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Waldgrundstückkauf

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Waldgrundstückkauf

Beitragvon Imkerei » Fr Mär 25, 2011 12:18

Hallo Landtreff-Gemeinde,

Könnte ein Auwald ca. 600 m² (1000Euro) in Niederbayern kaufen für unsere Zwecke ausreichend.
Wollte Fragen Welche kosten auf uns zukommen würden, ein Grenzstein finden
die Vorbesitzer nicht mehr muß ausgemessen werden meinen Sie.
Würde mich über eine Rückmeldung freuen, danke.

mit freundlichen Grüßen
Imkerei Stefan
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Re: Waldgrundstückkauf

Beitragvon jungholz » Fr Mär 25, 2011 12:46

HAllo Imkerei,

Vermessungskosten weiß ich nicht , aber Grunderwerbssteuer 3,5% und Notargebühren 120-150€ musst Du auf jeden Fall rechnen.
Dann noch jährlich Grundsteuer (sicher im einstelligen Eurobereich) und landwirtsch. Berufsgenossenschaft (min. ca.60-70€/Jahr).
Statt Vermessung kann man die Punkte auch mit einem Orthophoto (entzerrtes Luftbild mit Grenzmarken) von anderen Grenzsteinen selbst herausmessen.
Grüße jungholz
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Re: Waldgrundstückkauf

Beitragvon waldhimbeergeist » Fr Mär 25, 2011 13:54

Also hier in der Region kostet die Vermessung für den ersten Punkt ca. 280€ dann jeder weitere ca.80€...

Findet sich da kein "Ureinwohner" der die Grenzsteine alle namentlich kennt? die gibts doch eig. überall...
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Re: Waldgrundstückkauf

Beitragvon WaldbauerSchosi » Fr Mär 25, 2011 14:03

waldhimbeergeist hat geschrieben:Findet sich da kein "Ureinwohner" der die Grenzsteine alle namentlich kennt? die gibts doch eig. überall...


bei uns heißen DIE Feldgeschworene ...
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Re: Waldgrundstückkauf

Beitragvon Obelix » Fr Mär 25, 2011 17:37

Bitte vorher erkundigen!

Fehlt nur ein Grenzstein, der ausgemessen werden muß?

oder

Muß das ganze Grundstück, aus welchen Gründen auch immer, neu eingemessen werden?
(Angebliche Kosten 2.500 - 3.000 € aufwärts)

Grüße
Obelix
 
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Re: Waldgrundstückkauf

Beitragvon Water » Fr Mär 25, 2011 22:17

Guten Abend,
ich kann Obelix nur unterstützen. Wenn das gesamte Grundstück vermessen werden muss, wirds schnell teuer. Für einen Punkt sollte man wohl mit der angegeben Preisgröße 280€ hinkommen. Also besser vorher genau informieren, damit die "Nebenkosten" den eigentlichen Kaufpreis nicht übersteigen. Fragen kostet ja nix!

@ jungholz: Auf das Orthophoto würde ich mich nicht verlassen. Im Wald sieht man u.U. keine natürlichen Grenzen und die Liegenschaftskarte ist auch nicht so toll...
Also die Genauigkeit der abgegriffenen Maße führt dann bestimmt zu Streit mit dem Nachbarn :wink:

In diesem Sinne einen schönen Abend noch und frohes Holzen morgen :D
Andi
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Re: Waldgrundstückkauf

Beitragvon amwald 51 » Fr Mär 25, 2011 23:01

servus mitanand
... bei auwald kann es durchaus sein, dass das grundstück gar nicht amtlich vermessen, sondern nur mit steinen, rohren oder ähnlichem abgemarkt ist. erkannt man an den gestrichelten linien und den fehlenden grenzsteinzeichen im amtlichen lageplan. trotzdem haben diese flächen qm-angaben bis zur einerstelle im kataster. die kosten einer amtlichen vermessung richten sich nach der anzahl der einzumessenden grenzpunkte und dem qm-wert des grundstückes. macht man dem va dann noch zeitlichen druck, dass die vermessung bald möpglichst sein soll/muß kostets nochmal -ich glaub 20%- aufschlag. dazu kommen dann noch die kosten der grenzsteine und des sog. feldgeschworenen. zu den kosten des va gibts dort ein faltblatt, nach dem man sich die va-amtkosten schon mal vorausrechnen kann.
grüße vom alpenrand
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Re: Waldgrundstückkauf

Beitragvon Water » Fr Mär 25, 2011 23:12

@amwald 51: Was ist auwald? gibts das nur in Bayern?

Der Beschleunigungszuschlag ist ja wohl ne Frechheit vom va in Bayern!
Da merkt man das die öbvi´s fehlen! In nem anderen Bl gibt es das nicht.
Egal ob in Bayern oder nicht die Flächenangabe, egal wie genau, ist nicht immer fest.
Gerade wenns nicht amtlich vermessen ist und dann noch von 1900.
Oder ist das ein Flächenanteil an einer Gesamtfläche?

