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Vorkaufsrecht für Landwirte

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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26 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Vorkaufsrecht für Landwirte

Beitragvon Rebenhopser » Fr Dez 04, 2009 20:42

CarpeDiem hat geschrieben:Ich habe das immer so gemacht, dass ich vor dem notariellen Kaufvertrag, wenn ich wusste da lauert Einer, zuerst eine Grundschuld zu meinen Gunsten habe eintragen lassen. Spätestens bei Offenlegung derselben durch den Verkäufer "erlosch" das Interesse schlagartig.

Du bist ja ein ganz gewiefter... :)

aber viel einfacher gehts mit einem Pachtvertrag über 20 Jahre, der vorher abgeschlossen wird, wer kauft denn schon Gelände, das auf Jahre hinaus verpachtet ist...
aber eigentlich sollte ich als Vollerwerbsbetrieb hier keine Tips einstellen...
Allerdings gelten hier bei uns auch Untergrenzen für eine Ausschreibungspflicht. Ich glaube 25 ar, aber bei uns sind, zumindest die Weinbergsparzellen, meist eh kleiner, also hilft mir als Vollerwerbswinzer das Gesetz nicht viel...
Ich will nicht so bleiben wie ich bin, ich will besser werden!
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Re: Vorkaufsrecht für Landwirte

Beitragvon CarpeDiem » Fr Dez 04, 2009 21:06

Das ist schon absolut richtig mit dem Pachtvertrag. Nur musst du bedenken, dass der Verkäufer da ein gewisses Risiko eingeht u.z. dergestalt, dass der gedachte Käufer plötzlich auf den schuldrechtlichen Vertrag verweist und an dem Kauf kein Interesse mehr hat.

Die Grundschuld bekommt er ja los wenn er über die Zweckerklärung deren Nichtvalutierung nachweist.
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Re: Vorkaufsrecht für Landwirte

Beitragvon Rebenhopser » Fr Dez 04, 2009 21:29

CarpeDiem hat geschrieben:Das ist schon absolut richtig mit dem Pachtvertrag. Nur musst du bedenken, dass der Verkäufer da ein gewisses Risiko eingeht u.z. dergestalt, dass der gedachte Käufer plötzlich auf den schuldrechtlichen Vertrag verweist und an dem Kauf kein Interesse mehr hat.

Die Grundschuld bekommt er ja los wenn er über die Zweckerklärung deren Nichtvalutierung nachweist.


Klar, das geht natürlich nur, wenn man sich vertraut, oder wenn der Verkäufer das Geld braucht.
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Acker, Grünland und Wald als Nichtlandwirt kaufen?

Beitragvon chb242 » Mo Feb 18, 2013 14:08

Ich bin selbständiger Handwerker, also kein Landwirt, ich besitze bereits 54ha (A, Gl und Holz) aus Familienbesitz.
Darf ich von meinem Patenonkel 3ha Acker, 1ha Grünland & 1ha Wald kaufen?
Der Acker befindet sich in Sachsen-Anhalt. Die Pacht läuft in diesem Jahr aus.

Die Genehmigungsbehörde stimmt wahrscheinlich einem Verkauf nicht zu!?

1. Idee, um das Vorkaufsrecht von potentiellen Käufern auszubremsen: der Patenonkel verpachtet für 12J. bis 2024
2. Idee, ich gründe ein Land-& Forst-Betrieb, Verkauf von Brennholz.

