Hallo liebe Comm,
ich hatte vor kurzem eine Diskussion mit einem Bekannten was das fahren eines W50/L60 mit der T-Klasse oder der C1E betrifft.
Irgendwo meine ich mal gelesen zu haben das man LoF Fahrzeuge führen wenn man sie als Zugmaschine führt und die Geschwindigkeit 60 km/h nicht übersteigt.
Es muss ja nicht unbedingt um die IFA Lkw gehen, generell frag ich mich ob man unter bestimmten Bedingungen nicht einen LKW mit Anhänger fahren darf in der Landwirtschaft mit der Klasse T oder eben C1E.
Ich habe da im Netz was gefunden, bin mir aber nicht sicher.
Was meint ihr?
Daten des L 60:
zul. Zuggewicht: 16.000kg
Leergewicht: 5.980kg
zul. Gesamtgewicht: 11.400kg
Daten des W-50:
http://www.ifa-tours.de/board/board17-i ... 50-la-a-c/
Führerscheinklasse C1E - mittelschwere LKW´s mit Anhänger
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis maximal 7,5 t und Anhänger über 750 kg Gesamtmasse.
Die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Die Gesamtmasse von Anhänger + Zugfahrzeug darf nicht über 12 t liegen.
Falls die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeuges 7,5 t überschreitet muss im gewerblichen Güterverkehr der Führer mindestens 21 Jahre sein.
Kann der Fahrzeugführer eine maßgebliche Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt vorweisen, liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.
Generell ist eine Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet.
Erwarb der Fahrzeugführer die Führerscheinklasse C1 nach dem 45. Lebensjahr, wird der Führerschein auf 5 Jahre befristet. Verlängerungen der Führerscheinklasse C1 sind durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen) möglich. Die Verlängerungsdauer beträgt 5 Jahre.
Mit der Berechtigung von Führerscheinklasse D1 darf auch die Klasse D1E gefahren werden.
Voraussetzung ist der Besitz bzw. die Fahrerlaubnis von Führerscheinklasse C1.
Führerscheinklasse T - große Zugmaschinen (Traktorführerschein)
Die bauartbedingte maximale Geschwindigkeit für Zugmaschinen beträgt 60 km/h.
Für Fahrer unter 18 Jahren beträgt die betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h - Anhänger erlaubt.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, welche für die Land- und Forstwirtschaft bestimmt sind und für diese Zwecke eingesetzt werden, dürfen gefahren werden. Bei diesen Fahrzeugen darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h nicht übersteigen. Anhänger sind auch hier erlaubt.
Quelle: http://www.führerscheinklassen.info/lkw-fuehrerschein.html

