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Zulässiges Gesamtgewicht...

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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11 Beiträge • Seite 1 von 1
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Zulässiges Gesamtgewicht...

Beitragvon opendriver_ » So Jan 11, 2009 20:27

Hallo zusammen,

wir diskutieren nun schon aber und tausend mal am Stammtisch übers gleiche Thema, zulässige Gesamtgewicht...

Ausgangssituationen..

Ein Schlepper (schneller als 25, eingetragen 32 km/h )
Leergewicht 3500
Zul. Gesamtgewicht 5100

Ein zwei Achser Anhänger
25 Km Schild ( zulassungsfrei )
Leergewicht ca. 1500
Zul. Gesamtgewicht 4,7 T

Frage:
wenn der ( zulassungsfreie) Hänger voll beladen ist und mit 25 km/h
bewegt wird, dann wird das zulässige Gewicht des Schlepper ( Zugmaschiene) um mehr als 3100 kg überschritten..?
Fährt der Fahrer mit dem normalen alten dreier Führerschein,
dann darf er das Gespann nicht fahren da über 7,5 Tonnen....

wenn es sich um einen zulassungspflichtigen Hänger handeln würde,
und dieser zugelassen wäre, dann wird das Zulässige Gewicht des Schleppers nicht überschritten... und der alte dreier Führeschein
reicht aus...?!

Oder wer weiss es genau und vor allen Dingen - wo steht das?
insbesondere Zul. Gesamtgewicht,

Führerscheinklassen ist erst einmal nicht so wichtig ...

Bei einigen alten Schleppern steht im Fahrzeugschein,
"beim Mitführen einer Ladepritsche oder einachsigen Anhänger
bedürfen betragen..."
anstatt z.B. Zul. Gesamtgewicht 3100 dann 3500


bezieht sich das begrenzte "zulässige Gesamtgewicht" dann darauf,
weil die Ladepritsche ( Geräteträger ) bzw. der einachsige Anhänger
dann mit Last auf dem Schlepper "drücken"

wie verhält es sich dann beim zwei Achsigen Anhängern, die "nur" gezogen werden?

"Darf" man dann zwei zwei Achsige Anhänger mit je 5.7 t Gesamtgewicht
mit einem Schlepper ziehen der ein Zulässiges Gesamtgewicht von 3500 kg hat ?!

Macht es einen Unterschied ob es dann zulassungsfreie ( bis 25 km/h ) oder zulassungspflichtige Anhänger handelt?


Danke schon jetzt für die Diskussionsantworten.
Ich denke das wird einige "Holzfahrer" jetzt interessieren.


Rul
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Beitragvon DX85 » So Jan 11, 2009 20:37

Also, ob zulassungsfrei oder zugelassen ist erstmal wurscht was das zulässige Gesamtgewicht angeht. Problem ist halt nur der Zweichasanhänger.

Bei Einachser bzw Tandem wärs so:
Der alte 3er besagt Zugmaschine maximal 7,5T und Anhänger (durch CE79 Erweiterung) maximal das 1,5 fache der ZGG der Zugmaschine. Macht also maximal 18,75T fürs ganze Gespannn.
Für Dein Beispiel reicht der 3er also locker aus.

Wichtig ist halt nur maximale Stützlast nicht überschreiten.

Der Zweiachser würde dann die alte Klasse 5 (bzw heute L, für Inhaber des 3er nicht auf LoF beschränkt) erfordern. Bei einem 32 Km/h Schlepper würde der ja auch reichen.

Bei nicht LoF Nutzung müßten die Hänger ja eh zugelassen werden.
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Beitragvon GtFahrer » So Jan 11, 2009 21:27

Hä??? Des mit dem 1,5 fachen hab ich aber jetzt auch noch nie gehört. Meines Wissens ist das Leergewicht und das Zulässige Gesamtgewicht vom Schlepper egal wenn es um Anhänger hinten dran geht. Die haben ja immerhin selber achsen.
Bloß bei Einachser oder Tandemkipper, die halt eine Stützlast auf den Schlepper ausüben muss man aufpassen wieviel der in den Papieren eingetragen hat.
Ein 16 Jähriger darf doch mit dem L Führerschein einen 40 tonnen Zug fahren so lange der Schlepper nicht schneller als 32km/h BBH eingetragen hat. Genauso wie mit dem alten dreier.
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Beitragvon JohnDeere3040 » So Jan 11, 2009 21:37

