Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mi Apr 01, 2026 11:08

W50/L60 mit Klasse C1E oder T fahren?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
Antwort erstellen
9 Beiträge • Seite 1 von 1
  • Mit Zitat antworten

W50/L60 mit Klasse C1E oder T fahren?

Beitragvon 1055 » Fr Jul 03, 2015 14:23

Hallo liebe Comm,

ich hatte vor kurzem eine Diskussion mit einem Bekannten was das fahren eines W50/L60 mit der T-Klasse oder der C1E betrifft.
Irgendwo meine ich mal gelesen zu haben das man LoF Fahrzeuge führen wenn man sie als Zugmaschine führt und die Geschwindigkeit 60 km/h nicht übersteigt.
Es muss ja nicht unbedingt um die IFA Lkw gehen, generell frag ich mich ob man unter bestimmten Bedingungen nicht einen LKW mit Anhänger fahren darf in der Landwirtschaft mit der Klasse T oder eben C1E.

Ich habe da im Netz was gefunden, bin mir aber nicht sicher.
Was meint ihr?

Daten des L 60:

zul. Zuggewicht: 16.000kg

Leergewicht: 5.980kg

zul. Gesamtgewicht: 11.400kg

Daten des W-50:

http://www.ifa-tours.de/board/board17-i ... 50-la-a-c/




Führerscheinklasse C1E - mittelschwere LKW´s mit Anhänger


Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis maximal 7,5 t und Anhänger über 750 kg Gesamtmasse.

Die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Die Gesamtmasse von Anhänger + Zugfahrzeug darf nicht über 12 t liegen.

Falls die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeuges 7,5 t überschreitet muss im gewerblichen Güterverkehr der Führer mindestens 21 Jahre sein.
Kann der Fahrzeugführer eine maßgebliche Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt vorweisen, liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.

Generell ist eine Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet.
Erwarb der Fahrzeugführer die Führerscheinklasse C1 nach dem 45. Lebensjahr, wird der Führerschein auf 5 Jahre befristet. Verlängerungen der Führerscheinklasse C1 sind durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen) möglich. Die Verlängerungsdauer beträgt 5 Jahre.

Mit der Berechtigung von Führerscheinklasse D1 darf auch die Klasse D1E gefahren werden.

Voraussetzung ist der Besitz bzw. die Fahrerlaubnis von Führerscheinklasse C1.



Führerscheinklasse T - große Zugmaschinen (Traktorführerschein)


Die bauartbedingte maximale Geschwindigkeit für Zugmaschinen beträgt 60 km/h.

Für Fahrer unter 18 Jahren beträgt die betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h - Anhänger erlaubt.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, welche für die Land- und Forstwirtschaft bestimmt sind und für diese Zwecke eingesetzt werden, dürfen gefahren werden. Bei diesen Fahrzeugen darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h nicht übersteigen. Anhänger sind auch hier erlaubt.

Quelle: http://www.führerscheinklassen.info/lkw-fuehrerschein.html
„ Wer bewirkt, dass dort, wo bisher ein Halm wuchs, nun mehr zwei Halme wachsen, der hat mehr für sein Volk getan als ein Feldherr, der eine Schlacht gewann“ (Friedrich der Grosse)

Bild
Benutzeravatar
1055
 
Beiträge: 390
Registriert: Sa Apr 02, 2011 6:46
Wohnort: Brandenburg
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: W50/L60 mit Klasse C1E oder T fahren?

Beitragvon 038Magnum » Fr Jul 03, 2015 18:14

Servus,

die Regelung diesbezüglich gibt vor, dass der LKW dann auch technisch den Vorgaben der Führerscheinbedingungen unterliegen muss. Das heißt, der LKW müsste nicht nur mit einer geringeren Geschwindigkeit eingetragen werden, sondern auch technisch gedrosselt und abgenommen werden. Also "freiwillig" nicht schneller als 60 zu fahren klappt hier nicht. (T-Führerschein)
Das lohnt sich in der Regel aber auch nicht wirklich. Gerade bei den älteren Kisten, ist das meiner Meinung nach Quatsch.

