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Umsatzsteuer Winterdienst

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Umsatzsteuer Winterdienst

Beitragvon togra » Fr Aug 25, 2017 21:54

Hallo!
Unsere Gemeinde ist am mich herangetreten und fragt, ob wir den Winterdienst in meinem Heimatort übernehmen können.
So richtig reizt mich das nicht, bei dem was da bezahlt wird. (Einzelheiten auf Wunsch später).

Nun rief man heute wieder an und fragte nach, ob wir schon eine Entscheidung gefunden haben.
Auf meine Frage hin, ob der genannte Stundenlohn netto oder Brutto sei, antwortete der Zuständige: "Beim Winterdienst dürfen wir keine Umsatzsteuer bezahlen".

Ob ich trotzdem welche abführen muss, konnte er mir nicht sagen.

Nun ist es ja so, dass es in der Landwirtschaft bestimmte Besteuerungsarten gibt, wo so was Netto/Netto aufgeht.
Gibt es das für simplen Gewerbebetrieb auch?

Nach meinem Kenntnisstand muss ich als "gewöhnlicher GaLaBauer" (also ohne irgendwelche landwirtschaftlichen Sonderregelungen) auf alles was ich tue (mit Ausnahme von Pflanzenlieferungen) 19% USt einnehmen und abführen.

Gibt es da eine Ausnahme beim Kommunalen Winterdienst?

Leider ist mein Steuermann gerade im Urlaub und die Vorzimmerdame wusste es nicht.
Der Versuch, beim Finanzamt eine Auskunft zu erhalten, ist Freitags ab 11 unmöglich....

Evtl. weiß jemand darüber bescheid?


Ich würde es gerne bis zum Montag entscheiden wollen.
Wenn ich den kompletten Stundenlohn "behalten" darf, würde ich es ggf. aus Neugier mal probieren (Vertrag ginge nur einen Winter).
Wenn ich von dem (ohnehin lächerlichen) Stundenlohn noch knapp 1/5 "ersatzlos weiterleiten" müsste, soll das mal schön wer anders machen....
Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist...
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Re: Umsatzsteuer Winterdienst

Beitragvon Cowrider » Sa Aug 26, 2017 10:00

Da das eine gewerbliche Tätigkeit ist wirst du um Umsatzsteuer nicht rumkommen. Ausser du hast ein "Kleingewerbe" weis jetzt nicht genau wo hier die grenze ist glaub 17000€? Beim Kleingewebe muss man die Umsatzsteuer nicht ausweisen...
Das die Gemeinde keine Umsatzsteuer zahlen kann/will kann ich mir nicht vorstellen denn jeder Handwerker der für die Gemeinde tätig wird muss diese ja auch berechnen....
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Re: Umsatzsteuer Winterdienst

Beitragvon Jm010265 » Sa Aug 26, 2017 10:18

Mein bekannter macht das mit seinem Traktor-wie Vergammelt die Maschinen aussehen wissen wir alle. Wenn dann die Bezahlung noch Mau ist, suchen die einen dummen... In diesen Zeiten wo für alles mögliche Geld genug da ist sollen die ordentlich bezahlen.... :klug: War nicht gefragt musste es aber trotzdem los werden. MfG J.Müller
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Re: Umsatzsteuer Winterdienst

Beitragvon harley2001 » Sa Aug 26, 2017 11:01

Das kann schon sein, dass die keine Umsatzsteuer bezahlen können. Ähnlich ist es, wenn du bei denen etwas kaufst, eine Maschine z. B. Hab das auch schon erlebt, Steuer konnte nicht ausgewiesen werden. Allerdings ist unser Bauhof als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) geführt. Ist aber bei städtischen Betrieben ähnlich. Lass die Finger vom WD. Undankbare Geschichte.
Ich mag verdammen was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.
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Re: Umsatzsteuer Winterdienst

Beitragvon Pegasus_o » Sa Aug 26, 2017 12:46

Wenn der Auftraggeber von der Umsatzsteuer freigestellt ist, dann unterliegen Arbeiten auch nicht der UST.

