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Zahlungsanspruch Verkauf

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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17 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Zahlungsanspruch Verkauf

Beitragvon julius » So Aug 11, 2019 10:50

Wer weiss Bescheid ?

Müssen beim ZA Verkauf 19 % Mwst an das Finanzamt abgeführt werden vom Bruttopreis ?

Wie ist das bei § 13a Betriebe ohne Buchführung ?
Muss die Mwst dann nicht abgeführt werden ?
julius
 
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Re: Zahlungsanspruch Verkauf

Beitragvon stamo+ » So Aug 11, 2019 15:20

Es sind immer 19% Umsatzsteuer ans FA abzuführen, es sei denn, du bist Kleinunternehmer und damit davon befreit.

13a hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun.

Zahlungsanspuchverkauf ist ein Wort.
stamo+
 
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Re: Zahlungsanspruch Verkauf

Beitragvon AEgro » So Aug 11, 2019 15:50

Ich bin seit längerem optierender Betrieb.
Ich hab dieses Jahr ZA gekauft von einem ZA-Händler.
Mit ordentlicher Rechnung und ausgewiesener MwSt ( 19 % ).
Die MwSt wurde anstandlos vom FA zurückerstattet.
Also muss jemand ( verkaufender Landwirt od. Händler ) die MwSt auch abgeführt haben.
Sonst hätte ich sie nicht zurückbekommen.
Das FA verschenkt nichts.
Gruß AEgro
Es gibt Tage, da komm ich einfach mit dem Kopfschütteln nicht hinterher !
AEgro
 
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Re: Zahlungsanspruch Verkauf

Beitragvon julius » So Aug 11, 2019 20:42

Das wird dann so sein das die Mwst jeder abführen muss.

Ab wann kann man denn die ZA übertragen ? Ein Landwirt meinte das übertragen geht jetzt schon also im August für die ZA ab 2020 ?
Ich dachte man muss die mindestens 9 Monate halten im Jahr wegen der Prämie also dann wäre der Übertrag frühestens am 01.10.2019 möglich ?
julius
 
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Re: Zahlungsanspruch Verkauf

Beitragvon stamo+ » Mo Aug 12, 2019 6:13

Jetzt kaufen ist sinnlos. 2020 (klappt eh nicht mehr zeitlich) steht eine neue Förderperiode an. Die ZA stehen vor ihrem Ende. Abwarten. Die Preise dafür können nur noch fallen.
stamo+
 
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Re: Zahlungsanspruch Verkauf

Beitragvon Qtreiber » Mo Aug 12, 2019 7:30

AEgro hat geschrieben:Ich bin seit längerem optierender Betrieb.
Ich hab dieses Jahr ZA gekauft von einem ZA-Händler.
Mit ordentlicher Rechnung und ausgewiesener MwSt ( 19 % ).
Die MwSt wurde anstandlos vom FA zurückerstattet.
Also muss jemand ( verkaufender Landwirt od. Händler ) die MwSt auch abgeführt haben.
Sonst hätte ich sie nicht zurückbekommen.
Das FA verschenkt nichts.
Gruß AEgro

Das halte ich für ein Gerücht....
Der Viehhandel z.B. wird sich immer die 10,7% Vorsteuer, die in einem Tier "enthalten" sind, zurückholen, unabhängig davon, ob der liefernde Landwirt sie abführt oder nicht.
Im übrigen bin ich der Meinung, dass ich hier ENDLICH gelöscht werden möchte.
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Re: Zahlungsanspruch Verkauf

Beitragvon stamo+ » Mo Aug 12, 2019 9:46

ZA sind immer 19%, auch für den pauschalierenden.
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Re: Zahlungsanspruch Verkauf

Beitragvon Pegasus_o » Mo Aug 12, 2019 12:08

Verkäufer:

Der Verkäufer muß eine Rechnung erstellen. Ist er ein optierender Betrieb, so weißt er 19% UST aus und muß die vereinahmte UST abführen. Ist er ein pauschalierender Betrieb, so weißt er 10,7% aus und führt die UST nicht ab. Ist er ein Kleinbetrieb der nicht der USt unterliegt, so weißt er keine USt aus.

Käufer:
Ist der Käufer ein optierender Betrieb, so kann er die auf der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer geltend machen unabhängig davon, ob diese abgeführt wurde oder nicht. Ist er pauschalierend, so kann er keine Vorsteuer zurückfordern.

