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Widmung Weg

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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22 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Widmung Weg

Beitragvon Schoofseggl » So Jan 08, 2017 17:07

Das mit dem Privat beschränkt sich bei Wegen meist darauf wer für die Instandhaltung verantwortlich ist, drauf rumfahren kann im Prinzip jeder. Ich habe auch so einen Weg mit öffentlicher Widmung (Wanderweg) auf meinem Grundstück, da darf jeder durch ob mir das passt oder nicht. Bei der Instandsetzung ist die Gemeinde nicht so großzügig, immerhin schreibt mir noch keiner vor wann im Winter geräumt sein muss .
Die Verkehrssicherungspflicht hast Du übrigens auch wenn dein Wald an den Weg grenzt, dann musst Du auch dafür sorgen dass da nichts zuwuchert und darauf achten dass kein morscher Baum auf den Weg fallen kann. Machst das nicht bist halt dran.
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Re: Widmung Weg

Beitragvon Family Guy » So Jan 08, 2017 17:43

777 hat geschrieben:privat ist Privat, da derf durch wer schön fragt :lol: u. durchkommt :wink:

Nein. Sobald ein Weg gewidmet ist, hat die Gemeinde die Verfügungsgewalt darüber. Du bist zwar Eigentümer der Fläche, aber über das öffentliche Interesse gibt es nach der Widmung nichts mehr zu diskutieren. Man muss deswegen im Vorfeld aufpassen, dass soetwas nicht passiert.
Die Gemeinden haben Widmungslisten, die haben Rechtskraft. Die Vekehrssicherungspflicht gilt, also muss man die Äste abschneiden.
Ganz anders bei einem Privatweg. Die Durchfahrt für jedermann kann ohne Probleme untersagt werden, es gibt kein Gewohnheitsrecht. Auch wenn der Nachbar z.B. 10 km Umweg fahren müsste, kann man ihm die Durchfahrt untersagen, solange eine andere Möglichkeit besteht, dass er zu seinen Flächen kommen kann. Gibt es keine Möglichkeit, gilt das Notwegerecht, das heißt die Nutzung muss vom Nachbarn entschädigt werden, kann aber nicht verweigert werden.
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Re: Widmung Weg

Beitragvon 777 » So Jan 08, 2017 20:50

Family Guy
hast scho Recht...mit der Widmung hab ich keine Ahnung
....Notwegerecht.. kenn ich schon

wie schauts mit dem Durchgehen, verbieten aus ?
für Wanderer....im Wald....
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Re: Widmung Weg

Beitragvon Schoofseggl » So Jan 08, 2017 21:02

777 hat geschrieben:wie schauts mit dem Durchgehen, verbieten aus ?
für Wanderer....im Wald....

Gaaaanz schlechte Karten, das Betretungsrecht reicht um jeden Nappel auf deiner Flur dulden zu müssen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Betretung ... ung,_Sport)
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Re: Widmung Weg

Beitragvon Family Guy » So Jan 08, 2017 21:20

Das Betretungsrecht der freien Landschaft gilt, solange die Spaziergänger oder Pilzsammler keinen Schaden verursachen. Das heisst, dass man deinen Stoppelacker einfach so zum Zwecke der Erholung betreten darf. Sobald gesät ist, darf man natürlich nicht mehr betreten. Auf einem Weg machen Spaziergänger nie Schaden, also wirst du sie dulden müssen. Ähnliches gilt im Wald, solange kein Schaden verursacht wird. Vielleicht hast du ja eine jagdlich oder landschaftlich besonders schöne Ecke im Wald, mach doch daraus mithilfe eines Blechschilds und eurem Jäger "Wildaufzuchtgebiet Betreten verboten" ein kleines privates Stückchen.
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Re: Widmung Weg

Beitragvon Family Guy » So Jan 08, 2017 21:42

Noch eine kleine Anmerkung zur Widmung. Sollte eine Straße geteert werden und das Bauunternehmen teert einfach so drauf los, ohne die genauen Grenzen zu kennenoder zu beachten, hat die Straße nach der Widmung Bestandsschutz, also immer gut aufpassen, wenn irgendwo was gebaut wird.
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Re: Widmung Weg

Beitragvon ratzmoeller » So Jan 08, 2017 21:43

Es wäre schön wenn sich der Themenstarter mal zum Umfang des "Astspitzen kürzen" äußern würde.Ich werde allerdings den Eindruck nicht los,daß für ihn dieses Thema erledigt ist weil ihm einige Antworten nicht in sein Rechtsbild passen.

Ralf
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