Der C1E hilft dir bei dem genannten Fahrzeug nicht weiter.
"Die Gedenktafel für die Zweiten hängt unten in der Damentoilette."
Benutzeravatar
038Magnum
 
Beiträge: 3164
Registriert: Mi Nov 20, 2013 16:21
Wohnort: Mitten in Hessen ;)
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: W50/L60 mit Klasse C1E oder T fahren?

Beitragvon Unimog 411 » Sa Jul 04, 2015 16:10

Hallo 1055,

hier mal der Text zur Klasse T aus der Fahrerlaubnis-Verordnung
FEV § 6 hat geschrieben:Klasse T:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).


Es muss also zwangsläufig zulassungstechnisch eine Zugmaschine sein, da reicht bei einen LKW eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h nicht aus.

Mercedes-Benz hat 2013 ein Arocs für die Landwirtschaft auf der Agritechnica vorgestellt, wo man optional eine Geschwindigkeitsreduzierung mitbestellen kann, damit er mit der Klasse T gefahren werden kann. (das ganze als lof-Zugmaschine)
Video

Die Fa. Bruhns baut aus den MB Zetros auch eine lof-Zugmaschine Link

Die Fa. Maurer verwendet hierfür den MAN Link, ob es hier auch eine Geschwindigkeitreduzierung gibt, kann ich nicht sagen - denke aber ja.
Unimog 411
 
Beiträge: 414
Registriert: Mo Sep 08, 2008 17:04
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: W50/L60 mit Klasse C1E oder T fahren?

Beitragvon yogibaer » Sa Jul 04, 2015 16:34

Man kann den W50 oder L60 zu einer landwirtschaftlichen Zugmaschine umwandeln lassen indem man die höchstmögliche Geschwindigkeit durch Ausbau oder mechanischer Sperrung (aber so, das man die Sperre nicht in 3 Minuten ausbauen kann) reduziert und einer Verkleinerung der Ladefläche auf ein bestimmtes Maß. Doch lohnt sich das beim W50 da die höchstzulässige Anhängelast von 16t verbleibt?
Gruß Yogi

Edit: Es gab oder gibt noch Achsen mit einer Übersetzung die eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nicht überschritten.
yogibaer
 
Beiträge: 4359
Registriert: Mo Mär 24, 2008 12:03
Wohnort: Anhalt
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: W50/L60 mit Klasse C1E oder T fahren?

Beitragvon 1055 » So Jul 05, 2015 8:26

yogibaer hat geschrieben:Man kann den W50 oder L60 zu einer landwirtschaftlichen Zugmaschine umwandeln lassen indem man die höchstmögliche Geschwindigkeit durch Ausbau oder mechanischer Sperrung (aber so, das man die Sperre nicht in 3 Minuten ausbauen kann) reduziert und einer Verkleinerung der Ladefläche auf ein bestimmtes Maß. Doch lohnt sich das beim W50 da die höchstzulässige Anhängelast von 16t verbleibt?
Gruß Yogi

Edit: Es gab oder gibt noch Achsen mit einer Übersetzung die eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nicht überschritten.


Nun 16to Anhängelast am W-50 ist doch meines Wissens schon viel zu viel, der ist doch mit nen normalen HW80 schon an der Grenze.
Warum sollte man denn die Ladefläche verkleinern müssen, da wird doch die Last nicht überschritten oder?

Unimog 411 hat geschrieben:Hallo 1055,

hier mal der Text zur Klasse T aus der Fahrerlaubnis-Verordnung
FEV § 6 hat geschrieben:Klasse T:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).


Es muss also zwangsläufig zulassungstechnisch eine Zugmaschine sein, da reicht bei einen LKW eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h nicht aus.

Mercedes-Benz hat 2013 ein Arocs für die Landwirtschaft auf der Agritechnica vorgestellt, wo man optional eine Geschwindigkeitsreduzierung mitbestellen kann, damit er mit der Klasse T gefahren werden kann. (das ganze als lof-Zugmaschine)
Video

Die Fa. Bruhns baut aus den MB Zetros auch eine lof-Zugmaschine Link

Die Fa. Maurer verwendet hierfür den MAN Link, ob es hier auch eine Geschwindigkeitreduzierung gibt, kann ich nicht sagen - denke aber ja.


