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Zulassung Schmalspurtrecker ohne Papiere ohne bekann.Baujahr

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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12 Beiträge • Seite 1 von 1
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Zulassung Schmalspurtrecker ohne Papiere ohne bekann.Baujahr

Beitragvon bringjak » Fr Jul 13, 2007 19:58

Hallo Treckerfreunde,

ich habe mir einen Kubota-Trecker B 6001 zugelegt,
von dem es weder Papiere noch ein Baujahr gibt.
vermutlich ein Grauimport.

Da ich ihn gelegentlich auf der öffentl. Strasse fahren möchte,
hier meine frage:
wie stelle ich es Versicherungstechnisch und zulassungstechnisch an hier auf der sicheren Seite zu sein.

zur Info er hat eine bauartbedingte Höchstgeschw.
von 12 km/h, ein gewicht von 480 kilo,
danke für die Hilfe,

gruss bringjak
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Beitragvon Schrauber » Fr Jul 13, 2007 21:19

Moin,
drossel ihn doch einfach auf 6km h, dieses braucht nicht vom Tüv abgenommen werden. Wichtig ist 6km h Schilder müssen dran sein vorn und hinten.

Gruß Schrauber
MfG
Schrauber

Nicht verzagen Schrauber fragen, geht nicht gibt's nicht.
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Betriebserlaubnis Kubota B6001

Beitragvon bringjak » Fr Jul 13, 2007 21:26

Habe noch ein bisschen recherchiert,
mir würde die Kopie einer vorhandenen
Betriebserlaubnis weiterhelfen.

Wer also einen Kubota B 6001 mit Betriebserlaubnis
in seinem Bekanntenkreis hat,

bitte melden,

gruss und danke,

brinGjak
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Beitragvon 2810 » Fr Jul 13, 2007 21:29

Hallo bringjak, hatte vor 23 Jahren beim Kauf meines Weinbauschleppers
eine ähnliche Lage , allerdings hat der vorbesitzer den Schlepper noch vor dem Verkauf erstmalig zugelassen (nachdem er ihn 10 Jahre auf
seinem arrondierten Betrieb ohne Zulassung benützt hat ) .
Wenn ich mich noch richtig erinnere ,hat er einen Briefvordruck vom Hersteller angefordert, damit ging er vermutlich zum KFZ-Sachverständigen und hat ein Gutachten machen lassen.
Baujahr hat Niemand interessiert, im Brief stand nur: "Tag der Erstzulassung... "Der Verkäufer hatte mir gesagt , daß er 10 Jahre alt sei.
An den eingeschlagenen Herstellungsjahren ( Auf Felgen, Ölkühler usw. )
konnte das abgeglichen werden

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Beitragvon micrometer » Sa Jul 14, 2007 8:11

Hallo

Ich habe ein ähnliches Problem mit einem Kubota A175. Laut Auskunft unseres DEKRA-Prüfers ist für solche Fahrzeuge bis 20 km/h nur eine Betriebserlaubniss erforderlich. Der Traktor braucht entsprechende in Deutschland zugelassene Lichttechnik (Scheinwerfer, Blinker , Brems.-u. Rücklichter). Dann werden die Abmessungen u. Gewichte ermittelt, fertig. Soll wohl ca. 35,-€ kosten.? Mit der Betriebserlaubniss zur Versicherung gehen u. sehen was die zu bieten haben.

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Beitragvon take_it_1999 » So Jul 15, 2007 11:01

Also manchmal bin ich über DEKRA erstaunt.

EIne Betriebserlaubnis ist nur für eine selbstfahrende Arbeitsmaschine erforderlich, wenn diese unter 20 km/h bleibt. Da Du ja sicher auch einen Anhänger anhängen willst, entfällt dort das ganz Prozedere.

