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Warnblinker zwingend erforderlich für TÜV Abnahme?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Warnblinker zwingend erforderlich für TÜV Abnahme?

Beitragvon Rostumwandler » So Dez 15, 2019 8:08

Hallo zusammen,
Ich bin neuer User des Forums.
Ich habe nach langer Suche endlich meinen "Traum" Traktor gefunden, einen Güldner Toledo ( G40)
Ich habe die Elektrische Anlage überholt, allerdings hat ein Freund gemeint das es erforderlich ist eine Warnblinkschaltung zu Installieren, da es sonst keine positive HU Abnahme gibt.
weiß jemand von euch ob das so stimmt?
würde mich über Antwort sehr freuen,
Gruß aus Lippstadt,
Jens ( Rostumwandler)
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Re: Warnblinker zwingend erforderlich für TÜV Abnahme?

Beitragvon countryman » So Dez 15, 2019 8:36

Willkommen!
Zu einem Termin Anfang der siebziger Jahre wurde die Nachrüstung von Warnblinkern Vorschrift. Es ist eine der wenigen tatsächlichen Nachrüstpflichten im deutschen Verkehrsrecht. Der Tipp von deinem Freund stimmt also - gilt für alle mehrspurigen Kfz.
War der Güldner tatsächlich seit mehr als 45 Jahren nicht beim TÜV oder wurde der Warnblinker irgendwann abgebaut?
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Re: Warnblinker zwingend erforderlich für TÜV Abnahme?

Beitragvon Rostumwandler » So Dez 15, 2019 10:25

Danke für die schnelle Antwort,
Der güldner ist seit 2000
abgemeldet, er stand seitdem bei einem Sammler in der Halle...
Funktioniert aber einwandfrei und hat so gut wie keinen rost.
Warnblinkschaltung ist definitiv nicht vorhanden, muss ich tatsächlich nachrüsten...
Schade,das hätte ich mir gerne erspart...
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Re: Warnblinker zwingend erforderlich für TÜV Abnahme?

Beitragvon Florian1980 » Mo Dez 16, 2019 13:47

Ich war letzte Woche mit meinem Eicher beim TÜV. Beim vorherigen durchsehen der Lichter hab ich festgestellt, dass mein Eicher kein Standlicht hat. Schon auf Stufe 1 leuchten alle Lampen.

Das hat den Prüfer nicht interessiert, Warnblinker übrigens auch nicht.

Allerdings würde ich den Warnblinker im eigenen Interesse nachrüsten.
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Re: Warnblinker zwingend erforderlich für TÜV Abnahme?

Beitragvon Christian » Mo Dez 16, 2019 13:51

Bei den Deutz mit StarCab ist das auch so, man hat nur einen einstufigen Lichtschalter, mit dem das komplette Abblendlicht angeht. Standlicht schaltet man da indem man den Zündschlüssel ganz nach links dreht, eventuell ist das beim Eicher auch so.
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Re: Warnblinker zwingend erforderlich für TÜV Abnahme?

Beitragvon AEgro » Mo Dez 16, 2019 19:18

Florian, wars du beim TÜV in HN in der Salzstr. ?
Da gibts Prüfer, die bekommen " Angst " wenn sie einen Schlepper prüfen müssen.
Die wissen noch nicht mal, was alles zum Prüfumfang gehört.
Als " Ausgleich " pisacken die dann alle anderen Fahrzeughalter.
Gruß AEgro
Es gibt Tage, da komm ich einfach mit dem Kopfschütteln nicht hinterher !
AEgro
 
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Re: Warnblinker zwingend erforderlich für TÜV Abnahme?

Beitragvon fuenfdreidrei » Mo Dez 16, 2019 20:32

Zitat: In der Bundesrepublik Deutschland mussten bis zum 1. Juli 1963 alle Kfz über 4 m Länge und 1,6 m Breite mit Blinkleuchten an Vorder- und Rückseite versehen werden.
[...]
Ab 1. Januar 1973 müssen auch ältere Fahrzeuge über eine Warnblinkanlage verfügen. Zitatende
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Re: Warnblinker zwingend erforderlich für TÜV Abnahme?

