Hallo!
Mir ist etwas eigenartiges passiert. Habe vergangene Woche ein Schwein geschossen. Drei Stunden später habe ich eine Nachsuche gemacht. Das Schwein war weidewund geschossen. Ich habe es aufgebrochen, gerochen ob es okay ist und bin dann mit dem Stück zum Wildhändler. Deisem habe ich die Geschichte erzählt, er hat ebenfalls am Schwein gerochen und es mir dennoch abgenommen, eingestuft als Güteklasse A. Vier Tage später saß ich ahnungslos auf der Terasse als der Wildhändler mir einen Besuch abstattete. Er sagte dass das Fleisch am Ausschuss grün sei und er das Fleisch so nicht verwerten könne. Dann forderte er dass ich das Schwein abholen und ihm dass Geld zurück geben soll. Gesagt getan, heute morgen habe ich das Schwein abgeholt. Er wollte dann aber nicht nur den Kaufpreis zurück sondern ebfalls die Tierarztkosten. Das Abziehen brauchte ich gütigerweise nicht bezahlen. Im Anschluss bin ich mit dem Schwein zum Tierarzt der die Trichinprüfung gemacht hatte. Er roch an dem Schwein und bestätigte mir dass das Fleisch einwandfrei wäre und wenn ich den Ausschuß großzügig abschneide könne man das Fleisch bedenkenlos verzehren. Jetzt meine Frage: der Wildhändler hat mir das Schwein als Güteklasse A abgenommen. Der Tierarzt bestätigte ihm dass das Fleisch nicht trichinbelastet ist. Ist es nun rechtens dass er dass Schwein unter Rückforderung des Geldes + Tierarztkosten zurück gibt? Wer kann mir da helfen? Welches Recht gilt? Ich freue mich über zahlreiche Antworten.
Waidmanns Heil, Mike
