Wer weiss Bescheid ?
Müssen beim ZA Verkauf 19 % Mwst an das Finanzamt abgeführt werden vom Bruttopreis ?
Wie ist das bei § 13a Betriebe ohne Buchführung ?
Muss die Mwst dann nicht abgeführt werden ?
Aktuelle Zeit: Do Mär 28, 2024 19:41
AEgro hat geschrieben:Ich bin seit längerem optierender Betrieb.
Ich hab dieses Jahr ZA gekauft von einem ZA-Händler.
Mit ordentlicher Rechnung und ausgewiesener MwSt ( 19 % ).
Die MwSt wurde anstandlos vom FA zurückerstattet.
Also muss jemand ( verkaufender Landwirt od. Händler ) die MwSt auch abgeführt haben.
Sonst hätte ich sie nicht zurückbekommen.
Das FA verschenkt nichts.
Gruß AEgro
Pegasus_o hat geschrieben:Verkäufer:
Der Verkäufer muß eine Rechnung erstellen. Ist er ein optierender Betrieb, so weißt er 19% UST aus und muß die vereinahmte UST abführen. Ist er ein pauschalierender Betrieb, so weißt er 10,7% aus und führt die UST nicht ab. Ist er ein Kleinbetrieb der nicht der USt unterliegt, so weißt er keine USt aus.
stamo+ hat geschrieben:ZA sind immer 19%, auch für den pauschalierenden.
egnaz hat geschrieben:Bei Verkauf und Verpachtung von ZA müssen 19% MwSt ausgewiesen werden.
Bei Regelbesteuerung können sie mit der gezahlten MwSt verrechnen.
Pauschalierer müssen die 19% MwSt voll abführen
Bei Verkauf von Maschinen weisen sie 10,7% MwSt aus und brauchen sie nicht abführen, aber als Einnahme verbuchen.
stamo+ hat geschrieben:Jetzt kaufen ist sinnlos. 2020 (klappt eh nicht mehr zeitlich) steht eine neue Förderperiode an. Die ZA stehen vor ihrem Ende. Abwarten. Die Preise dafür können nur noch fallen.
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