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Wo kann man Kran prüfen lassen?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Wo kann man Kran prüfen lassen?

Beitragvon Herr_Schmidt » Sa Jun 17, 2006 19:45

Hallo, und wieder ein Problemchen :cry:

Ich hab mir vor kurzem einen gebrauchten Unimog mit Palfingerkran geleistet. Der soll eigentlich nur die nächsten 3 Wochen bei mir und die darauffolgenden 3 Wochen bei einem Bekannten beim Hallenbau im Einsatz sein. > danach ???
Pünktlich zum ersten Einsatztermin meines Neuerwerbs stand der (eher nicht) freundliche Berufsgenossenschaftsmensch bei mir auf der Matte. Alles lief soweit ganz gut (da 'ne Schutzabdeckung, da Luftdruckbremsen prüfen, nix weltbewegendes), da stach ihm mein neues Schätzchen ins Auge, er schlich dreimal drumherum und ich hatte auf meinem "Mängelzettel" noch ein "Kranprüfung" draufstehen. Auf meine überaus freundliche Nachfrage, wo man sowas machen lassen könne, kam eine "in den Bart gemurmelte" (eher unfreundliche) kurze Antwort "beim Hersteller". Ich also wildentschlossen an mein dummes Stück Möbel (PC), Palfinger eintippen und Servicepartner raussuchen. Ergebnis der Telefonate mit den ersten drei "Service-Stellen" angefangen von Kranprüfung zu je knapp 1000€ :evil:, über "können wir nur machen wenn sie ihr Fahrzeug bei uns über den TÜV fahren" (TÜV ist erst neu drauf) bis hin zu "machen wir schon, haben sie eine Kundennummer bei uns" :?: :?:
Jetzt meine Frage: Wo kann ich den Kran noch prüfen lassen und was kann das max. kosten ?

Wer nicht weiß, worum es geht hier noch zwei Bildchen von meinem "guten Stern" :lol: :lol:
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Beitragvon unimogthorsten » Sa Jun 17, 2006 21:49

frag mal bei der Fa. Werner in Gaggenau nach. Die bauen die Palfingerkrane auf Unimog auf. Hauptsitz der Fa. ist in Trier. Tel. Gaggenau ist 07225-2003, frag nach Hr. Bittmann
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Beitragvon wald » So Jun 18, 2006 8:40

Hallo

Frag mal eine Werkstatt für Nutzfahrzeuge in deiner nähe oder Firmen die auch einen Kran aufgebaut haben,wo die die die Prüfung machen lassen.

MfG
Schorsch
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Beitragvon unimogthorsten » So Jun 18, 2006 9:10

bei nicht gewerblich eingesetzten Kranen ist normalerweise eine UVV-Prüfung nicht erforderlich. Ein Unimogkollege hat sich einen kleinen Hiab-Kran für Anbau am Heck des Unimog gekauft, der braucht keine wiederkehrende Prüfung weil nur privat eingesetzt. Frag also besser nochmal bei der BG nach ob die Prüfung auch bei privatem Einsatz erforderlich ist. Sinnigerweise werden die das mit "Ja" beantworten. Frag dann nach konkreten Rechtsvorschriften in Schriftform. Die von der BG verlangen manchmal ziemlich viel was aber nicht immer zu begründen ist! Und bevor ich eine solche Summe ausgeben würde wär mir das den Aufwand wert.
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Beitragvon Herr_Schmidt » So Jun 18, 2006 12:40

unimogthorsten hat geschrieben:bei nicht gewerblich eingesetzten Kranen ist normalerweise eine UVV-Prüfung nicht erforderlich. Ein Unimogkollege hat sich einen kleinen Hiab-Kran für Anbau am Heck des Unimog gekauft, der braucht keine wiederkehrende Prüfung weil nur privat eingesetzt. Frag also besser nochmal bei der BG nach ob die Prüfung auch bei privatem Einsatz erforderlich ist. Sinnigerweise werden die das mit "Ja" beantworten. Frag dann nach konkreten Rechtsvorschriften in Schriftform. Die von der BG verlangen manchmal ziemlich viel was aber nicht immer zu begründen ist! Und bevor ich eine solche Summe ausgeben würde wär mir das den Aufwand wert.