Andi
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Re: Waldgrundstückkauf

Beitragvon amwald 51 » Fr Mär 25, 2011 23:26

servus mitanand
Water hat geschrieben:@amwald 51: Was ist auwald? gibts das nur in Bayern?
Der Beschleunigungszuschlag ist ja wohl ne Frechheit vom va in Bayern!
Da merkt man das die öbvi´s fehlen! In nem anderen Bl gibt es das nicht.
Egal ob in Bayern oder nicht die Flächenangabe, egal wie genau, ist nicht immer fest.
Gerade wenns nicht amtlich vermessen ist und dann noch von 1900.
Oder ist das ein Flächenanteil an einer Gesamtfläche?
Andi

... auwald heißt in ganz de auwald, weil er in den auen an bächen, flüssen oder strömen steht.- z.b. in den rheinauen. ist daher des öfteren auch mal überflutet, wenns wo viel :regen: :regen: :regen: gab.
das mit dem beschleunigungszuschlag glaub ich nicht, dass es das n u r in bayern gibt.
wenn das grundstück amtlich vermessen ist, dann steht auch eine exakte unbestrittene fläche für das grundatück fest.
grüße vom alpenrand
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Re: Waldgrundstückkauf

Beitragvon Water » Sa Mär 26, 2011 0:04

@imwald 51: Auwald = Auenwald ok das ist einleuchtend, gibts natürlich in ganz d.

Den Beschleunigungszuschlag gibt es in RLP auf jeden Fall nicht! Hab das Gebührenverzeichnis unterm Tisch liegen...
Also Beschleunigung heißt hier, gehen sie zum ÖbVI wenns schneller gehen soll.

Wenn das Grundstück 1950 amtlich vermessen wurde kann es sein, dass heute eine etwas andere Größe rauskommt. Vor allem in Hanglagen etc durch die bessere Messtechnik und Ausgleichungsrechnung. Also hier eher unwahrscheinlich, wenns denn eben ist. Wenn die Abweichung zu groß ist wird die neue Fläche eingeführt. Das ist auch kein Problem, da die Fläche nicht am öffentlichen Glauben des GB´s teilnimmt. Stichwort Flächenberichtigung...

Das ganze lenkt jetzt sehr vom eigentlichen Thema ab. Die Frage zielte ja auf die Kosten ab und die sind wohl ganz gut umrissen...

Gute Nacht
Andi
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Re: Waldgrundstückkauf

Beitragvon amwald 51 » Sa Mär 26, 2011 0:33

servus mitanand
Water hat geschrieben:@imwald 51: Auwald = Auenwald ok das ist einleuchtend, gibts natürlich in ganz d.
Den Beschleunigungszuschlag gibt es in RLP auf jeden Fall nicht! Hab das Gebührenverzeichnis unterm Tisch liegen...
Also Beschleunigung heißt hier, gehen sie zum ÖbVI wenns schneller gehen soll.

... der ÖbVi hat dann wahrscheinlich den beschleunigungszuschlag in seine honrartabelle eingearbeitet.

Wenn das Grundstück 1950 amtlich vermessen wurde kann es sein, dass heute eine etwas andere Größe rauskommt. Vor allem in Hanglagen etc durch die bessere Messtechnik und Ausgleichungsrechnung. Also hier eher unwahrscheinlich, wenns denn eben ist. Wenn die Abweichung zu groß ist wird die neue Fläche eingeführt. Das ist auch kein Problem, da die Fläche nicht am öffentlichen Glauben des GB´s teilnimmt. Stichwort Flächenberichtigung...

... da könntest du recht haben. aber wer läßt schon ein vermessenes ldw. oder forstw. grundstück neu vermessen, nur um zu wissen dass es jetzt amtlich gemessen kleiner als zuvor ist.

Gute Nacht
Andi

grüße vom alpenrand
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Re: Waldgrundstückkauf

Beitragvon Imkerei » Sa Mär 26, 2011 11:20

Vielen Dank für euere Beiträge und Ratschläge :prost:
schönes Wochenende und fg
Stefan
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Re: Waldgrundstückkauf

Beitragvon Water » Sa Mär 26, 2011 20:32

Hallo,

@imwald 51: Der Öbvi hat bei uns die gleiche Gebührenordnung wie das Amt...

Aber du hast natürlich recht, niemand lässt sein Grundstück vermessen, um zu erfahren das es kleiner ist. Das ist meistens nur ein Nebenprodukt der eigentlichen Vermessung.

Eins ist mir noch eingefallen: Gibts in Bayern wasserrechtliche Regelungen was die Anliegergrundstücke an Gewässern 3. Ordnung betrifft?
In RLP geht ein solkches Grundstück bis zur Gewässermitte und verschiebt sich dementsprechend mit dem Flusslauf. Also kann auch hier das Grundstück kleiner oder größer werden, vor allem da es in diesem Bereich nicht vermarkt ist.
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Re: Waldgrundstückkauf

Beitragvon amwald 51 » Sa Mär 26, 2011 21:50

servus mitanand
Water hat geschrieben:Hallo,
@imwald 51: Der Öbvi hat bei uns die gleiche Gebührenordnung wie das Amt...
Eins ist mir noch eingefallen: Gibts in Bayern wasserrechtliche Regelungen was die Anliegergrundstücke an Gewässern 3. Ordnung betrifft?
In RLP geht ein solkches Grundstück bis zur Gewässermitte und verschiebt sich dementsprechend mit dem Flusslauf. Also kann auch hier das Grundstück kleiner oder größer werden, vor allem da es in diesem Bereich nicht vermarkt ist.

... zur gebührenordnung: das ist die folge des länderfinanzausgleichs >>> bayern sponsert die beck'sche spd-politik in rlp
... zu 2 terem hab ich keine ahnung, wie das in bayern geregelt ist >>> ich halt mich möglichst von (ge)wa(e)sser(n) fern :lol: :lol: :lol:
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Re: Waldgrundstückkauf

Beitragvon Water » Sa Mär 26, 2011 21:54

Gude,

@ imwald 51: Ob der Länderfinanzausgleich jetzt hier greift? Naja... Aber morgen sind Wahlen in RLP :wink:
Ich halte mich ebenfalls von Gewässergrundstücken fern! Das kann machen wer Spaß daran hat... :prost:
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