Ich habe das gleiche als Dozent für eine Universität, dort sind die Stundensätze ebenfalls netto.

Gruß
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Re: Umsatzsteuer Winterdienst

Beitragvon Gollum » Sa Aug 26, 2017 12:53

Lass es.
Ich hatte das Angebot auch,die Stundensätze sowie die Bereitstellungspauschale wären auch ganz ok gewesen, aber nach langem Gespräch mit einem Forianer habe ich abgesagt.
Das was du den Maschinen antust ist nicht zu bezahlen wenn du nicht einen Wegwerfschleper hast.
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Re: Umsatzsteuer Winterdienst

Beitragvon egnaz » Sa Aug 26, 2017 15:13

Das kommt auf die Sätze an. Ein bekannter Ackerbauer macht auch Winterdienst. Das läuft bei ihm sehr gut. Er hat mittlerweile einen zweiten Schlepper angeschafft und eine Aushilfe angestellt. Den höheren Maschinenverschleiß muss man natürlich mitberechnen.
Da torga Gewerbe hat und die MwSt bereits abrechnet, muss er die MwSt auf seinen Rechnungen ausweisen. Es wäre mir neu, dass Komunen keine MwSt bezahlen müssen. Wahrscheinlich wollte der Sachbearbeiter nur den Preis drücken, mit dem Argument, dass sie die gezahlte MwSt wie Privatpersonen nicht verrechnen können.
Auf jeden Fall würde ich bei Winterdienst die Betriebshaftpflicht überprüfen.
Gruß Eckhard
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Re: Umsatzsteuer Winterdienst

Beitragvon togra » Sa Aug 26, 2017 20:17

harley2001 hat geschrieben:Allerdings ist unser Bauhof als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) geführt

Unserer auch.
Wir machen für die schon andere Tätigkeiten, die ganz normal mit Vorsteuer abgerechnet werden.
Deswegen verstehe ich nicht, dass das gerade beim Winterdienst anders sein soll.
egnaz hat geschrieben:Wahrscheinlich wollte der Sachbearbeiter nur den Preis drücken, mit dem Argument, dass sie die gezahlte MwSt wie Privatpersonen nicht verrechnen können.

Es kommt mir auch fast so vor.
"Wir sagen dem mal, das es da keine USt gibt und hinterher war das dann doch der Brutto-Preis".
Ich bin zwar sehr gut bekannt mit dem Bauhofsleiter, aber der ist ein richtiges Schlitzohr :mrgreen:
egnaz hat geschrieben:Auf jeden Fall würde ich bei Winterdienst die Betriebshaftpflicht überprüfen.

Angeblich wäre ich über den Auftraggeber über eine sogenannte "WGV" versichert... :roll:
Keine Ahnung, was das ist...??

Ich habe halt die Befürchtung, dass das ganze Modell (nur) für Landwirte berechnet ist und man als "Standard-Gewerbetreibender" nachher blöd aus der Wäsche guckt, wenn man von den landwirtschaftlichen Privilegien/Erleichterungen nicht profitieren kann.
Gollum hat geschrieben:Lass es.

Danke für den Tip.
2 gute Freunde (beides Vollerwerbler) aus dem Nachbarort machen es auch.
Und das sind beides extremst kühle Rechner.
Keiner von beiden würde auch nur im Entferntesten was anpacken, wo es kein Geld zu verdienen gibt.
19% mehr oder weniger können da allerdings schon über Sieg oder Niederlage entscheiden.
Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist...
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Re: Umsatzsteuer Winterdienst