Problem dabei ist, das der Unimog als landwirtschaftliches Arbeitsgerät auf meinem Betrieb zugelassen ist (grünes Nummernschild). Damit ist der private Einsatz ausgeschlossen.
Rechtsvorschrift hab ich hier > http://www.pr-o.info/makeframe.asp?url= ... INHALT.HTM
Wegen der Prüfung hab ich gestern abend (bei einem kühlen Bierchen :D ) mal so meine Gedanken gemacht. Bei uns im Nachbarort gibt es ein Autokranverleih. Den werde ich morgen mal anrufen und fragen wann bei dem die nächsten Prüfungen anstehen und wenn er nichts dagegen hat werde ich mich einfach dabeistellen. Wenn nicht kann der mir bestimmt sagen wer bei ihm die Kranprüfung macht. Müsste ja eigentlich dieselbe Prüfung sein, nur mit weniger Gewicht.
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Beitragvon Schauerschrauber » So Jun 18, 2006 13:51

hallo
wenn du mitten in hessen wohnst dann frag doch mal bei der firma daum in herborn an , die bekommen doch sicher auch von jemandem aus der gegend ihre kranwagen geprüft :idea:
mfg
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Beitragvon Herr_Schmidt » So Jun 18, 2006 15:59

Schauerschrauber hat geschrieben:hallo
wenn du mitten in hessen wohnst dann frag doch mal bei der firma daum in herborn an , die bekommen doch sicher auch von jemandem aus der gegend ihre kranwagen geprüft :idea:
mfg


Warum nach Herborn fahren, wenn der hier näher ist > http://www.kran-burgard.de/CONTENT/STAN ... 52-001.htm

aber trotzdem danke :D
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Beitragvon valtra6200 » So Jun 18, 2006 16:52

Du hast doch eine Frist zur NAchbesserung. Die beträgt doch ein paar wochen.
Wenn du sagst, dass du den mog nur ein paar wochen nutzen willst und viell. danach verkaufen willst, dann verkauf ihn innerhalb der frist....
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Beitragvon IHC1255XL » So Jun 18, 2006 18:57

Also ich fahr meinen kleinen Stapler ohne UVV (und ohne Möglichkeit je wieder eine zu bekommen :wink: ) auch immer in Nachbars Laube wenn der nette BGler kommt. Damals als er ihn bemängelt hat, habe ich gesagt er sei verkauft.

Blöd ist halt wenn was passiert und dann evtl. genau nachgesehen wird. Dann kann es ohne UVV bzw. Prüfung eng werden... :?

Blöde Sache...irgendwie ...
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Beitragvon Haborla » So Jun 18, 2006 20:51

Moin,

Problem dabei ist, das der Unimog als landwirtschaftliches Arbeitsgerät auf meinem Betrieb zugelassen ist (grünes Nummernschild). Damit ist der private Einsatz ausgeschlossen.


Ich kenn mich damit ja nich so aus aber könnte man dafür einfach Steuern bezahlen und kommt immer noch günstiger bei weg als wenn man solch eine teure Prüfung machen lässt ?? vllt liege ich da ja auch falsch.

René
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Beitragvon Hundling » So Jun 18, 2006 20:58

Also, du brauchst eine „Sachkundigenprüfung“ – wer die macht ist den Herren der LBG ziemlich wurst (Hauptsache es ist ein neues Pickerl drauf und ein Prüfprotokoll da auf dem natürlich der Prüfer unterschreiben muß…)

Du kannst folgendermaßen vorgehen: Wenn die Kiste in 6 Wochen wieder weg ist könntest du (auf den Mängelbescheid den du todsicher kriegst mit Fristsetzung) eine Verlängerung der Frist erbitten… und dann (ja wahrheitsgemäß schreiben das „Mängelobjekt“ ist verkauft).
Bloß blöd wenn zwischenzeitlich was passieren sollte (und deswegen gleich der Hinweis das „Baumaßnahmen“ bei der zuständigen Bau-BG anzumelden sind…)

Oder: Frage einen Bauunternehmer (bzw. den Werkstattkapo) wo die ihre Prüfungen machen (nicht selten ist dort selbst jemand „Sachkundig“ und würde das eventuell auch bei deinem Kran machen können und wollen…)

Oder:
Hast du eine Baywa/das Raiffeisenpendant in der Gegend? Die werben in BY damit, Sachkundigen-Prüfungen an Winden/Forstkränen zu machen – vielleicht auch zu bezahlbaren Konditionen bei dir…

Oder:
Werde selber „sachkundig“: An der Waldbauernschule in Scheyern gibt’s Kurse zur Sachkundeprüfungs-Befähigung für Seilwinden und Forstkräne. Gibt’s solche forstliche Lehranstalten auch in deiner nähe ?