Also bei LoF Nutzung reicht der normale Pkw Schein (B oder 3er, die beide den L beinhalten) für alle Schlepper bis 32kmh mit allen Anhängern bis 25kmh, egal wie schwer oder wie viele Achsen (bis 40t oder max. zulässige Länge), von dem her brauchst du dir keine Gedanken machen.
Mfg
JohnDeere3040
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Beitragvon voro » So Jan 11, 2009 21:40

GtFahrer hat geschrieben:Ein 16 Jähriger darf doch mit dem L Führerschein einen 40 tonnen Zug fahren so lange der Schlepper nicht schneller als 32km/h BBH eingetragen hat. Genauso wie mit dem alten dreier.


Richtig. Und mit dem alten dreier / umgetragen darfst du auch 40 Tonnen Züge fahren, die schneller als 32 km/h sind. (Klasse T)

Etwas anderes fährt hier bei uns eh kaum noch jemand.
Der Hauptunterschied zw. etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.
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Beitragvon DX85 » So Jan 11, 2009 22:40

@GtFahrer: das 1,5 fache des ZGG der Zugmaschine für den Anhänger bezieht sich nicht auf die Maschinen, das ist reine Führerscheinregelung der alten Klasse 3.
Hat nichts mit den technischen Möglichkeiten der Fahrzeuge zu tun.
Für den 32 Km/h Schlepper kommt dann ja wieder der L zum tragen, da gibt es diese Regel nicht.
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Beitragvon GtFahrer » Mo Jan 12, 2009 10:23

Meines wissens Bezieht sich dass was du meinst für Fahrzeuge die schneller sind als 32 km/h und dann mit angemeldeten Anhänger, also ein 7,5t LkW + Anhänger wo dann der Anhänger max. 11,25t GEWICHT haben darf oder??
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Beitragvon DX85 » Mo Jan 12, 2009 10:52

Guckst Du da:

DX85 hat geschrieben:......
Für den 32 Km/h Schlepper kommt dann ja wieder der L zum tragen, da gibt es diese Regel nicht.


Sollte jemand aber nur die neuen Klassen haben, also BE/C1E oder wie das Zeugs heißt, ohne Umschreibung vom alten 3er dann ist der L auf LoF Nutzung beschränkt und der C1E kommt auch beim Schlepper mit 32 Km/h zur Anwendung wenn die Fahrt ausserhalb der landwirtschaftlichen Nutzung erfolgt. Dann gilt die Gewichtsregelung des BE/C1E.
Kannst Du erkennen wenn Du in Spalte 12 der Plastikkarte bei L den Zusatz 174 eingetragen hast. Dann entfällt die Beschränkung auf LoF Einsatz.

Achso, und ob Anhänger angemeldet oder nicht hat ja nichts mit dem Führerschein zu tun.
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Beitragvon JonnyD2250 » Di Jan 13, 2009 14:31

Frage:

Es wäre aber unzulässig einen Schlepper der zul. Gesamtgewicht von beispielsweise 3,5t hat und Leergewicht von 3 tonnen (nur mal angenommen, ist relativ unrealistisch, ich weiß), einen 1-Achser mit 1 to Stützlast dranzuhängen. Oder?
Dann wäre ja das zul. Gesamtgewicht des Schleppers mit dann 4t um 0,5t überschritten.
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Beitragvon DX85 » Di Jan 13, 2009 15:57

So unrealistisch ist das ganze nicht. Denk mal an Schlepper mit fest verbauter Zusatzausrüstung (z.B. Forstschlepper mit Schutz, Winde, Kran usw....). Diese wird normalerweise mit eingetragen (sofern sie dauerhaft am Fahzeug verbleibt) und das Leergewicht in den Papieren korrigiert. Dabei sinkt halt die Nutzlast. Und 2 Tonnen sind da mal schnell zusammen...
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Beitragvon JonnyD2250 » Di Jan 13, 2009 19:06

Stimmt, da habe ich gar nicht dran gedacht...
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