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Verständnisfrage zur Agrardiesel-Vergütung

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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17 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Verständnisfrage zur Agrardiesel-Vergütung

Beitragvon sunshineh » Mi Mai 11, 2016 17:54

Hallo,

ich habe mal eine Verständnis-Frage zur Agrardieselvergütung.

Der Dieselpreis setzt sich doch wie folgt zusammen:
Nettopreis + 0,470 € Mineralölsteuer + 19 % UST + Handelsspanne = Bruttopreis

Durch die Agrardieselvergütung zahlt man dann
Nettopreis + 0,470 € Mineralölsteuer -0,2148 € Vergütung + 19 % UST + Handelsspanne = Bruttopreis

Wie setzt sich dieser Preis für einen optierenden Betrieb und für einen pauschalierenden Betrieb zusammen?
Zahlt der pauschalierende Betrieb 10,7% statt 19% und der optierende im ersten Moment gar keine USt.?
sunshineh
 
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Re: Verständnisfrage zur Agrardiesel-Vergütung

Beitragvon bauer hans » Mi Mai 11, 2016 18:20

0,2148€ kommen für den nachgewiesenen verbrauch der betriebe zur auszahlung,optierend oder pauschalierend.
wir schaffen uns :mrgreen:
bauer hans
 
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Re: Verständnisfrage zur Agrardiesel-Vergütung

Beitragvon Schauerschrauber » Mi Mai 11, 2016 20:04

Hallo

Der Optierende zahlt ( Dieselpreis 1,00 Euro/Liter brutto )

1,00 Euro - 19 % Mwst = 0,84 Euro - 0,2148 Euro Erstattung = 0,6252 Euro

Der Pauschalierer zahlt 1,00 Euro - 0,2148 Euro Erstattung = 0,7852 Euro

Der Pauschalierer zahlt niemals 10,7% MwSt auf Produkte aus der freien Wirtschaft - genau wie jeder andere 7 auf Lebensmittel
oder 19 auf Diesel Dünger Pflanzenschutz Ersatzteile Maschinen etc.
10,7 zahlt der Pauschalierer nur dann wenn er von einem anderen Pauschalierer ein landwirtschaftliches Produkt kauft - z.B. eine Kuh , Getreide oder eine gebrauchte Maschine.
Der Optierer zahlt die anfallende MwSt. immer erstmal mit - muß sich diese über die Umsatzsteuervoranmeldung zurückfordern. Dabei wird die Umsatzsteuer der eingenommenen
Gelder gegengerechnet.

MfG
Zuletzt geändert von Schauerschrauber am Mi Mai 11, 2016 20:12, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Verständnisfrage zur Agrardiesel-Vergütung

Beitragvon sunshineh » Mi Mai 11, 2016 20:07

OK, aber zahlt dann der pauschalierende Betrieb 10,7% statt 19% und der optierende im ersten Moment gar keine USt.?

Upps, danke, hat sich überschnitten!
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Re: Verständnisfrage zur Agrardiesel-Vergütung

Beitragvon Schauerschrauber » Mi Mai 11, 2016 20:28

Hallo

Ganz einfaches Beispiel


Pauschalierer kauft für 10.000 Euro netto eine Maschine und zahlt dafür 11900 Euro Endpreis mit MwSt. -

Gleichzeitig hat er Einkommen mit landwirtschaftlichen Produkten von 15.000 Euro netto und erhält dafür noch 10,7% MwSt. also 16605 Euro die er so behalten darf

Wäre ein Gewinn von 4705,00 Euro

Gegenbeispiel der Optierer - der zahlt ebenfalls erstmal 11900 für die Maschine , bekommt aber gleichzeitig für seine Ware von 15000 nur 7% MwSt. ausbezahlt also 16050 Euro
die er vorerst bis zur Umsatzsteuervoranmeldung behalten darf . Bei der Abrechnung mit dem Finanzamt muß er nun 1050 Euro Steuer abliefern und bekommt 1900 erstattet - also ein Guthaben von
850 Euro ausbezahlt.

