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Wie muss sich eigentlich der traktor Händler verhalten?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Wie muss sich eigentlich der traktor Händler verhalten?

Beitragvon kainicosiemon » Mo Sep 17, 2007 18:28

Ich habe mir einen schlepper bei einem händler in der Nähe gekauft,
das ist nur ein paar monate her so ca. bis 6 monate.
Ich habe höchstens 30 Betriebsstunden draufgefahren und auf einmal ist der motor kaputt.
Wahrscheinlich und ich habe jemanden gefragt der Ahnung von schleppern hat, war der motor schon vor dem Kauf kaputt-
nämlich der Zylinderkopf und einer von den Zylindern ist sehr beschädigt.

Und meine Frage lautet:
Wie muss der Händler sich nun verhalten?

Brauche dringend eine Antwort. Danke schon im voraus.

Güsse aus Kassel / Spangrnberg
kainicosiemon
 
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Beitragvon Stefan 19 » Mo Sep 17, 2007 18:40

Normalerweise hast du beim Kauf einer gebrauchten Maschine beim Händler 12 Monate Garantie. Also hat er die Kosten der Reparatur zu tragen!
Stefan 19
 
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Beitragvon kalumet » Mo Sep 17, 2007 19:18

Hallo, ich kenn zwar nicht die Rechtsvorschriften, aber ich denk mir, daß der Kauf eines Traktors vom Händler genauso gehandhabt wird, wie der Kauf eines PKW. Da hast Du als Privatmann ja auch Garantie.

Ich glaub auch nicht, daß der Händler durch irgendeine Klausel im Vertrag die Garantie ausschließen kann.

Ich würde mal mit dem Händler reden, daß er den Schlepper zurücknimmt, oder den Motor austauscht oder repariert. Unbedingt jemanden als Zeugen mitnehmen, nicht daß der Händler sagt, er repariert den Motor auf Kulanz und hinterher schickt er Dir eine Rechnung.

Nicht vertrösten lassen auf später, er spielt nur auf Zeit. Und lass Dir nicht einreden, Du seist schuld, daß der Motor kaputt ist.

Wenn er sich weigert, unbedingt einen Anwalt aufsuchen, sonst bleibst Du möglicherweise auf dem Schaden sitzen.

Gruß
Hans
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Beitragvon IHC1255XL » Mo Sep 17, 2007 19:49

Er hat allerhöchstens Gewährleistung und keine Garantie. Es sei denn die wurde vertraglich vereinbart.

Vielleicht kann ein Mod mal die zwei ( :roll: ) Threads zusammenführen...
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Beitragvon Honk81 » Di Sep 18, 2007 0:40

Müßte Gewährleistung in dem Fall nicht ausreichen ?
Das würde doch bedeuten das der Fehler schon beim Kauf vorhanden war und das nachzuweißen müßte doch möglich sein nach gerade mal 30Bh oder ?
Honk81
 
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Beitragvon take_it_1999 » Di Sep 18, 2007 7:02

12 Monate Gewährleistung hast Du. Wie lange ist der Traktorkauf her? Weil in den ersten 6 Monaten muss der Händler den Nachweis erbringen, das der Fehler beim Verkauf noch nicht vorhanden war. Wenn er das schafft, dann sitzt du auf dem Schaden!

In den letzten 6 Monaten musst Du den Nachweis erbringen, das der Fehler beim Kauf schon vorhanden war. Dann sitzt der Händler auf den Schaden.

Aber nicht desto trotz hoffe ich hast du den Händler schon Bescheid gegeben und nicht gleich alles auseinandergenommen!
take_it_1999
 
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Beitragvon aldersbach » Di Sep 18, 2007 7:13

kainicosiemon Lies Dir bitte vorab den Kaufvertrag den Du mit dem Händler geschlossen hast ganz genau durch. Es ist nämlich nicht immer so dass Du auf alle Fälle Gewährleistung für den Schlepper hast. Zwischen Gewerbetreibenden - und als solcher kannst Du als Landwirt angesehen werden - kann eine Gewährleistung ausgeschlossen werden. Falls die Gewährleistung ausgeschlossen ist solltest Du mit dem Händler möglichst eine einvernehmliche Lösung suchen.
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Beitragvon Favorit » Mi Sep 19, 2007 10:06

Hi,

wenn der Verkauf -im Kundenauftrag- erfolgte, hast Du auch keine Garantie.
Ein Motorschaden nach nur 30BS (bei normaler Belastung) ist meiner Ansicht nach aber ein Mangel in der Sache und das ist erheblich, vor allem bei einem Fachverkäufer.
Geh bei Differenzen mit ihm mal zur Schlichtungsstelle deines Amtsgerichtes. Dort sagt man dir, wer in seinem Sektor die Kraftfahrstreits behandelt. Es gibt dafür nämlich überall eine Schlichtungsstelle.
Ein Gutachten (z.B. Deka) wird wohl auch notwendig sein. :wink:
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Beitragvon Weinbauer » Mi Sep 19, 2007 11:22

zum rechtlichen wurde glaub alles gesagt. allerdings ist nicht ersichtlich ob der schlepper neu war oder nur eine gebrauchtmaschine. d.h. ob der insgesamt erst 30 bs gelaufen ist oder nur du damit 30 gefahren bist.
der händler kann sich sonst u.U. auf allgemeinen verschleiss berufen. z.b. kauf eines gebrauchten mit ca. 6000h und nach weiteren 30h hat er was am motor. dann kann das ein problem für dich sein, da keine gewährleistung oder garantie.
Was dem Menschen dient zum Seichen, damit schafft er seinesgleichen. (Heinrich Heine)
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Beitragvon Favorit » So Sep 23, 2007 12:11

Nein, nein,

so wie er es beschreibt, hat er was Größeres.
Wenn nur ein paar Ventile einzustellen wären, stimmt das vielleicht.
Aber ein kapitaler Schaden nach nur 30BS muß sich schon zum Verkaufszeitpkt. abgezeichnet haben und ein Verkäufer muß beim vErkauf auf Mängel hinweisen. besonders wenn es ein gewerbl. Verkäufer ist. Andernfalls macht er sich schuldig.
Erste Anlaufstelle ist die Schlichtung.
:wink:
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