Beitragvon harley2001 » Sa Aug 26, 2017 20:47

Ausschlaggebend ist evtl auch, wo "uffem Dorfe" liegt. :wink: und wie es da im Winter aussieht. Bei uns ist es oft so, dass es nen milden Winter gibt und dann hast du dir die Gerätschaften angeschafft, evtl am Abend vorher alles angebaut und dann gibt's doch wieder keinen Schnee. Kannst du wieder alles umrüsten. Dann ist die Frage, wie es mit dem Salz geregelt ist. Musst du es selbst vorhalten, oder kannst du's im Bauhof holen. Aber wenn die den WD auslagern wollen, werden sie sich den Stress mit dem Salz auch nicht mehr antun. Usw. Klar, für nen GalaBau Betrieb, der im Winter eh nicht viel zu tun hat, ist das schon uberlegenswert, aber es hat eben auch viele Schattenseiten.
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Re: Umsatzsteuer Winterdienst

Beitragvon Gollum » Sa Aug 26, 2017 20:52

Klar mag finanziell was übrig bleiben. Wenn man einen Schlepper hat den man verhunzen kann, oder einen alten ausgedienten.
Einem neueren Schlepper möchte ich den Winterdienst nicht antun. Den erhöhten Verschleis und den minimierten Wiederverkaufswert solltest du mit einberechnen.

Situation wäre bei mir folgende gewesen:
Ausrüstung wäre vorhanden gewesen, nur Ketten wären für den Schlepper noch anzuschaffen gewesen.
Salzbezug und Verladung über die Gemeinde
Einsatzgebiet vorwiegend an abgelegenen Stellen und als Rufbereitschaft für den regulären Gemeindebereich.
Bereitstellungspauschale die monatlich ausgezahlt wird.
Zusätzlich je Schlepperstunde Summe X
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Re: Umsatzsteuer Winterdienst

Beitragvon togra » Sa Aug 26, 2017 21:58

Hier ist es so:
- Kommunalplatte wird von und auf Kosten der Gemeinde angebaut, verbleibt natürlich in deren Besitz und muss nach Vertragsende zurück gegeben werden.
- Schneeschild, Streuer und Salz werden komplett gestellt. Sie dürfen auch "Privat" eingesetzt werden, wenn die Abrechnung mit dem Endkunden über den Bauhof erfolgt.
- Bereitschaftspauschale für den ganzen Winter
- 2 bezahlte Stunden für Auf- und Abrüstung einmalig pro Saison
- Stundenlohn im Einsatz, wobei zunächst die Einsatzpauschale "aufgebraucht" wird; d.h. man fährt die ersten x Stunden quasi umsonst
Im dümmsten Fall braucht man nur diese auf (weil es nur 2x geschneit hat); hat also nur das bisschen Kohle dafür, dass man den ganzen Winter nicht wegfahren kann und hat trotzdem noch gearbeitet.
- 25% Zuschlag zum Stundenlohn an Sonn- und Feiertagen

"Uff'm Dorfe" liegt da, wo die Winter eher nicht so hart zuschlagen. 100m oberhalb des Dorfes liegt die Schneefallgrenze in 95% der Fälle.
Trotzdem müsste ich theoretisch immer in Bereitschaft sein, da ja jederzeit einer von den 5%-Fällen eintreten kann.

Mit unseren Mitarbeitern könnte ich das nicht machen.
Denen stünde dann (24/7) ein Bereitschaftsgeld zu, welches inkl. aller Nebenkosten die gezahlte Pauschale (für den ganzen Winter) nach max. 2 Wochen verbraucht hätte.
Selbst wenn niemand was gemacht hat.

Bitte nicht falsch verstehen: Ich habe mehr als genug Arbeit (auch im Winter) und brauche das eigentlich nicht. Finanziell schon gar nicht.
Ich mag es aber, ständig neue Sachen auszuprobieren; und oft entwickeln sich Dinge ganz anders oder viel weiter, als man vorher dachte.
Wenn ich vorher allerdings schon weiß, dass man dabei einen dicken Extrem-Draufleger macht, verliert auch das Neue schnell seinen Reiz.... :prost:
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Re: Umsatzsteuer Winterdienst