Wäre dann ein Gewinn von 5000 Euro ( 16050 Euro - 11900 Euro + 850 Euro )

MfG
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Re: Verständnisfrage zur Agrardiesel-Vergütung

Beitragvon ExLW » Mi Mai 11, 2016 22:08

bauer hans hat geschrieben:0,2148€ kommen für den nachgewiesenen verbrauch der betriebe zur auszahlung,optierend oder pauschalierend.


Als nicht optierender oder pauschalierender, sondern zwangsweise belasteter Steuerzahler hätte ich auch gerne 0,2148 € pro Liter nachgewiesenem Verbrauch (ca. 1750 Liter im Jahr) .

Wo kann ich meinen Antrag stellen?
Wo gibt es das Antragsformular?

Es ist einfach halt auch schlicht ungerecht.
Und bitte komme mir keiner mit der Begründung des Gesetzes aus dem Jahre 1953 ( oder war es 1935 ?).
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Re: Verständnisfrage zur Agrardiesel-Vergütung

Beitragvon Ferengi » Mi Mai 11, 2016 23:13

Hat schon seinen Grund das du EX-Landwirt bist, gell.
Und der ist vermutlich nicht das du so erfolgreich warst.
Also verschone uns mit deinem nervendem Geätze!

Achja, und ich hätte gern die Steuerbefreiung auf Sprit wie es ihn bei JetA1-Treibstoff gibt.
Außerdem möchte ich gerne den billigen "Industrie-Strom".
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Re: Verständnisfrage zur Agrardiesel-Vergütung

Beitragvon Einhorn64 » Do Mai 12, 2016 5:35

Selbst ein Noch -Landwirt bekommt keine Dieselrückvergütung für den im PKW verheizten Sprit, geschweige denn für im angeschlossenen Gewerbebetrieb(zb Baustellenmulde mit Schlepper)
verbrauchten Diesel.
So What!
"Wer sich im Geschichtsunterricht gefragt hat, wie man in den 1930ern in kurzer Zeit so viel Hass säen konnte, der kann nun live zuschauen."
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Re: Verständnisfrage zur Agrardiesel-Vergütung

Beitragvon ExLW » Do Mai 12, 2016 9:29

Ferengi hat geschrieben:Hat schon seinen Grund das du EX-Landwirt bist, gell.

Ja.

Ferengi hat geschrieben:Und der ist vermutlich nicht das du so erfolgreich warst.

Richtig. Die Voraussetzungen fehlten.

Ferengi hat geschrieben:Also verschone uns mit deinem nervendem Geätze!

Kannst mich ignorieren.

Ferengi hat geschrieben:Achja, und ich hätte gern die Steuerbefreiung auf Sprit wie es ihn bei JetA1-Treibstoff gibt.
Außerdem möchte ich gerne den billigen "Industrie-Strom".

Gute Punkte.
Der Sozialismus a la Merkel differenziert, teilt den Starken zu, und zementiert Ungerechtigkeiten.
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Re: Verständnisfrage zur Agrardiesel-Vergütung

Beitragvon Pinzgauer56 » Do Mai 12, 2016 9:32

ExLW hat geschrieben:Gute Punkte.
Der Sozialismus a la Merkel differenziert, teilt den Starken zu, und zementiert Ungerechtigkeiten.


Thema verfehlt, setzen sechs :!:
Bei der Leni, auf der Zenzi, überall ist dieser Pinzi... 8)
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Re: Verständnisfrage zur Agrardiesel-Vergütung

Beitragvon langholzbauer » Do Mai 12, 2016 22:23

ExLW hat geschrieben:
bauer hans hat geschrieben:0,2148€ kommen für den nachgewiesenen verbrauch der betriebe zur auszahlung,optierend oder pauschalierend.


Als nicht optierender oder pauschalierender, sondern zwangsweise belasteter Steuerzahler hätte ich auch gerne 0,2148 € pro Liter nachgewiesenem Verbrauch (ca. 1750 Liter im Jahr) .

Wo kann ich meinen Antrag stellen?
Wo gibt es das Antragsformular?

Es ist einfach halt auch schlicht ungerecht.
Und bitte komme mir keiner mit der Begründung des Gesetzes aus dem Jahre 1953 ( oder war es 1935 ?).


Kein Problem!
Pachte Flächen, gründe ein landw. Unternehmen, Zahle alle Pflichtabgaben! Dann kannst auch Antrag auf Gasölbeihilfe stellen.
Der Zeitpunkt ist günstig. Demnächst werden noch einige landwirtschaftlichen Unternehmen ihre Zukunftspläne umstellen (müssen).

