Hallo!
Unsere Gemeinde ist am mich herangetreten und fragt, ob wir den Winterdienst in meinem Heimatort übernehmen können.
So richtig reizt mich das nicht, bei dem was da bezahlt wird. (Einzelheiten auf Wunsch später).
Nun rief man heute wieder an und fragte nach, ob wir schon eine Entscheidung gefunden haben.
Auf meine Frage hin, ob der genannte Stundenlohn netto oder Brutto sei, antwortete der Zuständige: "Beim Winterdienst dürfen wir keine Umsatzsteuer bezahlen".
Ob ich trotzdem welche abführen muss, konnte er mir nicht sagen.
Nun ist es ja so, dass es in der Landwirtschaft bestimmte Besteuerungsarten gibt, wo so was Netto/Netto aufgeht.
Gibt es das für simplen Gewerbebetrieb auch?
Nach meinem Kenntnisstand muss ich als "gewöhnlicher GaLaBauer" (also ohne irgendwelche landwirtschaftlichen Sonderregelungen) auf alles was ich tue (mit Ausnahme von Pflanzenlieferungen) 19% USt einnehmen und abführen.
Gibt es da eine Ausnahme beim Kommunalen Winterdienst?
Leider ist mein Steuermann gerade im Urlaub und die Vorzimmerdame wusste es nicht.
Der Versuch, beim Finanzamt eine Auskunft zu erhalten, ist Freitags ab 11 unmöglich....
Evtl. weiß jemand darüber bescheid?
Ich würde es gerne bis zum Montag entscheiden wollen.
Wenn ich den kompletten Stundenlohn "behalten" darf, würde ich es ggf. aus Neugier mal probieren (Vertrag ginge nur einen Winter).
Wenn ich von dem (ohnehin lächerlichen) Stundenlohn noch knapp 1/5 "ersatzlos weiterleiten" müsste, soll das mal schön wer anders machen....