Beitragvon Schoofseggl » So Aug 27, 2017 18:17

Wenn du schon in der glücklichen Situation bist dass Du wirtschaftlich auf solche Experimente nicht angewiesen bist dann lass es. Winterdienst hat so seine Probleme als da wären der erhöhte Verschleiß aufgrund des Salzes (Korrosion)/hohere Belastung des Materials und der dadurch verminderte Wiederverkaufswert der Maschinen, die Haftungsfrage (es kommt durchaus vor dass mal ein Randstein rausgehoben wird beim räumen, ist auch nix schlimmes, allerdings für den Eigentümerauch wenn es die beauftragende Gemeinde ist trotzdem Sachbeschädigung), dann wären da noch die Arbeitszeiten, sofern Du nicht nur selbst fährst musst Du deine Mitarbeiter auch dazu bewegen Nachts auf Abruf tätig zu werden inklusive der dabei fälligen Sonderzahlungen Nachtarbeit und Bereitschaft betreffend, und am Ende schneit es nicht und Du hast deinen normalen Geschäftsbetrieb sinnlos dadurch eingeschränkt dass deine Fahrzeuge auf Winterdienst gerüstet dumm rumstehen. Wenn dann noch um den Preis gefeilscht wird lass den Schlepper lieber den ganzen Winter in der Garage stehen.
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Re: Umsatzsteuer Winterdienst

Beitragvon togra » So Sep 17, 2017 23:33

Kleine Rückmeldung:

Winterdienst ist immer mit 19% USt zu berechnen und diese USt auch an das Finanzamt abzuführen.
Ausnahme ist lediglich die Kleinunternehmerregelung.

Ob man Landwirt ist (egal ob pausch. oder opt.) ist egal, da Winterdienst (egal für wen) keine landwirtschaftliche Dienstleistung oder Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist.

Kommunen (bzw. deren AöR) haben das Problem, dass sie beim Winterdienst "hoheitlich tätig" sind, und sich deshalb die in Rechnung gestellte USt nicht "wiederholen" können.

Von daher die Aussage mir gegenüber, "es könne keine USt gezahlt werden".
Ich soll also de facto die USt von meinem Lohn "übernehmen, abziehen und abführen".
Bei dem mir genannten (Brutto-)Stundenlohn habe ich allerdings ein negatives Interesse daran....

Ich wünsche allen Mitbürgern einen Winter ohne Komplikationen :prost:
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Re: Umsatzsteuer Winterdienst

Beitragvon wastl90 » Mo Sep 18, 2017 6:57

togra hat geschrieben:Kleine Rückmeldung:

Winterdienst ist immer mit 19% USt zu berechnen und diese USt auch an das Finanzamt abzuführen.
Ausnahme ist lediglich die Kleinunternehmerregelung.

Ob man Landwirt ist (egal ob pausch. oder opt.) ist egal, da Winterdienst (egal für wen) keine landwirtschaftliche Dienstleistung oder Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist.

Kommunen (bzw. deren AöR) haben das Problem, dass sie beim Winterdienst "hoheitlich tätig" sind, und sich deshalb die in Rechnung gestellte USt nicht "wiederholen" können.

Von daher die Aussage mir gegenüber, "es könne keine USt gezahlt werden".
Ich soll also de facto die USt von meinem Lohn "übernehmen, abziehen und abführen".
Bei dem mir genannten (Brutto-)Stundenlohn habe ich allerdings ein negatives Interesse daran....

Ich wünsche allen Mitbürgern einen Winter ohne Komplikationen :prost:


Das bedeutet auf gut Deutsch, dass der ausgewiesene Nettobetrag eben auch noch, neben deinen Gewinn+Kosten, die Vorsteuer abdecken muss...
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Re: Umsatzsteuer Winterdienst

Beitragvon togra » Mo Sep 18, 2017 22:39

wastl90 hat geschrieben:Das bedeutet auf gut Deutsch, dass der ausgewiesene Nettobetrag eben auch noch, neben deinen Gewinn+Kosten, die Vorsteuer abdecken muss...

Du meinst: "müsste".
Und das tut er (leider) nicht.

Von daher schlafe ich bei Frost und Schnee gerne aus und lasse währenddessen andere drauflegen.
Vielleicht können die aber auch einfach "besser" rechnen; ich weiß es nicht.....
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