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wie wirken mit Glyphosat behandelte Pflanzen auf das Pferd?

Testweise auch Forum für die Pferdhalter
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23 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Beitragvon Malte » Sa Apr 05, 2008 21:33

Alles klar, mit letaler Dosis kann ich was anfangen.
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Beitragvon JueLue » So Apr 06, 2008 13:03

Mal ne kleine Rechnung:
Annahmen:
    Pferd reagiert wie Ratte
    Pferd=500kg
    Glyphos/ha=5l
    Glyphos/m2=0,5g=500mg
    Grünlandertrag 150dt/ha (frisch)


D.h. wenn ein Pferd das frisch behandelte Gras von 5000m2 Fläche frisst bzw. 7500kg (auf einmal) hat es eine 50% Überlebenchance.


Da Glyphosat eine Halbwertzeit von ca. 7 Tagen hat, kann sich jeder ausrechnen, wie die Verdünnung stattfindet.

Naja, ich hab hier sicher Äpfel mit Birnen verglichen, aber anhand dieser Rechnung kann man das Gefährdungspotential wohl schon abschätzen.

Durch die Aufnahme von ein Paar Grashalmen wird sich sicherlich keine Reaktion einstellen.

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Beitragvon Carsten » So Apr 06, 2008 13:19

Hallo,
mal ganz davon abgesehen glaube ich kaum das ein Pferd auf vergilbtes Gras steht, oder ?
Gruß
Carsten
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Beitragvon columella » So Apr 06, 2008 13:31

Richtig. Aber Du weisst ja selber dass es schon einige Tage dauert bis das Gras gelb ist.
Marx hat geschrieben:Schade finde ich mal wieder, wie der Kommunismus (den es nie gab, nur auf dem Papier) und der Nationalsozialismus (den es sehr wohl gab) miteinander verknüpft und in einen Zusammenhang gebracht werden, zum xten mal.
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Beitragvon euro » Di Apr 08, 2008 7:19

Realistisch gesehen dürfte es einfacher sein ein Pferd mit der auf einem Ha ausgebrachten Glyphosatmenge+Sprühwasser zu ersäufen (ersticken) als es damit zu vergiften.
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Beitragvon Kiefernaltholz » Mi Nov 26, 2008 21:24

Hi,
die Diskussion über die Giftigkeit von Glyphosat für Pferde erübrigt sich doch.
Laut Pflanzenschutzmittelgesetz ist der Einsatz von Herbiziden, das sind die Mittel, die Pflanzen killen, AUSSCHLIEßLICH gestattet auf Flächen, die land- und forstwirtschaflich sowie gärtnerisch genutzt werden. Ausnahmen KÖNNEN auf Antrag von den zuständigen Pflanzenschutzämtern gestattet werden.
Anwendung von Herbiziden, wie Round Up auf Flächen, die nicht den obengenannten entsprechen sind schlicht und ergreifend verboten und ein Straftatsbestand. Sollte man sich vielleicht verinnerlichen.
Davon ganz abgesehen dürfen Pflanzenschutzmittel nur dann in Verkehr gebracht und angewendet werden, wenn sie für die Umwelt nach gegenwärtigem Wissenstand nicht toxisch sind.
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Beitragvon DMark » So Nov 30, 2008 20:33

Hallo,
ich hab gestern noch die Gebrauchsanleitung von Round Up gelesen. Da steht tatsächlich:
›VV549 Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen.


Hier der Link:
http://www.roundup.de/cgi-bin/Freigabev ... m_2008.pdf

Ich würde es zwar meinem Pferd nicht füttern wollen, aber bei ein paar Halmen sehe ich wohl kein Problem.
Kiefernaltholz hat geschrieben:Laut Pflanzenschutzmittelgesetz ist der Einsatz von Herbiziden, das sind die Mittel, die Pflanzen killen, AUSSCHLIEßLICH gestattet auf Flächen, die land- und forstwirtschaflich sowie gärtnerisch genutzt werden.
Anwendung von Herbiziden, wie Round Up auf Flächen, die nicht den obengenannten entsprechen sind schlicht und ergreifend verboten und ein Straftatsbestand. Sollte man sich vielleicht verinnerlichen.

Da hat Kiefernaltholz wohl Recht. Auf versiegelten Flächen ist es ebenfalls verboten.
Ich würde es also nicht an die große Glocke hängen.

Grüße Mark
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Beitragvon walddödel » Do Feb 19, 2009 19:09

columella hat geschrieben:@Kaninchen: es handelt sich um ein Privatgrundstück und somit geht das mit Roundup schon in Ordnung... :klee:


Hallo, nur um mal eine Hausnummer zu nennen, hier im Dorf hat ein Rentner die Einfahrt gespritz, sein "Bio-Nachbar" hat ihn freundlich darauf hingewiesen das er das nicht so toll findet- darauf ist Opa ZENSUR NAME GESCHWÄRZT expöodiert von wegen Privatgrundstück etc, der hat nur beim Landkreis gefragt ob der das darf, sofort großes Program mit Bodenproben etc. Fazit: 5000 Euronen Strafe+Verwaltungskosten+Probenentnahme etc, da gibts schon ein Pferd für. Was ich daran gut finde ist das der Landkreis bei einem Blick in seine Futterküche Autoreifenstücke neben dem Ofen gesehen haben :shock: Rußprobe vom Schornsteinfeger, aber da läuft das verfahren noch, wird aber wohl nicht billiger(ist ja jetzt einschlägig vorbestraft :roll: ) . Weil wir wohnen in der Hauptwindrichtung und bekamen den Plastikgummitelegrafenmastenqualm aus erster Hand.

Nun zum Thema- abflämmen mit einem dachdeckerbrenner hilft, und die Fugen mit dem Hochdruckreiniger bearbeiten und danach Quarzsand einfegen. Macht halt Arbeit, aber geht nicht anders.
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