Das wärs mal von mir

mfg Sebastian :wink:

p.s. der auch immer paar Dinge versteckt wenn der Herr :evil: kommt…

p.p.s … der auch nicht versteht warum er für seinen Fuchs 301 eine Prüfung machen sollte die mehr kostet als der ganze Bagger noch Wert ist (und deswegen für die LBG stillgelegt ist)

p.p.p.s … und der auch nicht versteht warum er sich eine neue Kreissäge zulegen „mußte“ und mit seiner „alten“ seitdem ein Schreiner sein Brennholz sägt – übrigens ganz problemlos von Seiten seiner BG… :o
Man wählt so lange Grün bis das Geld der Eltern ausgeht.
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Beitragvon Herr_Schmidt » Mi Jun 21, 2006 19:43

Hundling hat geschrieben:... Bloß blöd wenn zwischenzeitlich was passieren sollte (und deswegen gleich der Hinweis das „Baumaßnahmen“ bei der zuständigen Bau-BG anzumelden sind…) ...


Das ist so mein Problem, weil beim Hallenbau viele "Fremde" rumrennen. Und den Schuh, wenn da was passiert, will ich mir bestimmt nicht anziehen.
Aber meine Nachfrage beim Kranverleih im Nachbarort hat Früchte getragen. Nächste Woche Mittwoch ist es soweit, Unimog wird bei die Prüflinge dazugestellt. An Prüfkosten kommen ca. 150 € auf mich zu. Der Kranmensch hat auch zu mir gesagt, wenn die Leitungen noch gut und nicht porös sind, der Kran die Last hält und die Abschaltautomatik funktioniert gibt es auch wenig Probleme mit dem Prüfer. Der kommt übrigens vom TÜV in Frankfurt.
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Beitragvon Herr_Schmidt » Fr Jun 30, 2006 18:10

So, es ist geschafft. Der Kran hat seine Kranprüfung und das "Pickerl" und die Prüfbescheinigung für die BG :D :D

Beanstandet wurden zwei Schläuche die angescheuert waren, die ich aber noch am selben Tag erneuert habe. Am Ende belief sich die gesamte Rechnung auf ca. 250€ incl. der neuen Schläuche. Die ganze Sache hat ca. 2 Std gedauert und es ist von der Sicht- bis zur Lastprüfung alles an meinem armen Unimog ausprobiert worden. Die Lastabschaltprüfung war das schärfste. Da wird die Maximallast bei voller Auslage und horizontal liegendem Kranarm laut Lasttabelle plus einem Zuschlag von 20kg an den Kranhaken gehängt und dann einfach in luftige Höh gefahren. Wenn der Ausleger ganz ausgefahren ist, wird der lange Ausleger in die Horizontale bewegt und muß dann (natürlich kurz vorm Umfallen :wink: ) abschalten. Da hab ich mal die Luft angehalten, das sieht ziemlich spektakulär aus und es knirscht und knarrt in allen Ecken. Aber alles in Ordnung, bis nächstes Jahr :(
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Beitragvon Buddy » Fr Jun 30, 2006 19:16

Hallo,

das finde ich gut von dir, hier auch mal dein Problem auf zu lösen und das erfebnis zu nennen! Da könne sich andere mal ne scheibe von abschneiden ;)

Grüße Buddy
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Beitragvon unimogthorsten » Fr Jun 30, 2006 20:12

die Prüfung der Abschaltung bei erreichen der max. Last kenn ich aber anders. In der Fa. bei denen ich immer Bilder mach wird das so gehandhabt: Prüfgewicht an den Haken, Hauptarm waagerecht und dann werden die Schubstücke ausgeschoben. Am Gewicht hängt ein Maßband und beim erreichen der Max. Last schaltet der Kran ab und läßt nur noch lastmomentverringernde Bewegungen, sprich senken oder einfahren, zu. Am Maßband kann der Prüfer dann ablesen ob die Werte stimmen oder ob nachgestellt werden muß, was natürlich nicht vorkommt weil die Krane vorher schon mehrfach so probiert wurden. Bei dem von Dir geschilderten Verlauf könnte das Kranfahrzeug durch das pendelnde Gewicht umfallen, der Prüfer möchte ich dann nicht sein! Was soll das überhaupt sein, ein Gewicht nach oben heben und dann den Kranarm senken? Gibt genau den gleichen Lastschwerpunkt wie die von mir beschriebene Variante.
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