Aktuelle Zeit: Di Apr 23, 2024 13:16
Marx hat geschrieben:Schade finde ich mal wieder, wie der Kommunismus (den es nie gab, nur auf dem Papier) und der Nationalsozialismus (den es sehr wohl gab) miteinander verknüpft und in einen Zusammenhang gebracht werden, zum xten mal.
›VV549 Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen.
Kiefernaltholz hat geschrieben:Laut Pflanzenschutzmittelgesetz ist der Einsatz von Herbiziden, das sind die Mittel, die Pflanzen killen, AUSSCHLIEßLICH gestattet auf Flächen, die land- und forstwirtschaflich sowie gärtnerisch genutzt werden.
Anwendung von Herbiziden, wie Round Up auf Flächen, die nicht den obengenannten entsprechen sind schlicht und ergreifend verboten und ein Straftatsbestand. Sollte man sich vielleicht verinnerlichen.
columella hat geschrieben:@Kaninchen: es handelt sich um ein Privatgrundstück und somit geht das mit Roundup schon in Ordnung...
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