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Wie darf man einen Schlepper mit H Kennzeichen nutzen?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Wie darf man einen Schlepper mit H Kennzeichen nutzen?

Beitragvon Albert82 » Do Feb 23, 2006 22:12

Hallo,

das Thema wurde zwar schon des Öfteren behandelt, ich habe aber noch keine eindeute Antwort gefunden.

Wie darf ich einen Schlepper mit H Kennzeichen nutzen. Darf ich zum Beispiel einen Anhänger auf der Straße fahren?

Vielen Dank

MfG

Albert
Albert82
 
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Beitragvon Onkel-Helgi » Fr Feb 24, 2006 7:55

Moin!

Das stimmt, die Angaben zum H Kennzeichen, sind sowohl in der Nutzung als auch in den Kosten gegenüber dem Grünen oder Schwarzen sehr unterschiedlich und wiedersprüchlich wenn man verschiedene Quellen zugrunde legt.

Ich schließe mich an und möchte auch gerne korrekt und verständlich informiert werden...
Onkel-Helgi
 
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Beitragvon wwkauz1 » Fr Feb 24, 2006 8:56

Schaut mal unter http://www.unimog-community.de und dort im Forum unter "Zulassung und H-Kennzeichen".

Dort ist eigentlich alles schon ausgiebig und umfassend behandelt. Aber aktuell läuft auch mal wieder eine Diskussion dazu.

Gruß
Rene
wwkauz1
 
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Beitragvon hano » Sa Feb 25, 2006 13:40

Hallo

Man darf solch ein Fahrzeug nur zu Bewegungsfahrten und Oldtimertreffen fahren Arbeitsgeräte dürfen nicht angebracht sein und Arbeiten darf man auch nicht damit.
Das gilt auch für Fahrzeuganhänger und Transport mit solchem

Gruß

Hano
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Beitragvon countryman » Sa Feb 25, 2006 15:21

bei Nutzfahrzeugen ist das wohl tatsächlich alles schwierig.
PKW mit H-Kennzeichen dürfen definitiv ganz normal privat genutzt werden. Also auch zum Einkaufen, Fahrt zur Arbeit etc. Anders ist das nur bei den roten Wechselkennzeichen (O7er-Nummer).
Auch bei Schleppern kann m.E. das Ziehen eines historisch passenden Anhängers oder ein Arbeitsgerät nicht beanstandet werden, wenn keine Fracht befördert oder im Lohn gearbeitet wird. Das gehört schließlich mit zur Pflege des kraftfahrttechnischen Kulturgutes. Auf Treffen sind solche Zubehörteile ja auch gern gesehen.


NACHTRAG:
Anhänger bis 25 km/h sind allerdings nur für Land und Forst (lof) zulassungsfrei - und eine Fahrt zum Oldietreffen ist keine Landwirtschaft. Dieses Problem ist aber unabhängig vom schwarzen oder grünen oder H-Kennzeichen.
Wenn das Oldimertreffen allerdings eine Brauchtumsveranstaltung ist, gehts wieder...
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