Wir freuen uns schon auf Deine Erfolgsmeldungen! :lol:

Achso; Nicht vergessen jährlich bis 15.5. den "obligatorischen Offenbahrungseid" bei der Agrarverwaltung abzugeben! Dafür gibts dann noch viel mehr Steuergelder. :oops:
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Verständnisfrage zur Agrardiesel-Vergütung

Beitragvon Sturmwind42 » Sa Mai 14, 2016 20:31

Die eigentlichen Gründe warum das so ist habt ihr nicht betitelt !

Uns wurde in der Fachschule gesagt dass ja landwirtschaftliche Zugmaschinen zur Lerbenmittelgewinnung bzw deren Rohstoffe eingesetzt werden . Diese möchte der Staat mögl billig haben , denn nur ein sattes Volk gibt Ruhe . In den 50 er Jahren war der durchschnittliche Aufwand für Lebensmittel 56 % des Nettoeinkommens , das nur nebenbei .
Der zweite Grund ist , mit den Steuern aus Sprit und Kfz sollten , zumindest eigentlich, die Straßen instand gesetzt und neue gebaut werden . Eine landwirtschafliche Zugmaschine fährt aber mehr auf dem Acker/Wiese/Wald als auf der Straße , folgedessen verschleißt in der Zeit schon keine Straße . ALSO Erstattung der Steuer für die nicht beanspruchten Straßen .

Eigentlich ganz logisch , die grüne Nummer ist auch darauf zu begründen .
So wurde das zumindest mir erklärt .

Für meinen PKW mit dem ich viel im Hängerbetrieb für den Betrieb fahre , gibt es keinen Penny , weder von der Dieselbeihilfe , noch von der Kfz Steuer , noch von der Abschreibung !!!
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Re: Verständnisfrage zur Agrardiesel-Vergütung

Beitragvon elchtestversagt » So Mai 15, 2016 7:18

Da gibt es ja mal wieder Halbwissen ohne ende...
Hat denn noch niemand einen Beihilfeantrag ausgefüllt?
Es gibt die Beihilfe nur für Ldw. Zugmaschinen mit Schlüsselnummer 87100 und 87000.
Für PKWs und andere Fahrzeuge nicht.
Es müssen auf dem Antrag sämtliche Fahrzeuge mit pol. Kennzeichen angegeben werden, bei den PKWs noch zusätzlich der Kilometerstand zum 1.1. des Jahres.
Es wird dann vom Zollamt ein festgelegter Durchschnittsverbrauch festgelegt, den man in dem Antrag abziehen muss. Bei Neukauf oder Verkauf der/des PKWs muss der/die Kauf/Verkaufsbelege beigefügt sein, aus denen der letzte KM-Stand hervorgeht, damit da kein Schmuh entsteht.
Da sind die sehr zickig mit.
Zur Vergütung an sich, das ist eine rein Staatliche Angelegenheit zur "Wettbewerbsstärkung".
In anderen Mitgliedsländern gibt es verschiedene Steuersätze für Diesel, oder wie in FR z.B. extra Agrardiesel, der Steuerbefreit ist.
Im EU Durchschnitt liegen wir trotz der knappen 21ct. Rückerstattung ( die btw fast auf der Höhe der Ökospritzulage liegt, und hier regt sich keiner auf, dass die Grossindustrie z.B. die EEG Umlage nicht zu zahlen hat....) bei der gesamtbelastung im unteren Drittel....
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Re: Verständnisfrage zur Agrardiesel-Vergütung

Beitragvon elchtestversagt » So Mai 15, 2016 7:23

Nachtrag: Bei der Belastung meine ich die prozentuale Entlastung, sprich pro ltr. Diesel in der Landwirtschaft zahlen wir noch sehr viel Geld...
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Re: Verständnisfrage zur Agrardiesel-Vergütung

Beitragvon Ferengi » So Mai 15, 2016 11:35

Genau deswegen kommt mir kein Diesel-PKW in Haus.
Da können die gar nicht erst auf die Idee kommen ich würde privat verbrauchten Diesel mit angeben.
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