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Warum keinen neuen Toledo anstatt einer alten Karre?

Alles was nicht zu anderen Themen passt, hat hier seinen Platz.
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25 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Warum keinen neuen Toledo anstatt einer alten Karre?

Beitragvon LUV » Fr Jan 06, 2017 13:20

Ich würde ein Buch über die "Kunst der Entscheidung" empfehlen.....und dann diese wirklich weltbewegende Entscheidung ohne das Zutun des www erledigen..... :prost:
Du bist wirklich dämlicher als ich dachte! :lol: :lol: (Bauer Piepenbrink)
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Re: Warum keinen neuen Toledo anstatt einer alten Karre?

Beitragvon Tinyburli » Fr Jan 06, 2017 18:47

Die Torsionsfeder hab ich ausgewechselt. War zwar nicht ganz einfach, aber mit einer kleinen Flex, einer Gasflamme, einem Schweißgerät und einem schweren Schlegel ging es schon.
Die Einspritzpumpe hat auch einen Fehler. Er läuft erst beim zweiten Startversuch ordentlich.

Yogibaer, was genau ist Deine Kritik?

Der Kangoo läuft ja unter LKW und ist für privaten Gebrauch grundsätzlich nicht geeignet.

Kann der Steuerpflichtige glaubhaft machen, dass bestimmte betriebliche Kraft-fahrzeuge nicht privat genutzt werden, weil sie für eine private Nutzung nicht geeignet sind (z. B. bei sog. Werkstattwagen - BFH-Urteil vom 18. Dezember 2008 - VI R 34/07 - BStBl II S. 381) oder diese ausschließlich eigenen Arbeitnehmern zur Nutzung überlassen werden, ist für diese Kraftfahrzeuge kein pauschaler Nutzungswert zu ermitteln.


Die Nutzung eines PKWs ist anders definiert:
Er würde anhand eines vereinfachten Fahrtenbuches innerhalb von 3 Monaten zu um 40 % (10 - 45 %) betrieblich glaubhaft gemacht. Er käme ins Betriebsvermögen und würde in 5 oder 6 Jahren abgeschrieben.

Wie die umsatzsteuerliche private Nutzung versteuert wird, weiß ich nicht genau. Ich denke mir, ich würde 40 % der Mehrwertsteuer als Vorsteuer erstattet bekommen, den Rest müßte ich ans Finanzamt abführen.

Das PDF der Moser- Kollegen vom ersten Beitrag ist ganz interessant. Ich denke, die Glaubhaftmachung mit dem vereinfachten Fahrtenbuch ist machbar und wird auch so praktiziert.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Warum keinen neuen Toledo anstatt einer alten Karre?

Beitragvon yogibaer » Fr Jan 06, 2017 21:25

Ich denke du willst auch einen Skoda ins Betriebsvermögen nehmen? Wenn du aber meinst das deine Rechnung stimmt dann mach es so.
Gruß Yogi
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Re: Warum keinen neuen Toledo anstatt einer alten Karre?

Beitragvon Tinyburli » Fr Jan 06, 2017 23:17

Ich weiß es momentan noch nicht so recht, ob ich neben dem Kangoo noch einen Skoda kaufe und ins Betriebsvermögen nehme und ob ich da dann den Bogen nicht überspanne.

Jedenfalls habe ich 3 KFZs auf mich zugelassen. Und wenn ich dann 3 Monate ein Fahrtenbuch führen würde, was solls? Ich käme auf insgesamt 100 % + 40 % + 0 % / 3 = 140 / 3 = 47 % betriebliche Nutzung.

Die Betrieblichkeit wäre meine Landwirtschaft, 3 ha Wald, PV- Anlagen und ein Mietshaus. Dabei habe ich 2 Betriebsstätten.

Ich weiß nicht, wie der Betriebsprüfer dann seine Meßlatte anlegt und wie er das macht. Einen Versuch wäre es wohl wert.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Warum keinen neuen Toledo anstatt einer alten Karre?

Beitragvon Tinyburli » Di Jan 24, 2017 10:11

Aus dem PDF von Mooser- Kollegen geht leider nicht hervor, dass bei betrieblicher Nutzung von z.B. 40 % der restliche Teil als Privatnutzung versteuert werden muß. Und da dann noch 19 % UST, die abzuführen ist.

Sieht also nicht so gut aus, wenn man das noch einrechnet. :evil: n8

Ich habe nochmal darüber nachgedacht und meine nun, dass man jährlich etwa 1000,- steuerrelevante Kosten hat, in 5 Jahren also 5000,-€ , was dann 1000,- Steuervorteil ergibt.

Ich hab da eine Exceltabelle gemacht nach dem Moser seinem Artikel.

Momentan bin ich der Meinung, dass umsatzsteuerlich dann halt 45 % erstattet werden. (von Kraftstoff- und Reparaturkosten)

Die Abschreibungen, Steuern und Versicherungen sind ja umsatzsteuerlich nicht relevant.

Steuer PKW.xls
(15 KiB) 343-mal heruntergeladen
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Warum keinen neuen Toledo anstatt einer alten Karre?

