Hallo zusammen
ich hätte ein Thema zu folgender Konstellation:
wir besitzen eine landw. Hofstelle sowie LF um die Hofstelle und noch weitere LF. Das Wohnhaus wurde auf der Hofstelle in 2. Reihe gebaut.
Irgendwann (1990er Jahren) musste das zur Landw. gehörende Wohnhaus ja ins Privatvermögen übernommen werden, wozu laut FA auch eine Zufahrt zum Haus zählt.
Es hat aber bis heute keine genaue Abgrenzung (Plan) bzgl. der Fläche ums Haus bzw. der Zufahrt die durch die Zwangsentnahme zum Privatvermögen gehört, gegeben.
Da das Haus in den frühen 70er jahren gebaut wurde und inzwischen stark renovierungsbedürftig (hohe Kosten) ist und vom Zuschnitt auch nicht gerade ansprechend eingeteilt wurde, stellt sich die Frage ob ein Abriss und Neubau nicht günstiger wäre.
Links und rechts der Zufahrt zum Haus befinden sich noch Gebäude die zum Betriebsvermögen gehören. Ebenso ist um das Haus noch LF die im neuen Grundsteuerbescheid ebenfalls mit dem genannten Bodenrichtwert angesetzt wird. Eine Entnahme dieser Gebäude + LF ins Privatvermögen würde die Aufdeckung der stillen Reserve bedeuten (Bodenrichtwert jenseits von 100,- Euro/m²). Wobei dann natürlich für die LF die Behaltefrist von wenigsten 2 Jahren (Betriebsverkleinerung) zu beachten wäre.
Die LF könnte man ja eventuell als reinvest ins Wohnhaus entnehmen.
Welche Auswirkungen hätte es denn, wenn man einen Teil des Neubaus teilweise aufs Grundstück im Privatvermögen und den anderen Teil aufs Betriebsvermögen bauen würde?. Wie oben schon erwähnt liegt das seitherige Wohnhaus von der Flächenausnutzung/Zufahrt extrem ungünstig in 2. Reihe.
Wäre eine solches Vorgehen (Bau auf Privat und Betrieb) zulässig?
Viele Grüße
Nikol