Was haltet Ihr von 1 und 2? Gibt es bessere Möglichkeiten?
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Re: Vorkaufsrecht für Landwirte

Beitragvon fendt59 » Mo Feb 18, 2013 14:31

Versuche es doch über den Weg der Schenkung,frage mal deinen Steuerberater.Nutzt Du das eigene Gelände und bekommst Ausgleichzahlungen dafür oder ist alles verpachtet ?
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Re: Vorkaufsrecht für Landwirte

Beitragvon chb242 » Mo Feb 18, 2013 15:00

Schenkung? Der Patenonkel ist ein Freund meines Vaters & nicht mit mir verwandt.
Ja, alle Flächen sind verpachtet.
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Re: Vorkaufsrecht für Landwirte

Beitragvon Manfred » So Nov 10, 2013 19:52

http://media.repro-mayr.de/02/559302.pdf
"The man who reads nothing at all is better educated than the man who reads nothing but newspapers." Thomas Jefferson
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Re: Vorkaufsrecht für Landwirte

Beitragvon countryman » So Nov 10, 2013 20:35

ein Bestand von bereits 54 ha ist ja im Prinzip eine wirtschaftsfähige Betriebseinheit, auch wenn im Moment alles verpachtet ist. Anknüpfungspunkt des Gesetzes ist ja dass eine "ungesunde Verteilung" von Grund und Boden verhindert werden soll. Das sehe ich bei Zukauf von 3 ha zu 54 vorhandenen als nicht gegeben, auch wenn Du selbst derzeit nicht Landwirt bist.
Längerfristige Verpachtung wäre sicher ein Weg die Sache unattraktiv zu machen falls ein interessierter Nachbar Stress im Sinn hat und evtl. versuchen will den Paten mit höheren Geboten zu ködern. Eine Gefahr der Nichtgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde sehe ich weniger. Korrigiert mich wenn ich falsch liege...aber zumindest hier in NRW sind die Hürden da sehr hoch. Auch kann ein Fremder nicht einfach einen Vertrag "kapern", bei Nichtgenehmigung kann der Verkäufer auch einfach zurückziehen.

EDIT ich sehe gerade Wini hat´s oben schon gut erklärt, dieses "Vorkaufsrecht" ist im Grunde so ein Gespenst das gern zitiert wird aber das es so nicht wirklich gibt. Ausüben kann es ja kein einzelner Landwirt sondern die ominöse "Siedlungsgesellschaft", die es dann im Sinne der Gesundung weiter verteilen könnte. Alles hypothetisch und für "normale" Verkäufe sicher unzutreffend!!!
Trotzdem ein wichtiges Gesetz dass etwa den massenhaften Aufkauf von Grund und Boden durch ausländische Kapitalisten im Falle einer nationalen Krise verhindern könnte. Also rein theoretisch.

Auch ist der Hinweis auf einen kompetenten Notar wichtig, denn den musst du ja sowieso bezahlen.
Zuletzt geändert von countryman am So Nov 10, 2013 20:55, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Vorkaufsrecht für Landwirte

Beitragvon GreenLand » So Mai 01, 2016 7:01

Wie verhält es sich mit dem Vorkaufsrecht, wenn 2 Grundstücke in einem Paket verkauft werden sollen?
Einmal Grünland (2ha) plus noch etwas Bauland mit einem alten Dreiseitenhof.

Muss ein interessierter Landwirt nun beide Flächen kaufen, oder kann er sich auch nur auf das Grünland beschränken, obwohl der Verkäufer beides zusammen verkaufen möchte?
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Re: Vorkaufsrecht für Landwirte

Beitragvon Fassi » So Mai 01, 2016 7:22

Ja, der Landwirt steigt in den Vertrag vollumfänglich ein. Also alle Grundstücke und zum vereinbarten Kaufpreis. Sahnestücke picken ist in dem Fall nicht, da heißt es alles oder nix.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Vorkaufsrecht für Landwirte

Beitragvon T5060 » So Mai 01, 2016 9:28

Fassi hat geschrieben:Ja, der Landwirt steigt in den Vertrag vollumfänglich ein. Also alle Grundstücke und zum vereinbarten Kaufpreis. Sahnestücke picken ist in dem Fall nicht, da heißt es alles oder nix.

Gruß


So klar ist das nicht. Genau die Frage ist z.Zt. aktuell Gegenstand von 3 Verfahren bei Landgerichten.
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