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Wie einen Knicklenker mit Frontlader fahren?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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22 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Beitragvon -FELIX- » Mi Nov 21, 2007 22:36

mit vollen Frontladerschaufeln darf man eh nicht am öffentlichen strassenverkehr teilnehmen.

darf man nicht den Frontlader untenlassen, wenn verkehrsgefährdende Teile wirksam abgedeckt werden?!

mfg felix
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Beitragvon Barensdorfer » Mi Nov 21, 2007 22:53

-FELIX- hat geschrieben:mit vollen Frontladerschaufeln darf man eh nicht am öffentlichen strassenverkehr teilnehmen.

darf man nicht den Frontlader untenlassen, wenn verkehrsgefährdende Teile wirksam abgedeckt werden?!

mfg felix


Ja, man muss dann aber scharfe Kanten usw. so abdecken, dass sie keine besondere Gefahr mehr darstellen. Und man muss zusätzlich deutliche Warnungen anbringen (z.B. diese rot/weißen Fahnen an Schneepflügen). Aber grundsätzlich gilt: Ladung darf bis 3,5 Meter (von der Lenkradmitte) auf einer Höhe von 2,5 Metern nach vorne hinausragen. Und der Frontlader gilt als Ladung. So hat mir das mein Fahrlehrer erklärt
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Beitragvon Ölhand » Mi Nov 21, 2007 23:34

John Deere 6420 hat geschrieben:
-FELIX- hat geschrieben:mit vollen Frontladerschaufeln darf man eh nicht am öffentlichen strassenverkehr teilnehmen.

darf man nicht den Frontlader untenlassen, wenn verkehrsgefährdende Teile wirksam abgedeckt werden?!

mfg felix


Ja, man muss dann aber scharfe Kanten usw. so abdecken, dass sie keine besondere Gefahr mehr darstellen. Und man muss zusätzlich deutliche Warnungen anbringen (z.B. diese rot/weißen Fahnen an Schneepflügen). Aber grundsätzlich gilt: Ladung darf bis 3,5 Meter (von der Lenkradmitte) auf einer Höhe von 2,5 Metern nach vorne hinausragen. Und der Frontlader gilt als Ladung. So hat mir das mein Fahrlehrer erklärt

Tja da haben dann wohl einige ein Problem. Nicht wenige Schlepper sind an sich schon so lang dass die 3,5m schon fast von selbst überschritten werden. Und dann noch Fronthydraulik oder Frontlader....
Ich habe mal an einem D 100 06 nachgemessen, Lenkradmitte bis Fronthydraulikdreieck, 3,40m. Da hat sich dein Fahrlehrer wohl etwas vertan, den Frontlader als Ladung zu bezeichnen.
Der Abstand hat meiner meinung nach überhaupt nichts mit der Höhe zu tun, sondern ob das Anbaugerät geschützt ist.
Gruß, Achim
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Beitragvon Gerhart » Mi Nov 21, 2007 23:43

Wenn der Fl über 2,5m angehoben ist , dann zählt er nicht mehr zur Fahrzeuglänge.
Stellt euch vor ihr fahrt an eine unübersichtliche Kreutzung ran :arrow: bevor der Fahrer etwas sieht ist die Nase ab :shock:
Mfg : Einer der vom Milchgeld LEBEN will
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Beitragvon Ölhand » Mi Nov 21, 2007 23:52

Hallo,
der Frontlader zählt sowieso nicht zur Fahrzeuglänge!
Ich füge hier mal etwas ein:
(6) Die Längen und Teillängen eines Einzelfahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination sind nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.1 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Länge oder Teillänge die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:

Wischer- und Waschereinrichtungen,

vordere und hintere Kennzeichenschilder,

Befestigungs- und Schutzeinrichtungen für Zollplomben,

Einrichtungen zur Sicherung der Plane und ihre Schutzvorrichtungen,

lichttechnische Einrichtungen,

Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht,

Sichthilfen,

Luftansaugleitungen,

Längsanschläge für Wechselaufbauten,

Trittstufen und Handgriffe,

Stoßfängergummis und ähnliche Vorrichtungen,

Hubladebühnen, Ladebrücken und vergleichbare Einrichtungen in Fahrtstellung,
Verbindungseinrichtungen bei Kraftfahrzeugen,

bei anderen Fahrzeugen als Sattelkraftfahrzeugen Kühl- und andere Nebenaggregate, die sich vor der Ladefläche befinden,

Stangenstromabnehmer von Elektrofahrzeugen sowie

äußere Sonnenblenden.
Gruß, Achim
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Beitragvon Gerhart » Do Nov 22, 2007 0:08

Gerhart hat geschrieben:Stellt euch vor ihr fahrt an eine unübersichtliche Kreuzung ran :arrow: bevor der Fahrer etwas sieht ist die Nase ab :shock:


Der Fl gehört nicht zur Fahrzeuglänge :arrow: RICHTIG

Trotzdem dürfen 3,5m Wagerecht von Lenkradmitte gemessen NICHT überschritten werden.
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Beitragvon Ölhand » Do Nov 22, 2007 8:04

Gerhart hat geschrieben:
Trotzdem dürfen 3,5m Wagerecht von Lenkradmitte gemessen NICHT überschritten werden.


Dann mess mal an den meisten 6 Zylinder Schleppern nach, manche erreichen die 3,5 m schon alleine und wenn dann noch Fronthydraulik oder Frontlader angebaut sind werden die 3,5m schon ohne Anbaugerät überschritten.
Gruß, Achim
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