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Zulassung Schlepper aus Frankreich

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Zulassung Schlepper aus Frankreich

Beitragvon powerbauer » Di Jan 12, 2021 18:38

Hallo,

ein Freund möchte einen Schlepper kaufen, der zwar die letzten vier Jahre in Deutschland als Hofschlepper gelaufen hat (ohne Anmeldung), aber aus Frankreich stammt.
Der jetzige Besitzer hat den Traktor von einem großen Landmaschinen-Aukionshaus gekauft. Es ist also nur dieser Vertrag vorhanden aber kein deutscher Brief, oder sonstige Unterlagen.
Der Schlepper ist kein Super Schnäppchen, aber gut ausgestattet. Daher ist das "Rundrum" schon ein wichtiger Faktor
Jetzt meine Fragen:
-was wird alles für die Beantragung eines neuen Briefes benötigt?
-was kostet sowas in etwa?
-wie lange dauert dies (der Faktor Zeit ist nicht ganz so ausschlaggebend für die Kaufentscheidung)
-welche Probleme können auftreten?
-darf man diesen Schlepper mit roten Nummern "überführen"?
-gibt es sonst noch was zu beachten?

Über kurzfristige Antworten würde ich mich freuen.

Danke vorab

Gruß
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Re: Zulassung Schlepper aus Frankreich

Beitragvon countryman » Di Jan 12, 2021 18:50

M. W. sind Schlepper in F zulassungspflichtig, daher ist es auffällig dass keine Papiere da sind. Möglicherweise gibt es eine Vorgeschichte?
Derjenige dem die Papiere abhanden gekommen sind, muss eine eidesstattliche Versicherung abgeben in dem eben dieses bestätigt wird.
Nun könnte ja einer herkommen und sagen, mir doch egal, gebe ich diese Versicherung eben selber ab.
Das könnte demjenigen allerdings böse in die Hacken schlagen, falls es (siehe oben) eine "Vorgeschichte" gibt.
Ist denn eine FIN (Fahrgestellnummer) am Fahrzeug eingeschlagen und auf dem Typschild, mit der man mal zB bei der Polizeidienststelle vorsprechen könnte?
Eine Überführung mit roten Nummern sollte möglich sein, falls man welche bekommt. Sonst Kurzzeitzulassung oder Tieflader.
Aber Vorsicht mit Zahlungen bevor Papiere auf dem Tisch liegen.
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Re: Zulassung Schlepper aus Frankreich

Beitragvon raphunzel » Di Jan 12, 2021 19:56

War das Fahrzeug schon mal in der EU zugelassen? Falls nicht, handelt es sich formal um eine Erstzulassung und Du mußt alle Regularien (z.B.Abgaswerte) nach heutigem Stand der Technik erfüllen = wirtschaftlicher Totalschaden
Generell ist der Export aus einem EU-Land nach D völlig problemlos, vorausgestzt es existieren Fahrzeugpapiere. Komplett ohne Papiere kannst Du am Besten über die FIN beim Hersteller nachfragen, wohin das Fahrzeug ursprünglich geliefert wurde.
Aber generell ist das ohne Papiere ein mühsamer und wahrscheinlich auch recht zeitintensiver Weg. Was da für Kosten auflaufen, mit eidestattlicher Versicherung, neuem Brief etc. kann ich nichts beitragen, das brauchte ich bislang zum Glück noch nicht.

Gruß
Raphunzel
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Re: Zulassung Schlepper aus Frankreich

Beitragvon Englberger » Di Jan 12, 2021 19:59

Hallo,
eine richtige Zulassungspflicht gibts erst seit 12 Tagen.Da flippen wir grad für unseren Same Corsaro und den Deutz 8006.
Die Verwaltung lehnt es ab zu arbeiten , die Hersteller sind wenig hilfreich bei der Beschaffung von Unterlagen, und die Software hat Schwächen.
Diese Zulassungspflicht gilt jetzt für alles was angehängt ist auch, also Pressen, Anhänger, Pflüge mit Rad, Spritzen, etc. kurz" cest un bordel "
Man braucht jetzt ein "Zertificat de conformite avec barre rouge". und selbst dann gehts oft nicht.
bis jetzt gabs bei älteren Schleppern oft gar nix an Papier oder ne "carte grise" die dem deutschen Fahrzeugschein entspricht.
Brief gabs hier nie.
Und gefahren sind wir bisher mit einer Hofnummer, die an allen Maschinen und Schleppern gleich war.
Versichert war sicher auch nicht mal die Hälfte der Fahrzeuge; kontrolliert ja niemand. Und Fûhrerschein braucht man immer noch keinen wenn man für einen L&F Betrieb fährt. War paradisisch bis jetzt. Die EU schlägt zu, aber das fällt Macron ins Kreuz, und einige Freunde sagen das nächste mal ist die Marine im Elyseepalast.
Gruss Christian
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Re: Zulassung Schlepper aus Frankreich

Beitragvon powerbauer » Di Jan 12, 2021 20:21

Hallo,

danke schon mal für die Antworten.
Der Schlepper hat ein Typenschild (von Fendt) in fränzösich. Da steht das Gesamtgewicht und andere Dinge drauf.
Gehe davon aus, dass er auch eine Fahrgestellnummer (FIN) hat (damit kann er ja versuchen, bei der französichen Polizei, etwas in Erfahrung zu bringen). Das er in F auch zugelassen wurde davon kann man "wahrscheinlich" ausgehen. Die Vorgeschichte ist eben der Kauf über das Auktionshaus.

