Aktuelle Zeit: Mi Mai 01, 2024 21:02
ferguson-power hat geschrieben:Bei uns im Kreis wurde vor einigen Jahren ein Pilotprojekt gestartet . Jedes landwirtschaftliche Fahrzeug konnte mit eingeschalteter Rundumleuchte am Straßenverkehr teilnehmen . Mit ausschlaggebend dafür waren die Rübentransporte und Maiskolonnen welche auf den Bundesstrassen und Kreisstrassen gerade im Herbst bei Nebel und Dunkelheit für Behinderungen und vermehrt zu Auffahrunfällen gesorgt hatten . Dadurch sollte die Anzahl der Unfälle vermindert werden . Soweit ich weiß gilt diese Regelung auch heute noch . Fakt ist aber das viele Verkehrsteilnehmer eingeschaltete Warnblinkanlagen und Rundumleuchten ignorieren oder gar nicht mehr als Warnsignal deuten . Ein Bekannter hat mit einem Schlepper und Anhänger von einer Dorfstrasse rückwärts auf einen landwirtschaftlichen Hof rauffahren wollen und dadurch die Dorfstrasse kurzzeitig blockiert . Warnblinkanlage war eingeschaltet . Ein ungeduldiger PKW Fahrer meinte noch vorbeihuschen zu können und streifte mit seinem Auto den Vorderreifen des Schleppers . Blechschaden am Kotflügel und Tür vom PKW . Die herbeigerufene Polizei fragte den Schlepperfahrer warum er die Rundumleuchte nicht eingeschaltet hatte und nahm dieses auch in seinem Bericht auf . Später vor Gericht bekam der Schlepperfahrer eine Teilschuld weil die vorhandene Rundumleuchte nicht eingeschaltet war . Dies hätte nach Meinung des Richters den Blechschaden verhindern können .
elchtestversagt hat geschrieben:Nachts; wenn es irgendwelche Situationen gibt; bei denen man die Strasse blockiert; mach ich immer all meine Xenons an; dann fährt auch freiwillig keiner mehr vorbei; bei der Blendung.
Mitglieder: Ackerkulturdesigner, Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot], schoadl, Seppe-10, Sönke Carstens