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Wildschutzzaun für Umzäunung der Streuobstwiese erlaubt?

Hier ist Platz für alles was auf den Bäumen wächst.
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Wildschutzzaun für Umzäunung der Streuobstwiese erlaubt?

Beitragvon Dennis99 » Mo Jul 22, 2013 12:38

Hallo Leute,

darf man im Außenbereich (Wiese) solch einen (Wildschutz-)Zaun aufstellen??
Knotengeflecht 100/16/15

http://www.aquagart.de/images/articles/ ... 7eed_5.jpg

Wir wohnen am Ortsrand und ich möchte unsere am Haus befindliche Streuobstwiese für die 60-70 Hühner umzäunen. Evtl. sollen hier auch mal Schafe gehalten werden oder 2 Pferde (wobei bei Pferden der Zaun ja keine wirkliche Funktion hat bei der geringen Höhe).

Das ganze ist in Hessen.

Das gibt es ja öfters, ich frage mich immer nur ob das ganze geduldet wird, oder ob das rechtlich ok ist??

Nicht das ich umzäune, jemand stört sich dran und dann darf ich alles wieder abbauen und doch einen mobilen Geflügelzaun aufstellen. Der ist halt für Schafe kein wirklich Hindernis. Wäre allerdings etwas günstiger und legal.

Gruß
John Deere Lanz 300 (teilrestauriert)
John Deere 1640 (Allrad mit SG2 Kabine)
Hühnermobil 225
usw.
Dennis99
 
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Re: Wildschutzzaun für Umzäunung der Streuobstwiese erlaubt?

Beitragvon PeterH » Sa Jul 27, 2013 7:33

Hallo Dennis,

offene Einfriedungen im Außenbereich sind in Hessen gem. § 55 iVm Anlage 2, Ziff. 7, Nr. 7.3 HBO baugenehmigungsfrei.
Das entbindet jedoch nicht von einer umweltrechtlichen Genehmigungspflicht nach LNatSchG bzw. BNatSchG. Dein Vorhaben muss zwar genehmigt werden, sofern du Haupt- oder Nebenerwerbslandwirt bist und es somit der ordentlichen Landwirtschaft dient, trotzdem sind Umweltämter meist netter, wenn man erstmal mit denen Kontakt aufnimmt, Vor-Ort-Termin vereinbart etc.

Gruß
PeterH
 
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Re: Wildschutzzaun für Umzäunung der Streuobstwiese erlaubt?

Beitragvon Dennis99 » Di Jul 30, 2013 7:00

Bis wir wissen wie der Laden angenommen wird, soll dieser erstmal mit Strom beheizt werden.
Heisst, die Stromkosten für Heizung, Kühlschrank, Beleuchtung usw. sind ja kosten die ich bei der Steuer (Einnahmen/Ausgaben) angeben kann.

Hierzu wollte ich eine Untermessung (Zähler) einbauen.

Weis jemand ob diese Untermessung geeicht sein muss???
Mein Vater meinte ich würde doch meinen jetzigen Verbrauch kennen, da könne ich das doch grob schätzen.
Na also dann doch lieber eine ungeeichte Untermessung. Sonst erkennt das Finanzamt am Ende die Stromkosten nicht an.

Oder muss der Zähler zwingend geeicht sein??
John Deere Lanz 300 (teilrestauriert)
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