Ich dachte bislang, BG-Anlagen bekämen einen festen Preis nach EEG. Warum haben dann BG-Anlagen nach Ansicht der Regierung im Jahr 2022 Übergewinne gemacht?
Vielleicht klärt mich einer auf...
Aktuelle Zeit: Di Apr 23, 2024 23:23
langholzbauer hat geschrieben:Lass Dir das mal von Bundeswirtschaftsminister Habeck und seinem Ministerium erklären!
agri10 hat geschrieben:langholzbauer hat geschrieben:Lass Dir das mal von Bundeswirtschaftsminister Habeck und seinem Ministerium erklären!
Diese Änderung geht auf die Vorgänger Regierung ( CDU CSU SPD )zurück , Ohne die Grünen gebe es überhaut keine Biogas anlagen auch keine PV oder Windanlagen. sondern nur Gas aus Russland und die Vorgänger Regierung hat auch alles mögliche an Russland verhökert
langholzbauer hat geschrieben:Biogas aus futterfähigem Weizen ist sicher nie wirklich rentabel gewesen.
Aber entgegen unserer grünen Elite und dem ganzen NGO- Geschwafel, wissen die meisten Bauern noch, dass nicht immer nur Brotgetreide, bzw. für den menschlichen Verzehr geeignete Kulturen auf einem Acker wachsen können .
Da bleibt neben der tierischen Nutzung oder der direkten Kompostierung der Aufwüchse und auch der Nebenprodukte aus der Nahrungsmittelproduktion die Vergärung attraktiv.
Die reine Kompostierung der ungenutzten Aufwüchse wird hinsichtlich Umweltbelastung durch Emmisionen nicht öffentlich diskutiert, weil das ja hauptsächlich die viehlosen( ach so guten) Biobetriebe betreiben.
allgaier81 hat geschrieben:Also:
Eine Anlage hat einen Anspruch auf die Vergütung nach EEG, es gibt aber keine Verpflichtung auch Strom zu liefern.
Die EEG Vergütung muss der Netzbetreiber für die Strommenge mindestens bezahlen.
Findet man einen Stromhändler, der mehr bezahlt weil der Börsenpreis (deutlich) höher ist als die EEG Vergütung dann verkauft man den Strom eben an der Börse.
Gehört habe ich von Anlagen, die 24 Cent/kWh EEG bekommen, aber Strom für 50-60 Cent/ kWh an der Börse verkaufen.
6 Cent möchte Habeck ihnen gönnen, also wird auf alles oberhalb von 30 Cent die Steuer abgeschöpft.
Ich kenne nicht ganz genau die Vorraussetzungen damit man nicht aus dem EEG fällt. Ich denke die Tür sollte man sich aufhalten, falls der Börsenpreis mal wieder unterhalb der EEG Vergütung liegt.
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