Gruß
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Re: Zahlungsanspruch Verkauf

Beitragvon julius » Mo Aug 12, 2019 13:34

Pegasus_o hat geschrieben:Verkäufer:

Der Verkäufer muß eine Rechnung erstellen. Ist er ein optierender Betrieb, so weißt er 19% UST aus und muß die vereinahmte UST abführen. Ist er ein pauschalierender Betrieb, so weißt er 10,7% aus und führt die UST nicht ab. Ist er ein Kleinbetrieb der nicht der USt unterliegt, so weißt er keine USt aus.



Was ich gehört habe muss auch der pauschalierer 19 % Mwst bei ZA ausweisen und somit ans Finanzamt abführen.
Nur halt die Kleinerzeuger müssen keine 19 % ausweisen aber dann darf der Umsatz insgesamt, also incl landw. Betrieb und PV Anlagen zusammen nicht über 17 000 Euro im Jahr liegen.
Da werden fast alle drüber kommen. Somit muss jeder 19 % Mwst ausweisen und abführen.

So zumindest hab ich das im Internet nachgelesen.
julius
 
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Re: Zahlungsanspruch Verkauf

Beitragvon Qtreiber » Mo Aug 12, 2019 14:41

stamo+ hat geschrieben:ZA sind immer 19%, auch für den pauschalierenden.

Das stelle ich nicht in Abrede.
Die Frage ist aber, ob der pauschalierende Landwirt die Steuer abführen muss. Oder andere Frage: Muss der pauschalierende Landwirt beim Verkauf die in einem Traktor/einer Maschine enthaltene MWSt. (ebenfalls in Höhe von 19%) abführen ? Ich gehe doch mal davon aus, dass nicht. Er konnte beim Einkauf ja auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. :?
Auch wenn es mich nicht betrifft, würde ich gerne das Forum schlauer verlassen als ich es betreten habe. :wink:
Im übrigen bin ich der Meinung, dass ich hier ENDLICH gelöscht werden möchte.
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Re: Zahlungsanspruch Verkauf

Beitragvon egnaz » Mo Aug 12, 2019 15:47

Bei Verkauf und Verpachtung von ZA müssen 19% MwSt ausgewiesen werden.
Bei Regelbesteuerung können sie mit der gezahlten MwSt verrechnen.
Pauschalierer müssen die 19% MwSt voll abführen.
Bei Verkauf von Maschinen weisen sie 10,7% MwSt aus und brauchen sie nicht abführen, aber als Einnahme verbuchen.
Gruß Eckhard
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Re: Zahlungsanspruch Verkauf

Beitragvon Qtreiber » Mo Aug 12, 2019 23:53

egnaz hat geschrieben:Bei Verkauf und Verpachtung von ZA müssen 19% MwSt ausgewiesen werden.
Bei Regelbesteuerung können sie mit der gezahlten MwSt verrechnen.
Pauschalierer müssen die 19% MwSt voll abführen
Bei Verkauf von Maschinen weisen sie 10,7% MwSt aus und brauchen sie nicht abführen, aber als Einnahme verbuchen.

Bo ey, ist landwirtschaftliches Steuerrecht kompliziert.
Im übrigen bin ich der Meinung, dass ich hier ENDLICH gelöscht werden möchte.
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Re: Zahlungsanspruch Verkauf

Beitragvon eifelrudi » Di Aug 13, 2019 9:12

Noch schlimmer. Wenn du mit dem Schlepper über 5 % oder 10 % Mehrwertsteuerpflichtige Arbeiten gemacht hast ( Winterdienst,Grünflächenpflege etc ) dann must du beim Verkauf 19 % MwSt. abführen aber die 19 % Vorsteuer die du als Pauschalierer beim Kauf bezahlt hast nicht zurückholen.
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Re: Zahlungsanspruch Verkauf

Beitragvon Qtreiber » Di Aug 13, 2019 9:16

Ich find's krass, dass Pauschalierer mal abführen müssen, mal nicht. Und frage mich, wie das alles begründet wird....(denn eine Begründung gibt es sicher, schliesslich sind wir hier in Deutschland :wink: )
Im übrigen bin ich der Meinung, dass ich hier ENDLICH gelöscht werden möchte.
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Re: Zahlungsanspruch Verkauf

Beitragvon strokes » Fr Nov 29, 2019 19:46

stamo+ hat geschrieben:Jetzt kaufen ist sinnlos. 2020 (klappt eh nicht mehr zeitlich) steht eine neue Förderperiode an. Die ZA stehen vor ihrem Ende. Abwarten. Die Preise dafür können nur noch fallen.


Weiss man schon etwas wie es 2020 mit den ZAs wird?
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