhänger

Beitragvon countryman » Fr Sep 04, 2015 12:02

Mir wurde in einem vergleichbaren Fall empfohlen als Hersteller "Unbekannt" einzutragen.
Wichtig ist die Dokumentation des Baujahrs "vor 61", weil damit bei lof Verwendung, im lof Betrieb,hinter Zugmaschinen, bis 25 km/h nicht nur keine Zulassung, sondern außerdem auch keine Betriebserlaubnis nötig ist.
(Kursiv die goldenen vier Regeln für zulassungsfreie Anhänger allgemein. Ab Bj. 61 benötigen diese auch eine BE)
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Re: Typenschild alter Anhänger

Beitragvon Tiros02 » Fr Sep 04, 2015 12:47

Und bei der Jahresangabe die tatsächliche (der Umbau war vmtl. um 1954) oder nur "vor 1961" und bei den Gewichten nur ein X oder eine glaubwürdige Phantasiezahl?

Der Anhänger ist noch/wieder in gutem Zustand, ich nehme ihn zum Langholztransport (d.h Stammholz bis 7 m Länge).
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Re: Typenschild alter Anhänger

Beitragvon robs97 » Fr Sep 04, 2015 17:07

Tiros02 hat geschrieben:Und bei der Jahresangabe die tatsächliche (der Umbau war vmtl. um 1954) oder nur "vor 1961" und bei den Gewichten nur ein X oder eine glaubwürdige Phantasiezahl?

Der Anhänger ist noch/wieder in gutem Zustand, ich nehme ihn zum Langholztransport (d.h Stammholz bis 7 m Länge).


Also einfach so ein Typenschild anfertigen und das wars, geht meiner Meinung nach nicht.
Du musst das Teil zumindest TÜV abnehmen lassen, bekommst dafür eine BE sowie auch ein Typenschild vom TÜVler, welches Du dann selbst ausfüllen darft mit den Daten die Du vom TÜV bekommst. Selbstverständlich ist das Ganze anschließend zulassungsfrei wie nach den bisherigen Regeln auch.
Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes setzt,
es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann.
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Re: Typenschild alter Anhänger

Beitragvon countryman » Fr Sep 04, 2015 17:27

eine BE ist vor Baujahr 61 eben NICHT erforderlich. Darum gehts ja. Da vor 61 so etwas nicht verlangt wurde gab es eine Übergangsregelung die bis heute gilt. Die alten Fuhren (Pferdewagen und auch vom Schmied um/neugebaute Ackerwagen) hatten weder BE noch sonstige Papiere und oft auch kein Typschild. Zur Erstellung einer BE wären Achsdaten, Bremsberechnung u.v.m. erforderlich. Das ist unverhältnismäßig, daher die Übergangsregelung. Ein Schild dient nur der Klarstellung des Bj. und darf selbst gefertigt werden. Es hat keine "amtliche" Beweiskraft - aber das Gegenteil (Bj. nach 61) wird auch keiner beweisen können. Also fahren, solange die sonstigen Umstände (Zulassungsfreiheit) passen.
Ein Typschild darf auch an anderen Hänger nachgefertigt werden, z.B. wenn es beschädigt wurde. Es muss natürlich das Richtige draufstehen.
Zuletzt geändert von countryman am Fr Sep 04, 2015 17:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Typenschild alter Anhänger

Beitragvon Schrauber » Fr Sep 04, 2015 17:40

So etwas brauchst du, Schrauber hat solche Typenschilder, :shock:
wenn du eins haben möchtest sag bescheid, das gibt es bei Schrauber kostenlos.
Dateianhänge
HPIM2337.JPG
HPIM2337.JPG (170.16 KiB) 3528-mal betrachtet
MfG
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Nicht verzagen Schrauber fragen, geht nicht gibt's nicht.
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Re: Typenschild alter Anhänger

Beitragvon Unimog 411 » Fr Sep 04, 2015 20:21

Zu bedenken ist aber, obwohl ein Anhänger vor Bj. 61 keine BE benötigt und die Bedingungen als zulassungsfreier Anhänger erfüllt werden, die Einhaltung der StVZO (Strassenverkehr-Zulassungsverordnung). Und das sind neben der Beleuchtung auch die Bremsen.

Bei den ehemaligen Pferdeanhänger von Tiros02 gehe ich jetzt mal von einen zweiachsigen Anhänger aus und der benötigt für eine 25 km/h Benutzung mindestens eine Auflaufbremse auf einer Achse, die eine mittlere Bremsverzögerung von 3,5 m/s2 aufweist. Und da wäre es Gut, wenn die Bremsachse und die Auflaufeinrichtung Typenschilder hat oder halt ein Gutachten von TÜV/DEKRA.

Ansonsten bleibt nur der 8 km/h Betrieb
StVZO hat geschrieben:§ 41 Bremsen und Unterlegkeile
(13) Von den vorstehenden Vorschriften über Bremsen sind befreit
...
3. hinter Zugmaschinen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h gefahren werden, mitgeführte
...
f) Fahrzeuge zur Beförderung von land- oder forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern, Geräten oder Erzeugnissen, wenn die Fahrzeuge eisenbereift oder in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise für eine Geschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h gekennzeichnet sind,
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Re: Typenschild alter Anhänger

Beitragvon Tiros02 » Di Sep 15, 2015 12:02

Unimog 411 hat geschrieben:Bei den ehemaligen Pferdeanhänger von Tiros02 gehe ich jetzt mal von einen zweiachsigen Anhänger aus und der benötigt für eine 25 km/h Benutzung mindestens eine Auflaufbremse auf einer Achse, die eine mittlere Bremsverzögerung von 3,5 m/s2 aufweist.

Tatsächlich Auflauf? Eine Seilzugbremse reicht nicht?
Tiros02
 
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