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Die oberste Verbraucherschützerin Ramona Pop hat nun auch für die
Nahrungsmittelbranche eine Übergewinnsteuer ins Gespräch gebracht.
Meldet der Spiegel.
Ich sehe es schon kommen:
Steigt in der Steuererklärung eines Landwirtschaftlichen Betriebes der
Gewinn zum Vorjahr um mehr als 3%, werden mehr Steuern fällig.
Kommt es zu einer Verringerung der Einnahmen, ist selbstverständlich
der Betriebsinhaber zuständig.
Ich werde den Verdacht nicht los, das wir auf dem direkten Weg in den
Sozialismus sind.
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