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Zahlungsansprüche (ZA) im Weinbau

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Zahlungsansprüche (ZA) im Weinbau

Beitragvon Kyoho » Mi Nov 05, 2014 11:53

2015 soll es ja auch für reine Weinbaubetriebe sogenannte ZA (Zahlungsansprüche) geben, die man aber speziell beantragen muss, um Flächenprämien zu erhalten. Macht dass für kleinere Betriebe überhaupt Sinn? Mit wie viel Geld pro ha ist zu rechnen und was handelt man sich zusätzlich ein oder nicht ein, wenn man sie beantragt bzw. nicht beantragt? Sprich, schaut dann ein Kontrolleur vielleicht öfters mal vorbei, ob Dokumentation, CC und gute fachliche Praxis auch ganz exakt eingehalten werden? Wo und ab wann kann man diese beantragen?
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Re: Zahlungsansprüche (ZA) im Weinbau

Beitragvon grapedesigner » Mi Nov 05, 2014 12:50

Du hast 2015 dei einmalige Chance, einen Antrag zu stellen.
Basisprämie ist sind 185 dazu 60 Greeningprämie,die der Weinbau automatisch bekommt für die ersten 30ha 50€ aufschlag,die nächten 16?ha bekommen 30 aufschlag. Dazu können unter 40jährige weitere 44€ Junglandwirteprämie erhalten.
Informiere dich bei deinem Verband,die helfen dir.
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Re: Zahlungsansprüche (ZA) im Weinbau

Beitragvon freddy55 » Mi Nov 05, 2014 12:51

Da werden Sie geholfen.
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Re: Zahlungsansprüche (ZA) im Weinbau

Beitragvon Kyoho » Mi Nov 05, 2014 12:59

Danke
grapedesigner hat geschrieben:Du hast 2015 dei einmalige Chance, einen Antrag zu stellen.
Basisprämie ist sind 185 dazu 60 Greeningprämie,die der Weinbau automatisch bekommt für die ersten 30ha 50€ aufschlag,die nächten 16?ha bekommen 30 aufschlag. Dazu können unter 40jährige weitere 44€ Junglandwirteprämie erhalten.
Informiere dich bei deinem Verband,die helfen dir.


Danke, gibt es dazu auch einen Link oder was amtliches? Ist die Junglandwirteprämie auch flächenbezogen?
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Re: Zahlungsansprüche (ZA) im Weinbau

Beitragvon grapedesigner » Mi Nov 05, 2014 13:03

Frag bei deinem Verband

Juglandwirte auf fläche aber nur 5 Jahre
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Re: Zahlungsansprüche (ZA) im Weinbau

Beitragvon winz!!! » Mi Nov 05, 2014 13:08

Wie schaut es bei einer GbR mit einem Junglandwirt und einem Oldi aus? Gib es da auch die 44 € Prämie oder muss ich jetzt in Rente gehen ?
Gruß aus Rheinhessen

http://www.youtube.com/watch?v=pudOFG5X ... re=related
winz!!!
 
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Re: Zahlungsansprüche (ZA) im Weinbau

Beitragvon winz!!! » Mi Nov 05, 2014 13:10

grapedesigner hat geschrieben:Frag bei deinem Verband

Juglandwirte auf fläche aber nur 5 Jahre



Ist die herkömmliche Junglandwirteprämie damit gestorben? :( ?
Gruß aus Rheinhessen

http://www.youtube.com/watch?v=pudOFG5X ... re=related
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Re: Zahlungsansprüche (ZA) im Weinbau

Beitragvon Fassi » Mi Nov 05, 2014 15:01

Mindestgröße des Betriebs ist 1ha Weinanbaufläche. Und ja, in so einer GbR gibts auch Junglandwirteprämie, wenn man glaubhaft nachweisen kann, dass der Junglandwirt quasi der Hauptgeschäftsführer der GbR ist (vereinfacht gesagt). Den Junglandwirteaufschlag gibts nur für eine max. Dauer von 5 jahren (bzw. bis zum Erreichen des 40. Lebensjahres, je nachdem was eher der Fall ist).

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Zahlungsansprüche (ZA) im Weinbau

Beitragvon Leberkaes » Fr Dez 26, 2014 18:19

Sprich, schaut dann ein Kontrolleur vielleicht öfters mal vorbei, ob Dokumentation, CC und gute fachliche Praxis auch ganz exakt eingehalten werden?


Vereinfacht gesagt, JA! Wird ein Antrag gestellt ( Gemeinsamer Antrag, nehm ich mal an) greifen auch all diese Verpflichtungen automatisch und können und müssen auch kontrolliert werden. Das gilt aber auch schon wenn Du eine Antrag auf Beihilfe gestellt hast bei Neuanlagen etc.

