Hallo scheppi - ein echt netter Beitrag!
Du hattest die Motorsäge vergessen? Dann darf ich annehmen dass Du auf dem Weg in den Wald, oder vom Wald nach Hause warst - richtig? Dann dürfen wir Dich doch bestimmt auch als Waldaffen bezeichnen oder? Wer einen Radfahrer als Radaffen bezeichnet hat da doch bestimmt nichts dagegen.
An Deiner Stelle würde ich den Ball aber ziemlich flach halten. Wenn Du durch Dein Fehlverhalten einen anderen grob fahrlässig verletzt, dann ist das keine Lappalie. Falls der Jugendliche zum Arzt geht dann hast Du mit 100 prozentiger Sicherheit ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung an der Backe.
Kleine Ergänzung zum kaputten Vorderrad. Wenn ich mit einem Fahrrad einen so starken Aufprall mit dem Vorderrad hätte dass es kaputt ist, dann würde ich mit dem Rad keinen Meter mehr fahren. In den meisten Fällen ist dann auch zumindest die Gabel gestaucht - wenn nicht der Gabelschaft. Und letzteres bedeutet Totalschaden.
Aber das sind alles Peanuts gegen eine Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.