mit vollen Frontladerschaufeln darf man eh nicht am öffentlichen strassenverkehr teilnehmen.
darf man nicht den Frontlader untenlassen, wenn verkehrsgefährdende Teile wirksam abgedeckt werden?!
mfg felix
Aktuelle Zeit: Do Mai 16, 2024 12:37
-FELIX- hat geschrieben:mit vollen Frontladerschaufeln darf man eh nicht am öffentlichen strassenverkehr teilnehmen.
darf man nicht den Frontlader untenlassen, wenn verkehrsgefährdende Teile wirksam abgedeckt werden?!
mfg felix
John Deere 6420 hat geschrieben:-FELIX- hat geschrieben:mit vollen Frontladerschaufeln darf man eh nicht am öffentlichen strassenverkehr teilnehmen.
darf man nicht den Frontlader untenlassen, wenn verkehrsgefährdende Teile wirksam abgedeckt werden?!
mfg felix
Ja, man muss dann aber scharfe Kanten usw. so abdecken, dass sie keine besondere Gefahr mehr darstellen. Und man muss zusätzlich deutliche Warnungen anbringen (z.B. diese rot/weißen Fahnen an Schneepflügen). Aber grundsätzlich gilt: Ladung darf bis 3,5 Meter (von der Lenkradmitte) auf einer Höhe von 2,5 Metern nach vorne hinausragen. Und der Frontlader gilt als Ladung. So hat mir das mein Fahrlehrer erklärt
Gerhart hat geschrieben:Stellt euch vor ihr fahrt an eine unübersichtliche Kreuzung ran bevor der Fahrer etwas sieht ist die Nase ab
Gerhart hat geschrieben:
Trotzdem dürfen 3,5m Wagerecht von Lenkradmitte gemessen NICHT überschritten werden.
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