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Wildhändler gibt Schwein zurück

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Wildhändler gibt Schwein zurück

Beitragvon Jägermike » Sa Mai 21, 2011 16:31

Hallo!

Mir ist etwas eigenartiges passiert. Habe vergangene Woche ein Schwein geschossen. Drei Stunden später habe ich eine Nachsuche gemacht. Das Schwein war weidewund geschossen. Ich habe es aufgebrochen, gerochen ob es okay ist und bin dann mit dem Stück zum Wildhändler. Deisem habe ich die Geschichte erzählt, er hat ebenfalls am Schwein gerochen und es mir dennoch abgenommen, eingestuft als Güteklasse A. Vier Tage später saß ich ahnungslos auf der Terasse als der Wildhändler mir einen Besuch abstattete. Er sagte dass das Fleisch am Ausschuss grün sei und er das Fleisch so nicht verwerten könne. Dann forderte er dass ich das Schwein abholen und ihm dass Geld zurück geben soll. Gesagt getan, heute morgen habe ich das Schwein abgeholt. Er wollte dann aber nicht nur den Kaufpreis zurück sondern ebfalls die Tierarztkosten. Das Abziehen brauchte ich gütigerweise nicht bezahlen. Im Anschluss bin ich mit dem Schwein zum Tierarzt der die Trichinprüfung gemacht hatte. Er roch an dem Schwein und bestätigte mir dass das Fleisch einwandfrei wäre und wenn ich den Ausschuß großzügig abschneide könne man das Fleisch bedenkenlos verzehren. Jetzt meine Frage: der Wildhändler hat mir das Schwein als Güteklasse A abgenommen. Der Tierarzt bestätigte ihm dass das Fleisch nicht trichinbelastet ist. Ist es nun rechtens dass er dass Schwein unter Rückforderung des Geldes + Tierarztkosten zurück gibt? Wer kann mir da helfen? Welches Recht gilt? Ich freue mich über zahlreiche Antworten.

Waidmanns Heil, Mike
Jägermike
 
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Re: Wildhändler gibt Schwein zurück

Beitragvon basti0072001 » Sa Mai 21, 2011 17:02

Hallo Mike,

das klingt ja als wollte jemand da seinen Kauf unter einem Vrowand rückgängig machen. Hast du den Sachverhalt beim Händler unter Zeugen geschildert?
Eigentlich ist es wenn das Wildbret wirklich ok ist mehr wie unüblich das Stück zurückzugeben.

Tipp: lass die Sache auf sich beruhen, mach schöne Grillsachen aus dem Schwein (Anleitung auf Wunsch), und such Dir einen seriösen und zuverlässigen Händler.

Liebe Grüsse aus dem jagdlich sehr schönen Hainich
Sebastian
basti0072001
 
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Re: Wildhändler gibt Schwein zurück

Beitragvon Damhirsch » Sa Mai 21, 2011 19:50

Mike, so ohne genaue Kenntnis der Umstände kannst Du keine zufriedenstellende Antwort erwarten. Was für ein Wildhändler ist das?. Ist er hauptberuflich tätig, muß er zugelassen sein, dann wird jedes Stück vom zugelassenen TA begutachtet. Dem wäre sicherlich aufgefallen, daß das Stück nicht sauber geschossen ist. Grün um den Ausschuß ist immer bäh. Bedeutet, schlecht getroffen, schlecht versorgt. Güteklasse A gibt es nicht. Gibt nur tauglich oder untauglich.
Ist der Wildhändler aber eher Hobbyist, Privatier, ist nur eine Trichinenuntersuchung nötig, da gibt es auch nur tauglich oder untauglich.
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Re: Wildhändler gibt Schwein zurück

Beitragvon Jägermike » So Mai 22, 2011 14:56

Hallo!

Danke für die Antworten! Der Wildhändler ist hauptberuflich tätig. Der Tierarzt der die Trichinprüfung gemacht hatte, hatte das Fleisch ebenfalls begutachtet und das gleiche zum Wildhändler gesagt wie mir - den Ausschuss großzügig ausschneiden dann ist das Fleisch bedenkenlos verwertbar. Und der Wildhändler selbst hatte es in Güteklasse A, die es wohl nicht gibt, eingestuft. Obwohl er wusste dass es weidewund geschossen war hatte er mir das Stück abgenommen.

Grüße, Mike
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Re: Wildhändler gibt Schwein zurück

Beitragvon Ford8210 » Mo Mai 23, 2011 4:57

Als Rechtsgrundlage gilt hier das BGB (Vertragsrecht). Danach richtet sich alles. Auch der Rücktritt vom Kaufvertrag, der unter bestimmten Umständen rechtens ist, wie z.B. Kauf mangelhafter Ware.
Mir drängt sich hier einfach nur der Verdacht auf, daß der Händler das Schwein nicht oder nicht zu dem von ihm vorgestellten Preis weiter verkaufen konnte. Deswegen hat er es dir unter dem Vorwand der Nichttauglichkeit wieder zurückgegeben.

Mach´s wie basti0072011 gesagt hat. Einfach auf den Grill und "Guten Appetit", oder als Wildschweinspanferkel.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Wildhändler gibt Schwein zurück

Beitragvon Elsaer » Mo Mai 23, 2011 8:14

Laienfrage:
Woher kommt das "Grün" am Ausschuss?
Ausschuss heisst für mich ja, es gibt eine Eintritts- und Austrittswunde.
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Re: Wildhändler gibt Schwein zurück

Beitragvon Ford8210 » Di Mai 24, 2011 5:02

Im Regelfall liegt hier ein sogenannter weicher Schuß vor. D.h., die Kugel durchschlug den Wildkörper hinter den Rippen. Dabei wurde der Darm verletzt und der Darminhalt ist aus der Ausschußwunde mit hinausgedrückt worden. Hierbei wird auch ein Teil dieses Darminhaltes in das um den Ausschuß herumliegende Gewebe gedrückt. Daher kommt die Grünfärbung (verdorben). Wenn dieses jetzt großzügig herausgeschnitten wird, ist das kein Problem. Denn der Rest vom Wildkörper ist, wie der Tierarzt festgestellt hat, für den menschlichen Verzehr uneingeschränkt geeignet.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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