Prinzipiell ist es egal ob Wirtschaftsweg oder Straße, beides ist öffentlich zugänglich und damit Teil der STVO und StVZO.
Damit gelten erstmal die selben Vorschriften.
Und für Landwirte gelten selbstverständlich im Straßenverkehr auch Vorschriften.
Pflug 6m lang ohne Warntafel und eigene Beleuchtung is schlicht verboten. Fertig.
Sieht man zwar oft, bedeutet aber nicht dass es erlaubt ist.
Im Falle des Falles blutet nicht nur der der dagegen fährt.
Wenn durch Unfall dann einer Rente braucht viel Spaß damit!
Beleuchtungsträger, Abdeckungen und Warntafeln etc. sind ja auch unfassbar teuer da kann man stattdessen schonmal Haus und Hof riskieren!