Hallo,
habe Heute ein Schreiben von meinem Forstamt bekommen, bei dem auf eine geforderte Zertifizierung ab 30.06.2009 hingewiesen wird.
Hier mal ein Auszug:
Zertifizierung
Um weiterhin im Staatswald als Unternehmer eingesetzt werden zu können, müssen die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten nachgewiesen werden. Dies kann durch Zertifizierung bis zum 30.06.2009 erfolgen. Anerkannt werden Zertifikate nach den PEFC-, FSC-Standards, die über RAL-Gütezeichen verfügen, ein Deutsches Forst Service Zertifikat oder ein vergleichbares anerkanntes Zertifikat.
Bei der Vergabe von Aufträgen außerhalb der Holzernte (Wegebau, Mulcharbeiten) oder von Rückeaufträgen an Auftragnehmer im Nebenerwerb kann auf den Nachweis eines Zertifikates verzichtet werden.
Soweit mal kurz das Schreiben, jetzt noch meine Fragen dazu:
Ich arbeite zwar nur im Nebenerwerb, mache aber Holzeinschlag (Da man bei uns in Rheinland-Pfalz keine Bäume mehr "Auf dem Stock" kaufen kann, muß ich jetzt als Unternehmer mein Brennholz fällen, kriege das dann bezahlt und muß dann die liegenden Bäume wieder kaufen).
Wenn ich jetzt das Schreiben richtig verstehe, brauche ich dafür in Zukunft ein Zertifikat, da ich ja im Nebenerwerb nicht nur Rücke, sondern auch Holzeinschlag mache???
Wenn das wirklich der Fall ist, wirds wohl mit der Waldarbeit vorbei sein, da so ein Zertifikat für einen Nebenerwerbsbetrieb bestimmt nur sehr schwer umsetzbar sein würde und vor allen Dingen bestimmt auch unbezahlbar ist?
Die einzige Hoffnung die ich noch habe ist, daß das wirklich nur für den Staatswald gefordert wird, ich arbeite aber fast nur im Gemeindwald, außerdem hoffe ich, daß es für so kleine "Krauter" vielleicht doch irgendeine Ausnahme gibt. Werde nach meinem Urlaub mal mit meinem Förster telefonieren.
Hat jemand von Euch auch schon davon gehört bzw. ein ähnliches Schreiben erhalten, oder was denkt Ihr dazu?
Wäre für Meinungen und Tipps wirklich sehr dankbar
Schöne Grüße aus der West-Pfalz Jörg