Noch eine Frage zur eidesstattlichen Versicherung, oder ist hier eine eidesstattliche Erklärung gemeint? Muss diese noteriell beglaubigt werden?



Danke
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Re: Zulassung Schlepper aus Frankreich

Beitragvon countryman » Di Jan 12, 2021 20:22

Hm OK wenn es "normal" ist dass keine Papiere dabei sind...war mir nur von Holland so bekannt.
Dann bleibt wohl nur beim Amt nachzufragen, wie sie so einen Fall gern gehandhabt hätten. Denn wenn es nie einen Brief gab, kann ja auch keiner eine Verlusterklärung abgeben.
Allerdings tritt das alte französische Problem mit der nicht arbeitenden Verwaltung seit einiger Zeit auch am rechten Rheinufer auf.

Und die Hersteller halten sich auch hier gerne zurück mit Bescheinigungen über Lieferort oder Baujahr. Klar, sie wissen ja auch nicht sicher was mit der Maschine passierte nachdem sie vom Hof ging.
Die Abnahme bei TÜV/Dekra sollte kein großes Problem sein, solange der Schlepper einem in D zugelassenen Typ entspricht und konform ausgestattet ist (Handbremse, Warnblinker, geprüfte Lampen... keine Ahnung wann das EU-weit harmonisiert wurde.)
Auch Holland führt eine Zulassungspflicht für Schlepper ein, ob es dort koordinierter läuft? An sich ist das ja kein Problem, in D kennen wir es nicht anders. Auch Anhängegeräte über 3 t benötigen eine Betriebserlaubnis etc. Wenn sowas von jetzt auf sofort eingeführt werden soll ist Ärger natürlich vorprogrammiert, insofern: Spinnen vielleicht auch die Gallier? :mrgreen:
PS: Rechtspopulisten sind die Letzten, die sich für Probleme von Bauern interessieren.
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Re: Zulassung Schlepper aus Frankreich

Beitragvon Englberger » Di Jan 12, 2021 20:55

countryman hat geschrieben:PS: Rechtspopulisten sind die Letzten, die sich für Probleme von Bauern interessieren.

Hallo,
das sehen die meisten Kollegen hier anders.Ich eck da immer wieder an als "linker" Bauer.
Gruss Christian
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Re: Zulassung Schlepper aus Frankreich

Beitragvon Hektarzähler » Di Jan 12, 2021 21:05

Habe in 2020 erst einen Traktor aus Frankreich zugelassen ohne mitgeführte Papiere.
In Frankreich heisst der Fahrzeugschein "Carte Grise". Man braucht den aber nicht.
Was nötig ist:
TüV Abnahme vor Anmeldung. Dabei reicht eine normale Prüfung aus (keine Vollabnahme)
Dann noch die COC vom Hersteller (Europäische Konformitätserklärung). Darin stehen unter einigen Punkten (z.B. Reifen) Mehrfachnennungen drin. Deshalb vom TÜV diese, die wirklich montiert sind kurz bestätigen lassen für die Zulassungsbehörde. Die eindeutigen Daten wie z.B Achslasten nimmt dann die Zulassungsstelle direkt aus dem COC.
Die COC kann man auch über den Händler bekommen da dieses Dokument nicht Traktor-spezifisch ist, sondern die ganze Modellreihe betrifft.
Bei mir war das ganz easy weil Zulassungstelle und TüV sich genau nebeneinander befinden. Die haben das dann selbst ausgeknobelt.
In einer Stunde war alles erledigt mit neuem Nummernschild.
Nacher Schein genau kontrollieren ob alles richtig eingetragen ist.
Gruß
K. Bastian
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Re: Zulassung Schlepper aus Frankreich

Beitragvon egnaz » Mi Jan 13, 2021 10:21

Hallo
Wie hast du die Tüvabnahme ohne Zulassung hinbekommen?
Oder hast du eine Kurzzeitzulassung ohne Papiere bekommen?
Gruß Eckhard
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Re: Zulassung Schlepper aus Frankreich

Beitragvon ferguson-power » Mi Jan 13, 2021 11:23

egnaz hat geschrieben:Wie hast du die Tüvabnahme ohne Zulassung hinbekommen?Oder hast du eine Kurzzeitzulassung ohne Papiere bekommen?


Ist bei Werkstatt TÜV kein Problem .
Menschenkind bedenke wohl , dein größter Feind heißt Alkohol .
Doch in der Bibel steht geschrieben , du sollst auch deine Feinde lieben .
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Re: Zulassung Schlepper aus Frankreich

Beitragvon Englberger » Mi Jan 13, 2021 11:33

Hallo,
der guten Ordnung halber kurz eine Aktualisierung meines früheren Posts.
Meine" beste Frau von allen" hat heut morgen viel recherchiert, weil da einfach nix vorwärts geht ,und fand heraus dass einige Landwirtschaftskammern( chambre d agriculture) sowie Juristen den Gesetzestext so interpretieren dass nur nach 2010 neu zugelassene Fahr und Anhängezeuge eine eigene Nummer und Zulassung brauchen.
D.h. unsere ganzen Oldtimer können mit Hofnummer weiterfahren.
Wenns stimmt gibts ne Flasche Dom Perignon und ne Party.
Gruss Christian
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