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Zulassung Anhänger

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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7 Beiträge • Seite 1 von 1
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Zulassung Anhänger

Beitragvon Miststreuer » Mi Jan 28, 2009 15:31

Ich habe schon hier im Forum gesucht, aber keine Richtige Antwort auf meine Frage gefunden. Das Thema ansich wurde zwar schon öfters diskutiert, aber nichts hat mir richtig weiter geholfen.
Wir haben uns einen Anhänger gekauft (18t) der vorher hinter LKWs lief, also 80 km/h. Das heißt ja Jährlich TÜV und halbjährlich Sonderprüfung.
Wir wollen den Hänger aber nur hinter dem Schlepper (50 km/h) fahren. Wenn der Hänger auf 40 km/h zugelassen wird, dann muss ich meines Wissens nach ja nur alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Aber wie verhält sich das wenn ich ihn für 50 km/h zulasse? Muss ich dann jährlich (wie beim 50 km/h Schlepper) und muss ich dann auch zur SP? Kann der TÜV auch auf den Hof kommen oder muss ich auf einen LKW-Bremsenprüfstand? Fragen über Fragen....

Kann mir evtl. auch jemand was zu den Kosten sagen? Also nicht nur TÜV, sondern auch Steuern und Versicherung.
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Beitragvon Ackerparty » Mi Jan 28, 2009 16:11

Ackerparty hat geschrieben:
2.1.8 Vorschriften laut Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StZVO) für Anhänger
Welche Vorschriften bestehen laut Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) für
Anhänger bis 40 km/h bzw 60 km/h?
In einigen Punkten haben wir aufgeführt, was der Landwirt beim Kauf und Betrieb von landwirtschaftlichen Anhängern
in Abhängigkeit von der zulässigen Höchstgeschwinkigkeit des Anhängers zu beachten hat.
1. Die Anhänger sind zulassungspflichtig.Sie benötigen ein eigenes amtliches Kennzeichen (grün), also auch einen
Anhängerbrief und Fahrzeugschein.
2. Die Anhänger müssen haftpflichtversichert sein.
3. Zum Mitführen eines zugelassenen Einachs-Anhängers (über 25 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit) ist
mindestens der Führerschein Klasse 3 bzw. Klasse "T" erforderlich. Der Führerschein Klasse 5 reicht nicht aus.
4. Beim Betrieb eines Zuges, bestehend aus einer Zugmaschine, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit über 25
km/h liegt, und einem Anhänger mit zusammen mehr als 3 Achsen, ist der Führerschein Klasse 2 erforderlich.
(Tandem-Anhänger mit einem Radabstand bis 1,00 m, zählen als einachsige Anhänger).
Mit der Einführung des Führescheins Klasse T spielt die Frage, ob der Anhänger zugelassen ist oder nicht bzw. ob
der Achsabstand bei Tandemanhängern < 1m oder > 1m ist, keine Rolle mehr für den Fahrer der Zugmaschine.
Inhaber der Klasse-T-Führerscheins dürfen Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h (40 km/h)*
fahren und dahinter bis zu zwei - auch zugelassene - Anhänger mitführen (Zuglänge beachten!).
5. Hinter landwirtschaftlichen Zugmaschinen (Traktoren) dürfen nun wieder bis zu zwei auflaufgebremste,
zulassungsfreie ** Anhänger mitgeführt werden, auch wenn der Traktor eine zulässige Höchstgeschwindigkeit
über 32 km/h hat.
6. Die Anhänger müssen in regelmäßigen Abständen dem TÜV/DEKRA zur Hauptuntersuchung vorgestellt werden.
Ab dem 1.Dezember 1999 gelten neue Regelungen bezüglich der regelmäßigen Überwachung von zugelassen
Fahrzeugen. Dann wird unterschieden zwischen Anhängern bis und über 40 km/h.
Anhänger bis 40 km/h unterliegen "nur" der Hauptuntersuchung (HU), die im zweijährigen Rhythmus durchgeführt
werden muß. Anhänger über 40 km/h unterliegen der regelmäßigen Überwachung (HU) und zum Teil der neuen
Sicherheitsprüfung (SP) (diese ersetzt die bisherige Bremsen-Sonderuntersunchung [BSU] und Zwischenuntersuchung
[ZU]).
Die Zeitabstände dieser Untersuchungen sind vom zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers abhängig
(HU: 24 Monate bei Anhängern mit zulässigem Gesamtgewicht bis 10 t; 12 Monate bei Anhängern mit zulässigem
Gesamtgewicht über 10 t; SP: alle 6Monate bei Anhängern mit zulässigem Gesamtgewicht über 10 t - erstmals
nach 12 Monaten).