Geld zu bekommen ist eine feine Sache, das Problem ist m.E. daß der Weinbau über den gleichen Kamm geschert werden wird wie die übrige Landwirtschaft.

MfG
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Re: Zahlungsansprüche (ZA) im Weinbau

Beitragvon Kyoho » Do Jan 01, 2015 15:35

Es wird dann eher Sinn machen, Restflächen vom Oldie, wenner schon in Rente ist und noch seine 30 Ar hobbymäßg machen will, diese Fläche auf den Betrieb vom Junior zu übertragen, damit er dafür Prämie bekommt. Auch die doppelte Berufsgenossenschaft (Betriebssockelbetrag) fällt dann weg und Bürokratie wird weniger und bei der WG ist nur noch ein Familienablieferer genannt. Höchste Zeit also, mal die Flächen innerbetrieblich zu bereinigen und eine Knopf an die Hofabgabe zu machen, der Oldie darf ja trotzdem noch die 30 Ar schaffen, aber nicht mehr auf dem Papier und man wird sich da finanzell schon einig werden. Vielleicht beschleunigt das auch den Strukturwandel, dass einige NElerfrüher aufhören, die ehe nicht mehr lange machen wollten. Denn wer unter einem Ha hat, bekommt nichts aus dem Topf. Zudem muss der potenzielle Empfänger angeblich in die landw. Alterskasse einzahlen. Damit sind die NEler auch mit über einem Ha draußen.
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Re: Zahlungsansprüche (ZA) im Weinbau

Beitragvon Irgendenner » Do Jan 01, 2015 22:19

ist das im ackerbau ned so das man um prämien förderungen zu erlangen ne landwirtschaftliche ausbildung haben muß?
gehört im weinbau auch so gemacht.nicht wegen nem hobbywinzer mit paar ar wingert, sondern wegen denen wo noch nie was mit weinbau zu tun hatten aber dann irgendwann ein weingut kaufen und auf großwinzer machen und anderen die pachtpreise etc kaputtmachen, da die ja nicht vom weinbau leben müssen...
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Re: Zahlungsansprüche (ZA) im Weinbau

Beitragvon Kyoho » Fr Jan 02, 2015 16:52

Die Kapitalanlager, die du meinst, die stellen einfach nen Winzer an und gut ist, müssen sie bei der Flächengröße eh. Selber was machen wollen die sowieso nicht, außer ihre Kohle inflationsssicher und renditestark anlegen (bei Guthabenzinsen von einem halben Prozent bei der Bank lohnt selbst die karge Verzinsung in der LW wieder :twisted: ). Ich denke, die würden das auch ohne die Prämien vom Staat machen, aber nehmen die noch gerne mit dazu.
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Re: Zahlungsansprüche (ZA) im Weinbau

Beitragvon Terrassenwein » Fr Jan 02, 2015 17:09

Nicht nur inflationssicher und renditestark, sondern auch krisenfest. Wenn mal wieder irgendeine Spekulationsblase platzt ist nämlich ihr ganzes Geld, das sie in irgendwelchen Leerverkäufen und Luftgeschäften investiert haben weg. Die realen Wengert sind aber immer noch da. Renditestärke steht da meines Erachtens gar nicht mal im Vordergrund.
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Re: Zahlungsansprüche (ZA) im Weinbau

Beitragvon Kyoho » Fr Jan 02, 2015 17:19

Terrassenwein hat geschrieben:Nicht nur inflationssicher und renditestark, sondern auch krisenfest. Wenn mal wieder irgendeine Spekulationsblase platzt ist nämlich ihr ganzes Geld, das sie in irgendwelchen Leerverkäufen und Luftgeschäften investiert haben weg. Die realen Wengert sind aber immer noch da. Renditestärke steht da meines Erachtens gar nicht mal im Vordergrund.


Krisenfest war früher auch mal das Sparbuch, die Kapitallebensversicherung und die Rente. Es stimmt, Land vermehrt sich nicht. Aber wenn, wie früher die Kaufpreise sinken und Pachtpreise fallen, weil der Absatz der landw. Erzeugerproduke stagniert, fallen trotzdem weiter Kosten wie Grundsteuer, Berufsgenossenschaft, Weinwerbung und und und an. Dann sind die Finanzhaie schnell wieder draußen.
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Re: Zahlungsansprüche (ZA) im Weinbau

Beitragvon burgunder » So Jan 04, 2015 11:43

War gestern bei uns in der BZ ein großer Artikel wie die Finanzinvestoren v.a. in den neuen Ländern riesige Flächen aufkaufen, bei unserer kleinparzelliertheit in Südbaden werden sie wohl eher nicht so anbeißen aber in Mek Pom sei die Durchschnittsgröße der gehandelten Flächen bei 10 ha, in BW 0,71 ha das sind Welten
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