Beitragvon Tinyburli » Sa Sep 16, 2017 5:35

Ich hab da letztens noch ein wenig geschaut, wie das mit der Versteuerung der Privatnutzung sein könnte.

Da ja die 1 % Methode nicht angewendet wird, wird von den tatsächlichen Verhältnissen ausgegangen bzw wird geschätzt.

Ich nehme nun an, dass vom Kaufpreis, der ja auf 6 Jahre abgeschrieben wird, dann der Privatanteil, der glaubhaft gemacht wurde, versteuert werden muss und darauf dann auch 19 % USt abgeführt werden muss.

Da hat man dann keinen großen bis gar keinen Vorteil mehr!

Der LKW- Lieferwagen dagegen gilt für den privaten Gebrauch als ungeeignet und geht voll auf den Betrieb!
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Warum keinen neuen Toledo anstatt einer alten Karre?

Beitragvon Ede75 » Sa Sep 16, 2017 7:34

Tinyburli hat geschrieben:Der LKW- Lieferwagen dagegen gilt für den privaten Gebrauch als ungeeignet und geht voll auf den Betrieb!


Ist das irgendwo nachzulesen, dass das so ist, oder hängt das von der Laune des Finanzbeamten ab (was ich glaube)?

Gruß
Ede
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Re: Warum keinen neuen Toledo anstatt einer alten Karre?

Beitragvon JueLue » Sa Sep 16, 2017 9:02

Ede75 hat geschrieben:
Tinyburli hat geschrieben:Der LKW- Lieferwagen dagegen gilt für den privaten Gebrauch als ungeeignet und geht voll auf den Betrieb!


Ist das irgendwo nachzulesen, dass das so ist, oder hängt das von der Laune des Finanzbeamten ab (was ich glaube)?

Gruß
Ede


Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich sagen, dass unser Caddy (LKW-Zulassung) problemlos zu 100% als Betriebsfahrzeug akzeptiert wurde.

Voraussetzung ist denke ich eine gewisse Plausibilität (Betriebsgröße) und ein zusätzliches Privatfahrzeug.

JueLue
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Re: Warum keinen neuen Toledo anstatt einer alten Karre?

Beitragvon Welfenprinz » Sa Sep 16, 2017 9:27

Ja,mach ich auch schon über 20 Jahre.
Transporter: 100% Betrieb
Pkw: 100% privat
Norden, Süden, Westen, Osten, schöne Welt, doch voller Pfosten.
Pfosten, die die Zäune halten, Zäune, die die Menschen spalten.
Hoffnung bleibt, dass diese Pfosten eines Tages mal verrosten.
http://pulseofeurope.eu
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Re: Warum keinen neuen Toledo anstatt einer alten Karre?

Beitragvon Tinyburli » Sa Sep 16, 2017 12:33

Ede75 hat geschrieben:
Tinyburli hat geschrieben:Der LKW- Lieferwagen dagegen gilt für den privaten Gebrauch als ungeeignet und geht voll auf den Betrieb!


Ist das irgendwo nachzulesen, dass das so ist, oder hängt das von der Laune des Finanzbeamten ab (was ich glaube)?

Gruß
Ede

Keine Steuer auf Privatnutzung von Kasten- und Werkstattwagen
vom 02. März 2009 (aktualisiert am 14. Juli 2014)

Von: Lutz Schumann

Die Fahrer von Kasten- und Werkstattwagen müssen für diese Fahrzeuge doch keine Privatnutzung versteuern, entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Aktenzeichen: VI R 34/07)


https://openjur.de/u/157978.html

Im Streitfall ist der Opel Combo, wie zwischen den Beteiligten unstreitig ist, kraftfahrzeugsteuer- und verkehrsrechtlich als LKW klassifiziert. Zwar ist nach der BFH-Entscheidung in BFHE 201, 499, BStBl II 2003, 472 diese Klassifizierung für die Feststellung des sachlichen Anwendungsbereichs des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG unmaßgeblich. Der Senat lässt offen, ob dieser Auffassung nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (vgl. dazu BFH-Beschluss in BFHE 213, 281, BStBl II 2006, 721; Strodthoff, Kraftfahrzeugsteuer, § 2 Rz 4; § 8 Rz 18i) gefolgt werden kann. Denn jedenfalls ist das Fahrzeug der Klägerin als Werkstattwagen aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt. Ein Fahrzeug dieser Art wird allenfalls gelegentlich und ausnahmsweise auch für private Zwecke eingesetzt. Insbesondere die Anzahl der Sitzplätze (2), das äußere Erscheinungsbild, die Verblendung der hinteren Seitenfenster und das Vorhandensein einer Abtrennung zwischen Lade- und Fahrgastraum machen deutlich, dass das Fahrzeug für private Zwecke nicht geeignet ist (vgl. zu den Abgrenzungsmerkmalen Strodthoff, a.a.O., § 8 Rz 17a; 18h am Ende).
Mit freundlichen Grüssen
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