Aktuelle Zeit: Sa Mai 18, 2024 21:27
Moderator: Falke
DX85 hat geschrieben:Fakt ist halt das jeder Anhänger (bei mehr als 6 Km/h) der im öffentlichen Strassenverkehr betrieben werden soll eine passende Betriebserlaubnis benötigt. Also auch zulassungsfreie Hänger im LoF Einsatz. Bei diesen muß die BE zwar nicht mitgeführt werden, muß aber existieren. Teilweise liefern die Hersteller auch nur die Unterlagen mit um beim TüV eine BE beantragen zu können.
Ohne BE ist die Nutzung im Bereich der StVZO halt verboten.
Mitglieder: Bing [Bot], Det, GeForce_20, Google [Bot], Majestic-12 [Bot], S 450