zuerst solltest du mal sagen, was das für eine Genossenschaft ist. Wenn das wie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts auf Gemeindeebene ist, dann hat der Landkreis bzw. Landratsamt eine Aufsichtspflicht. Dort sitzt i.d.R. ein Bearbeiter, dem ihr euren Fall schildern könnt. Der gibt im Zweifelsfall erst mal einen Rat, wie ihr vorgehen könnt und schreitet im Bedarfsfall als Aufsichtsbehörde auch sofort ein.
Denn Fall hatten wir mal vor 30 Jahren. Da hat auch ein einzelner Vorstand krumme Dinger gedreht. Die Aufsichtsbehörde ist dann eingeschritten.
