Guten Tag,
ich bin neu und habe via Google schon ein spannendes Thema hier gefunden, weshalb ich mich Registriert habe und nun diesen Thread erstelle.
Ich brauche Hilfe bei dem deutschen - Hessischen - Jagdrecht und möchte wissen, ob einem die bestandene Prüfung aberkannt werden kann, wenn man durch inaktivität keinen neuen Jagdschein gelöst hat.
Mit den Prüfungsdokumenten ist es meines Wissens nach doch immer möglich den Jagdschein erneut zu erhalten - egal, wielange der letze her ist, oder? [Ausgenommen §17 Versagen des Jagdscheins, wo ich nichts darüber gefunden habe, da dort ja nur steht, wann man ihn nicht bekommt]
Ich freue mich über eine Antwort [vielleicht mit einer Quelle?]
