Die Versicherungskammer Bayern muss einen Münchner Biergarten-Betreiber mit einer Millionensumme für die staatlich verordnete Schließung seines Lokals in der Corona-Krise entschädigen.
Das Landgericht München veurteilte den öffentlichen Versicherer am Donnerstag zur Zahlung von 1,01 Millionen Euro, weil Christian Vogler seinen Augustinerkeller im Frühjahr wochenlang schließen musste.
Wirt Vogler hatte kurz vor dem Shutdown im März eine Betriebsschließungspolice abgeschlossen, um sich gegen Corona abzusichern. Die Versicherungskammer will dennoch nicht zahlen.
Grund: In den Versicherungsbedingungen sind zwar behördlich angeordnete Schließungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes gedeckt, der Covid-19-Erreger jedoch nicht genannt.
Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: in den Versicherungsbedingungen sind die behördlich angeordneten Schließungen tatsächlich aufgeführt, jedoch will die Versicherungskammer Bayern trotzdem nicht zahlen, weil der Covid-19-Erreger nicht explizit(?) genannt wurde ....
Ich kann es nicht fassen!

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet