Hallo,
ein Grundstück kann angeblich aus dem Jagdbezirk genommen werden, wenn es eingefriedet ist.
Was ist gemäß nds. Jagdgesetz eine Einfriedung? Reichen Wildgatter, Elektrozaun, Weißdornhecke (planmäßig angelegt, mittels umlegen der jungen Bäume und Aufwuchs der Seitentriebe dicht gewachsen) aus?
danke, Melusine