Ich glaube ich hatte mal nen Artikel im Onlinemagazin der Top Agrar gesehen, da hat man so LKWs vorgestellt, aber die sind natürlich neu und dem entsprechend teuer.
Ich glaube da wäre die bessere Alternative den Führerschein zu machen.
Ein passender Anhänger dazu muss ja quasi auch min. mit 60 km/h eingetragen sein.
„ Wer bewirkt, dass dort, wo bisher ein Halm wuchs, nun mehr zwei Halme wachsen, der hat mehr für sein Volk getan als ein Feldherr, der eine Schlacht gewann“ (Friedrich der Grosse)

Bild
Benutzeravatar
1055
 
Beiträge: 390
Registriert: Sa Apr 02, 2011 6:46
Wohnort: Brandenburg
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: W50/L60 mit Klasse C1E oder T fahren?

Beitragvon MF-133 » So Jul 05, 2015 9:57

Hallo,
der T reicht für ZUGMASCHINEN bis max 60,0 km/h BAUARTBEDINGT. DIe Zugmaschine muss dementsprechend erheblich verändert werden. Die Radstandverkürzung und oder Ladeflächenverkleinerung dient der Erfüllung der Merkmale als ZUG-Maschine.Da gibt es auch noch eine Höchstgrenze für die Nutzlast, weiß sie leider nicht auswendig.
Pritschen- Lkws dürfen mit dem T nicht im Bereich der StVO gefahren werden, auch nicht mit 60 km/h. MFG
MF-133
 
Beiträge: 2677
Registriert: Mi Nov 09, 2005 22:31
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: W50/L60 mit Klasse C1E oder T fahren?

Beitragvon Unimog 411 » So Jul 05, 2015 11:05

Hallo,

die Kriterien für eine Zugmaschine in Gegensatz zum LKW sind

- Nutzlast maximal 40% des zGG
- Länge einer (Hilfs-)Ladefläche maximal
bei zweiachsigen Fahrzeugen das 1,4fache der Spurweite der Vorderachse
bei mehrachsigen Fahrzeugen das 2fache der Spurweite der Vorderachse, maximal jedoch die halbe Fahrzeuglänge
Unimog 411
 
Beiträge: 414
Registriert: Mo Sep 08, 2008 17:04
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: W50/L60 mit Klasse C1E oder T fahren?

Beitragvon 1055 » So Jul 05, 2015 14:06

Also Fazit ist dann das es grundsätzlich möglich ist, aber die Umbauten sehr kostenintensiv wären und der Nutzen durch die Verkleinerung der Ladefläche sinkt.
Dann wäre es ja wirklich besser den großen LKW Führerschein zu machenoder aber sich mit dem üblichen Traktor/Anhänger Gespann zufrieden gibt.
„ Wer bewirkt, dass dort, wo bisher ein Halm wuchs, nun mehr zwei Halme wachsen, der hat mehr für sein Volk getan als ein Feldherr, der eine Schlacht gewann“ (Friedrich der Grosse)

Bild
Benutzeravatar
1055
 
Beiträge: 390
Registriert: Sa Apr 02, 2011 6:46
Wohnort: Brandenburg
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: W50/L60 mit Klasse C1E oder T fahren?

Beitragvon yogibaer » So Jul 05, 2015 18:18

1055 hat geschrieben:Nun 16to Anhängelast am W-50 ist doch meines Wissens schon viel zu viel, der ist doch mit nen normalen HW80 schon an der Grenze.

Ein "normaler" HW 80 hat eine Eigenmasse von fast 8t + zulässiger Beladung = 16t, das ist ja dann die Anhängelast oder bin ich da im Irrtum?
Gruß Yogi
yogibaer
 
Beiträge: 4359
Registriert: Mo Mär 24, 2008 12:03
Wohnort: Anhalt
Nach oben


Antwort erstellen
9 Beiträge • Seite 1 von 1

Zurück zu Landtechnikforum

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], VRilski

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki