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Was für ein Kennzeichen?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Beitragvon smalldj » Fr Mai 18, 2007 10:42

@Piotr/nightfighter

Ich würde es als Nachbarschaftshilfe bezeichnen, da ich einem Bauer (kostenlos) Material von einem Acker abtransortiere
(ein Container voller Langholz ;) )

FeV §6 Absatz5

(5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
......
3.landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
......

Habe gestern mit einem Polizist gesprochen, der mir auch gesagt hat, solange alle Papiere/Führerschein,... vorhanden sind, und das Fahrzeug nicht negativ auffällt (zu schnell/defekte Blinker,...)
Würde bei einer Kontrolle nichts Passieren,...
Er hat selber nicht wirklich gewusst was man mit dem T fahren darf,...
Und das wird bei einer routineprüfung warsch. eh nicht gepürüft.

Also er hat mir eigentlich schon gesagt dass es kein Problem ist,
und ich seh es in der Zwischenzeit auch schon so,...

smalldj
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Beitragvon valtra6200 » Fr Mai 18, 2007 11:18

nightfighter hat geschrieben:nein, handelt es sich nicht. landwirtschaftliche güter sind zb. stroh, heu, silage, rinder usw

forstw, güter sind logischerweise langholz, baumabschnitte usw.


wenn die container der landwirtschaft dienen, was der landwirt damit auch immer macht, ist wes ein landwirtschaftlicher transport...


kannst natürlich steine, kies, alles fahren, solange es für landwirtschaftliche zwecke dient... dazu gehört auch der hof....

da es sich mit dem grünen nummernschild um eine steuerliche sache handelt, könnte man auch sagen, alles, was du bbei einer betriebsprüfung als betrieblichen aufwand oder produkt geltend machst, darfste fahren...
valtra6200
 
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Re: Was für ein Kennzeichen?

Beitragvon landyjoerg » Fr Mai 18, 2007 13:50

smalldj hat geschrieben:Kann ich mir (woher?) so Kennzeichen organisieren, die nur ein paar Tage gelten?
Bzw. was muss ich dafür haben?
Brauch ich für jeden Hänger ein eigenes?


Wenn nicht LuF gefahren wird, wie weiter oben schon angedeutet, geht das mit Überführungskennzeichen. Dazu brauchst du aber die Papiere (kfz-Brief), damit zur Versicherung und für jeden eine Versicherung für Überführungskennzeichen (Doppelkarte) beschaffen, damit dann zur Zulassungsstelle und die Überführungskennzeichen holen.

Gruss Jörg
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Beitragvon nightfighter » Fr Mai 18, 2007 16:06

@ valtra: jop das ist wahr. gilt aber nur solange es für einen selber ist oder unentgeldlich in nachbarschaftshilfe.
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