Durch meinen Wald führt ein befahrbarer Weg der vor einer Weide/Wiese endet. Also Sackgasse. Vor einigen Tagen wurde vom SGV dieser Weg als Wanderroute gekennzeichnet (Bäume anmalen). Jetzt habe ich festgestellt, daß sogar ein Ausweg-Fussweg angelegt wurde der mehrere Meter weiter auf einem befestigten Weg mündet. Dabei wurden mehrere Buchen und Eschen einfach abgesägt. Sie waren 3-4 Meter hoch gewachsen. Sicherlich kein großer Schaden, aber ich nenne das VERGREIFEN AN FREMDEN EIGENTUM=SACHBESCHÄDIGUNG!
Wie seht ihr das?