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Winterharte Zwischenfrüchte AL22 und Düngerverordnung

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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Winterharte Zwischenfrüchte AL22 und Düngerverordnung

Beitragvon Estomil » Sa Feb 05, 2022 11:49

Hi.
Wir bekamen die Tage Post von der Landwirtschaftskammer in Niedersachsen das wir ab diesem Jahr kein Geld mehr für den Anbau der winterharten zwischenfrüchte bekommen. Programm AL22.

Laut Aussage darf nicht gefördert werden, wenn eine Maßnahme eh gesetzlich vorgeschrieben ist.

Jetzt meine Frage dazu. Hat schon jemand Wiederspruch eingelegt?

Die Begründung wuerde zwar an satiere Grenzen aber ich will das Mal ausführen.

Laut Paragraf 13 der Düngerverordnung gibt es ein zwischenfruchtgebot wenn kurturen die vor dem 1. Oktober geerntet wurden im nächsten Jahr gedüngt werden sollen. Damit ist sonnenklar, dass nach Getreide beispielsweise eine zwischenfrucht angebaut werden muss wenn man in folgejahr zb mais anbauen will.

Ich würde jetzt so Argumentieren, dass im letzten Herbst keinerlei Planungen für einen folgenden Anbau einer Sommerung bestanden und somit überhaupt garkeine Verpflichtung für einen zwischenfrucht Anbau bestand. Geplant war also alle entsprechenden Flächen aus der Bewirtschaftung zu nehmen(Ehrenwort).

Damit müsste die winterharte zwischenfrucht weiterhin förderfähig sein.

Zufällig ergibt sich daraus dann auch die Tatsache, dass ein Maisanbau mit Düngung eben doch wieder möglich ist.

Vor Gericht könnte das standhalten. Ich Frage mich nur ob ich mir den Spass antun sollte weil die Landwirtschaftskammer ganz offen mit Vorort Kontrollen droht....
Estomil
 
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Re: Winterharte zwischenfrüchte AL22 und Düngerverordnung

Beitragvon strokes » Sa Feb 05, 2022 12:01

Estomil hat geschrieben:Hi.


Zufällig ergibt sich daraus dann auch die Tatsache, dass ein Maisanbau mit Düngung eben doch wieder möglich ist.
...


Denke ich nicht, wenn ohne ZWF die Sommerung nicht gedüngt werden darf, darfst du doch den Mais auch nicht düngen.
strokes
 
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Re: Winterharte zwischenfrüchte AL22 und Düngerverordnung

Beitragvon bauer hans » Sa Feb 05, 2022 12:18

Estomil hat geschrieben:Wir bekamen die Tage Post von der Landwirtschaftskammer in Niedersachsen das wir ab diesem Jahr kein Geld mehr für den Anbau der winterharten zwischenfrüchte bekommen. Programm AL22.

Laut Aussage darf nicht gefördert werden, wenn eine Maßnahme eh gesetzlich vorgeschrieben ist.

wieso widerspruch gegen ein gesetz :?:
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Winterharte zwischenfrüchte AL22 und Düngerverordnung

Beitragvon Estomil » Sa Feb 05, 2022 13:22

Liess den Text. Wiederspruch gegen den Ablehnungsbescheid für den Zuschuss.
Estomil
 
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Re: Winterharte zwischenfrüchte AL22 und Düngerverordnung

Beitragvon langholzbauer » Sa Feb 05, 2022 15:40

Das entscheidende Wort daran ist " winterhart "!
Und daran solltest Du wirklich einen Widerspruch aufhängen!
Denn, abfrierende Zwischenfrüchte erfüllen auch die gesetzlichen Mindestanforderungen.
Aber Du hast Dich ja zu winterharten ZF verpflichtet, die auch im Frühjahr mehr Aufwand erfordern, der über eben dieses Förderprogramm entschädigt werden sollte!

" Keine Planung, alle betroffenen Flächen angeblich aus der Produktion nehmen zu wollen" und " Ehrenwort" ergibt praktisch den Tatbestand des Meineides und hat mit Ehre 0, garnichts zu tun!
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
langholzbauer
 
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Re: Winterharte zwischenfrüchte AL22 und Düngerverordnung

Beitragvon Stoapfälzer » So Feb 06, 2022 14:24

Auch eine Stoppelbrache ohne Zwischenfrucht ist ja möglich um die folgende Sommerung normal düngen zu dürfen.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Winterharte Zwischenfrüchte AL22 und Düngerverordnung

Beitragvon mini-rancher » So Feb 06, 2022 18:58

Die Zwischenfrucht muss winterhart sein, damit sie die mit organischem Flüssigdünger aufgebrachten Nährstoffe auch über Winter aufnehmen und vor Auswaschung schützen kann.
Wenn manche Experten Gülle draufplätschern, bisschen Senf drüberstreuen und 3 Wochen später kommt Frost, bringt das für den Grundwasserschutz (sehr)wenig.
Ein guter Ackerbauer baut Zwischenfrucht, weil er um die Vorteile weiß. Wenn es Förderung gibt, ist es gut, wenn nicht, dann baut er trotzdem ZF an. Noch dazu im Roten Gebiet!
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