Antragstellung von 7. Januar bis 22. Februar 2019 - Verpflichtungsbeginn 2019
Agrarumweltmaßnahmen mit Verpflichtungszeitraum 2019 bis 2023 können von 7. Januar bis 22. Februar 2019 beantragt werden. Die Antragsunterlagen werden bis zum Beginn der Antragstellung zum Download zur Verfügung gestellt.
