Hallo zusammen,
wir diskutieren nun schon aber und tausend mal am Stammtisch übers gleiche Thema, zulässige Gesamtgewicht...
Ausgangssituationen..
Ein Schlepper (schneller als 25, eingetragen 32 km/h )
Leergewicht 3500
Zul. Gesamtgewicht 5100
Ein zwei Achser Anhänger
25 Km Schild ( zulassungsfrei )
Leergewicht ca. 1500
Zul. Gesamtgewicht 4,7 T
Frage:
wenn der ( zulassungsfreie) Hänger voll beladen ist und mit 25 km/h
bewegt wird, dann wird das zulässige Gewicht des Schlepper ( Zugmaschiene) um mehr als 3100 kg überschritten..?
Fährt der Fahrer mit dem normalen alten dreier Führerschein,
dann darf er das Gespann nicht fahren da über 7,5 Tonnen....
wenn es sich um einen zulassungspflichtigen Hänger handeln würde,
und dieser zugelassen wäre, dann wird das Zulässige Gewicht des Schleppers nicht überschritten... und der alte dreier Führeschein
reicht aus...?!
Oder wer weiss es genau und vor allen Dingen - wo steht das?
insbesondere Zul. Gesamtgewicht,
Führerscheinklassen ist erst einmal nicht so wichtig ...
Bei einigen alten Schleppern steht im Fahrzeugschein,
"beim Mitführen einer Ladepritsche oder einachsigen Anhänger
bedürfen betragen..."
anstatt z.B. Zul. Gesamtgewicht 3100 dann 3500
bezieht sich das begrenzte "zulässige Gesamtgewicht" dann darauf,
weil die Ladepritsche ( Geräteträger ) bzw. der einachsige Anhänger
dann mit Last auf dem Schlepper "drücken"
wie verhält es sich dann beim zwei Achsigen Anhängern, die "nur" gezogen werden?
"Darf" man dann zwei zwei Achsige Anhänger mit je 5.7 t Gesamtgewicht
mit einem Schlepper ziehen der ein Zulässiges Gesamtgewicht von 3500 kg hat ?!
Macht es einen Unterschied ob es dann zulassungsfreie ( bis 25 km/h ) oder zulassungspflichtige Anhänger handelt?
Danke schon jetzt für die Diskussionsantworten.
Ich denke das wird einige "Holzfahrer" jetzt interessieren.
Rul