2.1.9 Bremsvorschriften für angehängte Fahrzeuge
(in Abhängigkeit von der zuläss. Höchstgeschwindigkeit)
• Bremsanlage (gemäß §41, Abs. 1-17 StVZO)
entweder
Auflaufbremsanlage * (max. 40 km/h)
– auf eine Achse wirkend
oder
– auf alle Räder wirkend
Betrieb hinter allen Zugmaschinen und LKW uneingeschränkt zulässig (Betriebsgeschwindigkeit
25 km/h)
oder
• Druckluftbremsanlage
– als Ein- oder Zweileitungsbremsanlage (oder Kombination)
– auf eine Achse oder alle Räder wirkend
– mit handverstellbarem Bremskraft-Regler
– ohne automatischen Bremskraftregler (ALB)
– ohne automatischen Blockierverhinderer (ABV bzw. ABS)
• Betrieb hinter allen Zugmaschinen und LKW uneingeschränkt zulässig (Betriebsgeschwindigkeit
25 km/h)
• Steckhebelbremse für Anhänger bis 4 t nicht mehr zulässig ( ab 1.1.95)
• Bremsanlage nach §41, Abs. 1-17 StVZO)
entweder
Auflaufbremsanlage * (max. 40 km/h)
– auf alle Räder wirkend
Betrieb hinter Zugmaschinen und LKW uneingeschränkt zulässig
oder
• Zweileitungs-Druckluftbremsanlage
– auf alle Räder wirkend
– mit handverstellbarem Bremskraft-Regler
– ohne automatischen Bremskraftregler (ALB)
– ohne automatischen Blockierverhinderer (ABV bzw. ABS)
Betrieb hinter allen Zugmaschinen uneingeschränkt und hinter LKW, die vor dem 1. Januar
1991 erstmals zugelassen sind, zulässig
• nicht Autobahnfähig!***
• Bremsanlage nach §41, Abs. 18 StVZO, bzw. EG-Richtlinien 71/320/EWG
• Zweileitungs-Druckluftbremsanlage
– mit automatischem Bremskraftregler (ALB)
– ab 10 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit automatischem Blockierverhinderer (ABV bzw.
ABS)
• Betrieb hinter Zugmaschinen und LKW uneingeschränkt zulässig
• Autobahnfähig!***
über 60 km/h über 25 km/h bis 60 km/h bis 25 km/h
Anmerkung:
Für die Bremsausrüstung der einzelenen Fahrzeuge gelten die Angaben der jeweiligen Preisliste.
* Auflaufbremsanlagen sind nur bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 8000 kg zulässig.
Höchstgeschwindigkeit 40 km/h.
** Für Implement-Reifen liegt die Höchstgeschwindigkeit zur Zeit bei 40 km/h
*** Nur Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h dürfen auf die Autobahn


Quelle hier für: https://infoportal.krone.de/DisplayInfo.aspx?id=6585


Steuer? wieso hast doch LoF darum steuer befreit oder willste den schwarz anmelden? Versicherung ist normal nit so teuer einfach mal versicherrungsfutzi fragen Tüv gab es hier auch schonmal in nem thema inkl Preistabelle.
Edit:
thema: http://www.landtreff.de/viewtopic.php?t ... v+18tonner
Link Preise TÜV: http://www.tuev-nord.de/downloads/TvPs1 ... _80306.pdf
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Beitragvon Miststreuer » Mi Jan 28, 2009 16:32

Danke Ackerparty.
Also muss ich bei 50 km/h und dem Gesammtgewicht jedes Jahr zur HU und halbjährlich zur SP. Dann könnte ich ja genau so gut die 80 km/h Zulassung lassen.
Also werde ich ihn nur auf 40 km/h zulassen. Geht ja trotzdem schneller :wink:
Aber 80,80€ für den TÜV :shock: ist ja teurer als ein Traktor! Die holen es auch von den Lebenden....die Toten geben nix mehr.... Weiß jemand ob ich auf einen LKW-Bremsenprüfstand muss, oder ob der Test im Fahrversuch ausreicht?
Ja klar ist der steuerbefreit mit grüner Nummer, sorry.
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Beitragvon countryman » Mi Jan 28, 2009 17:42

Mein Dekraprüfer möchte ihn auf dem Prüfstand haben.
Ungleiche Bremswirkung ist freilich auch pi mal Auge schwer zu beurteilen.
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Beitragvon Miststreuer » Mi Jan 28, 2009 17:50

Und wenn man einen kennt, der einen kennt, der TÜV-Prüfer ist? Würde es denn ohne Prüfstand gehen?
Und muss man auch mit dem Hänger zum TÜV um ihn von 80 auf 40km/h umschreiben zu lassen?
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Beitragvon countryman » Mi Jan 28, 2009 17:54

Frage 1, musst du den fragen den du kennst, der den ich kenne macht GAR NIX unter der Hand. Jeder Sachverständige hat sein eigenes Gewissen.

Frage 2 weiß ich leider auch nicht, da ich meine Wagen vorher nicht angemeldet hatte und sowieso hin musste. Zulassungsstelle fragen!
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Beitragvon Miststreuer » Fr Jan 30, 2009 12:56

Also ich war gestern mit einem Traktor beim TÜV-Menschen in der Auto-Werkstatt um die Ecke und habe dort auch das mit dem Anhänger angesprochen. Er meinte ich könnte einfach in dieser Werkstatt vorbeikommen (er ist jede Woche einmal dort) und dann würde er mir die Papiere fertig machen. Damit könnte ich dann zur Zulassungsstelle und den Hänger umschreiben lassen. Also nix mit direkt zur TÜV-Stelle und schon mal gar nix mit LKW-Bremsenprüfstand! JUHU bin erleichtert. Und ich hab irgendwie im Gefühl, dass es auch billiger wird wie 80,80€...er hat beim Schlepper auch solange getrickst bis da ein günstiger Preis stand :D Er hat sogar gemeint, dass evtl. je nach dem wie die auf der Zulassungsstelle gelaunt sind, ich beim ersten mal drei Jahre Ruhe hab bis zum nächsten TÜV :D
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