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Was ist eine Einfriedung?

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Was ist eine Einfriedung?

Beitragvon melusine » Mo Sep 15, 2008 11:55

Hallo,

ein Grundstück kann angeblich aus dem Jagdbezirk genommen werden, wenn es eingefriedet ist.

Was ist gemäß nds. Jagdgesetz eine Einfriedung? Reichen Wildgatter, Elektrozaun, Weißdornhecke (planmäßig angelegt, mittels umlegen der jungen Bäume und Aufwuchs der Seitentriebe dicht gewachsen) aus?

danke, Melusine
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Beitragvon euro » Mo Sep 15, 2008 12:06

Naja, Einfriedung im jagdtechnischen Sinn dürfte doch wohl eher ein hoher "Maschendrahtzaun", vom Wild nicht überwindbar sein.
Momentan laufen hier einige Prozesse über Beteiligung von solchen "Einfriedern" am Wildschaden innerhalb eines Loses.
Kann also eventuell kostspielig werden...
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zaun

Beitragvon melusine » Mo Sep 15, 2008 14:18

Hallo Euro,

kannst du das etwas genauer erläutern? Bedeuten diese Prozesse, dass Tierhalter, die ihre Tiere ja einzäunen müssen, teils auch doppelt (Schweinehaltung), für Wildschäden herangezogen werden sollen?

Das kann ich kaum glauben, vielleicht habe ich dich auch nicht richtig verstanden?

Melusine
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Beitragvon Wolle76 » Mo Sep 15, 2008 14:19

http://www.heiligengrabe.de/pdf/01_04_E ... flicht.pdf

Ich würde mal die Behörde fragen wie die sich eine "Einfriedung" vorstellen.
Ich glaub auch nicht, dass du so mir nichts dir nichts dein Weizenfeld einfrieden kannst damit das dann nicht mehr bejagd wird. ;)

Wie gesagt, frag am besten mal die Behörde.
Für die Richtigkeit meiner Aussagen übernehme ich keine Gewähr aber ich treffe sie nach besten Wissen. :D
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zaun

Beitragvon melusine » Mo Sep 15, 2008 14:47

Dabei habe ich irgendwo gelesen, es gäbe sogar eine Einfriedungspflicht für besondere Feldkulturen (nicht nur für Schweine ;-)). Weizen ist sicherlich keine Sonderkultur......

Darum nochmal zurück: Sollen demnach wohl Leute, die ihre Obstbaumkultur oder ihre Schweine einfrieden (im Außenbereich), für Wildschäden haftbar gemacht werden?

Das interessiert mich wirklich sehr - es gibt ja so viel Groteskes im deutschen Recht!

Melusine
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zaun

Beitragvon melusine » Mo Sep 15, 2008 14:57

Davon abgesehen förderten die Behörden folgendes zu Tage:

- Einzäunen bedeutet nicht befrieden
- Es darf eingezäunt werden für die Kultur / Tierhaltung, auch im Jagdbezirk, im Außenbereich soweit keine Fundamentierung des Zaunes erfolgt
- eine wildsichere Einzäunung wäre Basis für eine Befriedung. Eine junge Obstkultur z. B. braucht eine wildsichere "Aus"zäunung
- der Eigentümer als Jagdgenosse stellt mittels der / über die Genossenschaft bei der Unteren Jagdbehörde den Antrag auf Befriedung, damit wird das Stück aus dem Jagdbezirk herausgenommen / kann herausgenommen werden.

Melusine
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Beitragvon waldtom » Mo Sep 15, 2008 18:18

Hallo Melusine
Du meist wahrscheinlich die Erkärung deines Grundstücks zum befriedeten Bezirk, in dem die Jagd ruht.
In der Regel sind das zu Wohngebäuden gehörige Hausgärten, ob die eingezäunt sind spielt keine Rolle!
Ein Grunstück in der freien Natur hat kaum eine Chance, zum befriedeten Bezirk erkärt zu werden.
Ob du diesen Status für dein Grundstück bekommst, hängt vom Landesjagdgesetz und auch vom Sachbearbeiter in der unteren Jagdbehörde ab.
Viele Grüße aus Unterfranken
Tom
--------------------------------------------------------
Franken liegt zwischen Bayern und Deutschland!
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Re: zaun

Beitragvon euro » Mo Sep 15, 2008 19:33

melusine hat geschrieben:Hallo Euro,

kannst du das etwas genauer erläutern? Bedeuten diese Prozesse, dass Tierhalter, die ihre Tiere ja einzäunen müssen, teils auch doppelt (Schweinehaltung), für Wildschäden herangezogen werden sollen?

Das kann ich kaum glauben, vielleicht habe ich dich auch nicht richtig verstanden?

Melusine

Du verstehst schon richtig. Hier (lu) haben einzelne Grundstückbesitzer ne Zivilklage angestrengt um Ihre Fläche aus dem bejagbaren Gebiet herauszunehmen. Das sogar ohne Einfriedung.In einem konkreten Fall hat diese Jagdgegnerin Recht bekommen, soweit ich weiss steht die Revision noch an. Das betreffende Jagdsyndikat sieht es als sein gutes Recht an diese Flächen prozentual am anhängigen Wildschaden zu beteiligen.
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Beitragvon karl01 » Mo Sep 15, 2008 20:23

Du verstehst schon richtig. Hier (lu) haben einzelne Grundstückbesitzer ne Zivilklage angestrengt um Ihre Fläche aus dem bejagbaren Gebiet herauszunehmen.

mann mann mann,was ist denn bloss mit der menschheit los...
wenn ich das lese stellen sich bei mir die haare.
wenn das die einzigen probleme der grundstückseigentümer sind....na bitte.
gruss
karl
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