Beitragvon katzabragg » Mo Dez 16, 2019 21:24

Warnblinklicht ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Gibts eigentlich nix zu diskutieren.
Seit 01.01.1970 für Neufahrzeuge.
Ab 01.04.1974 für alle dem TÜV, oder ähnlichen Vereinen, vorgeführte Fahrzeuge.
In jedem Fall ab 01.01.1976.
Die Vorschrift stammt aus dem letzten Jahrtausend, gilt noch immer.
Und "gelbes Blinklicht" ist gefordert.
Da hat die alte, 1967 auf dem deutschen Markt erschienene `20er Serie von JD gleich
eine Sondergenehmigung gebraucht.
Weil der Ami mit seinen Zweikammerleuchten nur "rot" blinken konnte.
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Re: Warnblinker zwingend erforderlich für TÜV Abnahme?

Beitragvon countryman » Mo Dez 16, 2019 21:35

So isses. Darum dürften kleine Autos wie Käfer alter Baujahre auch nach wie vor nur mit einem Winker die Fahrtrichtung anzeigen - brauchen aber einen normalen Warnblinker. Da das natürlich keinen Sinn macht, wurde meist der Winker ausgebaut und zugeschweißt. Heute bei Restaurationen aufwändig und teuer wiederbelebt, aber eben zusätzlich zur Blink- und Warnblinkanlage.
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Re: Warnblinker zwingend erforderlich für TÜV Abnahme?

Beitragvon Florian1980 » Mo Dez 16, 2019 21:54

AEgro hat geschrieben:Florian, wars du beim TÜV in HN in der Salzstr. ?
Da gibts Prüfer, die bekommen " Angst " wenn sie einen Schlepper prüfen müssen.
Die wissen noch nicht mal, was alles zum Prüfumfang gehört.
Als " Ausgleich " pisacken die dann alle anderen Fahrzeughalter.
Gruß AEgro


Nein, ich habe das Glück, hier im Ort einen tollen Autohändler zu haben, zu dem TÜV und Dekra kommen. Und da darf ich auch mit dem Schlepper kommen. Der Dekra Prüfer (ich hab TÜV geschrieben wegen allgemeinem Sprachgebrauch) hat ne Ahnung von Schleppern. Spurstangenköpfe, Funktion aller Glühbirnen, Hupe wird geprüft. Hand- und Fußsbremse darf ich im Hof vorführen, Schlepper ist sauber und tropft nicht. Das mit dem Standlicht ist tatsächlich ein Fehler an meinem Schlepper, aber im Gegensatz zum Warnblinker halte ich ein Standlicht am Schlepper für unnötig. Hab ich selbst am PKW in 21 Jahren nie benutzt.
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Re: Warnblinker zwingend erforderlich für TÜV Abnahme?

Beitragvon leander1 » Mo Dez 16, 2019 22:10

Standlicht brauch man dann wenn nachts eine Abblendlichtbirne ausfallen sollte und man für den Gegenverkehr nicht als Einauge zu erkennen ist.
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Re: Warnblinker zwingend erforderlich für TÜV Abnahme?

Beitragvon Florian1980 » Mo Dez 16, 2019 22:22

Ich habe vorne keine Standlichtbirnen drin. Nur die Blinker auf den Kotflügeln (nach vorne zeigend) haben Standlichtbirnen, die aber immer leuchten, wenn licht eingeschaltet ist.
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Re: Warnblinker zwingend erforderlich für TÜV Abnahme?

Beitragvon xyz » Mo Dez 16, 2019 22:29

sind dann für vorne Begrenzungsleuchten
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Re: Warnblinker zwingend erforderlich für TÜV Abnahme?

Beitragvon Deutscher Holzer » Mo Dez 16, 2019 23:49

Bei jedem Fahrzeug leuchten die Standlichter IMMER wenn Licht eingeschaltet ist. Das ist seit eh und je so Vorschrift.

Die Standlichter sind bei (alten) Traktoren neben den Blinkern. Nicht in den Scheinwerfern.

Auch Güldner blinken hinten rot.

Ab ende der 1960er waren die Traktoren ab Werk mit Warnblinkanlage ausgerüstet. Ältere ohne mussten anfang der 70er nachgerüstet werden.
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