habe gerade Grünland käuflich erworben. Auf Grund der kurzen Zeit bis zum 15.5. und der mangelnden Auswahl an Anbietern die ZA's verkaufen wollen bin ich am Überlegen erstmal welche für ein Jahr zu pachten. Dafür hätte ich Anbieter. Meine Frage ist: Für wieviel des Nennwertes ist das so geläufig, gibt es da jemanden mit Erfahrungswerten?
Jetzt mal was Grundlegendes. Wieso muss man überhaupt diesen Unfug mit den Zahlungsansprüchen machen. Wieso sind die Flächen nicht einfach festgelegt wie viel man da angeben kann und der der es im GA angibt der bekommt dann das Geld dafür. Ist doch völliger Blödsinn mit den ZA's........
Grüße
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum. Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.
"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel." Wilhelm Busch
Wie generiert man bei 'ANDI' Flurstücke außerhalb von schon (gelb) eingezeichneten Feldblocknummern ? (Obwohl da LW-Flächen liegen.)
Meine CD weigert sich, solche Flächen zu generieren.
Dann schaffe ich es nicht, die m² graphisch genauer als auf ca. 8 anzugeben. Prompt erscheint auf der Fehlerliste der Hinweis: "Flächengröße vom Vorjahr übernehmen !" Aber wo ist der Knopf, auf den man in diesem Fall drücken muß ?
Ich habe also sicherheitshalber den Antrag 2016 komplett im Papierform ausgedruckt, alle Komentare dazu geschrieben, und mir gestern (17.5.) den Eingangsstempel geholt.
In der EDV-Fassung habe ich dann den Hinweis angebracht: "Papierfassung beachten."
Meinetwegen schicke ich morgen noch eine renovierte EDV-Fassung weg. Wenn, ja wenn mir einer sagen könnte, wie ich die Fehlermeldungen weg bekomme.