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Verfall des Jagdscheins?

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Verfall des Jagdscheins?

Beitragvon TheLuk » Di Dez 27, 2011 16:48

Guten Tag,
ich bin neu und habe via Google schon ein spannendes Thema hier gefunden, weshalb ich mich Registriert habe und nun diesen Thread erstelle.

Ich brauche Hilfe bei dem deutschen - Hessischen - Jagdrecht und möchte wissen, ob einem die bestandene Prüfung aberkannt werden kann, wenn man durch inaktivität keinen neuen Jagdschein gelöst hat.

Mit den Prüfungsdokumenten ist es meines Wissens nach doch immer möglich den Jagdschein erneut zu erhalten - egal, wielange der letze her ist, oder? [Ausgenommen §17 Versagen des Jagdscheins, wo ich nichts darüber gefunden habe, da dort ja nur steht, wann man ihn nicht bekommt]

Ich freue mich über eine Antwort [vielleicht mit einer Quelle?]
TheLuk
 
Beiträge: 1
Registriert: Di Dez 27, 2011 16:42
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Re: Verfall des Jagdscheins?

Beitragvon furchenschwein » Di Dez 27, 2011 18:57

Hallo,

die bestandene Prüfung kann dir wegen dem nicht gelösten Jagdschein nicht aberkannt werden.
Natürlich erlischt umgehend deine Erlaubnis zum Jagen sowie die Berechtigung zum Besitz von Waffen.
Beides ist nur in Verbindung mit einem gültigen Jagdschein zu haben.

Gruß vom furchenschwein
furchenschwein
 
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Re: Verfall des Jagdscheins?

Beitragvon Ford8210 » Mi Dez 28, 2011 5:57

Einmal bestanden, immer bestanden.
Probleme kannst du nur in so fern bekommen, wenn du Waffen hast. Ohne gültigen Jagdschein wird dir die Waffenbesitzkarte entzogen, da du kein Bedürfnis für Waffen nachweisen kannst. Weiterhin kann es dir passieren, daß nach entsprechender Zeit eine genauere Prüfung deiner Akte bei der unteren Jagdbehörde bei Neulösung des Jagdscheines stattfindet. Denn wenn du ihn mehrere Jahre nicht gelöst hast, folgt vor Neuausstellung eine Überprüfung, ob du den Jagdschein entzogen bekommen hast.
Um dem allem aus dem Weg zu gehen, löse einfach einen 3-Jahres-Jagdschein. Tut nicht weh, du kannst jederzeit zur Jagd und hast wegen dem Waffenbesitz keine Probleme.
Gesetzliche Regelungen hierzu findest du im Bundes- und Landesjagdgesetz, sowie im Waffengesetz.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
Ford8210
 
Beiträge: 1001
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Wohnort: Odenwald
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