Wichtig für eine Zulassung ist das Datum der Erstzulassung. Du musst irgnewie nachweisen, dass dein Traktor schoneinmal zugelassen war. (Foto wo Traktor mit Kennzeichen ,.....) ansonsten geht er nicht mehr zuzulassen. Einen alten Traktor heute zulassen, der noch nie zugelassen war geht nicht mehr, da die gesetztlichen Anforderungen sich immer nach dem Datum der Erstzulassung richt und es ist sicherlich verständlich, dass ein alter Traktor die gesetzlichen Anforderungen von heute kaum mehr erfüllt.

Weiterhin brauchst Du einen Nachweis von wem Du den Traktor gekauft hast und das es dein Traktor ist (Eigentumsnachweis).

DU musst dich mit der Fahrzeugidentnummer beschäftigen und bei Kubota rauskriegen wenn er gebaut wurde und was es für ein Typ ist.

Mit den Daten, EIgentumsnachweis und irgendeinen Nachweis, dass das Fahrzeug schonmal zugelassen war, wendest Du dich an die Zulassungsstelle und klärst den weiteren Verfahrensweg für eine Zulassung ab. (Meist fodann "Unbedenklichkeitsbescheinung" vom KBA. Ne große Hauptuntersuchung, ....)
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Beitragvon Ðânîê£99 » So Jul 15, 2007 11:24

Es gibt eine Firmen, die solche Fahrzeuge zulassen.

Bloß du musst mit ca. 1.700€ rechnen. :!:
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Beitragvon micrometer » So Jul 15, 2007 16:24

Hallo

Ein B 6001 ist auf alle Fälle ein Grauimport. Eine Fgst.-Nummer o.ä. wirste da nicht finden, allerhöchstens eine 4-6 stellige Maschinennummer. Bei Kubota Deutschland braucht man da auch nicht nach Unterlagen oder Auskünften fragen, denn die distanzieren sich ausdrücklich von allen Maschinen, die nicht von denen importiert wurden. Wie schon beschrieben gibt es Firmen die sowas zulassen. Das sind dann wahrscheinlich Händler die solche Traktoren in Deutschland vertreiben. Oder Du suchst Dir einen fähigen KFZ-Sachverständigen, der das mit der Betriebserlaubnis macht. Ob beim B 6001 großartiger Anhängereinsatz zu erwarten ist weiß ich nicht, denke aber das Gerät soll zur Grundstückpflege, Winterdienst, Waldarbeit o.ä. eingesetzt werden. Fakt ist, wenn das Fahrzeug unter 20 km/h fährt ist es nicht Zulassungspflichtig, braucht aber eine Betriebserlaubnis. Inwieweit da die Zulassungstelle Auskunft geben kann klärt sicher ein Telefonanruf. Das ist mein bisheriger Kenntnisstand, lerne aber gerne dazu.

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Beitragvon take_it_1999 » So Jul 15, 2007 20:04

ich kenn den Kubota nicht, ich denke aber er ist keine selbstfahrnede Arbeitsmaschine, die der Gestzgeber in solch einer ellenlangen Liste mal aufgeführt hat. Somit ist er auf jedenfall Zulassungspflichtig! Das heißt Kennzeichen organisieren!

Welches Baujahr ist der denn etwa?

Oder einfachste Art: 6 km/h, also Getrieb sperren, ....
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Beitragvon bulldogfreund » So Jul 15, 2007 20:20

Hallo

Mein Nachbar hat einen Kubota B7001 und der ist zugelassen mit grünen Nummernschild.
Als selbstfahrende Arbeitsmaschine wäre es zwar auch gegangen, aber dann müßte er die Fräse ständig angebaut lassen.
Er nutzt den Traktor hauptsächlich für die Wald pflege und im Sommer zum Heu machen.
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gleiches Problem mit Kubota B7000

Beitragvon steflo89 » Mo Aug 06, 2007 15:31

Hallo zusammen, wir haben das gleiche Problem mit einem Kubota B7000; woher bekommt man eine Betriebserlaubnis für solch ein Fahrzeug?
Wenn jemand in Erfahrung gebracht hat, wie man das Fahrzeug Zugelassen bekommt, oder jemanden kennt, der seinen Kubota zugelassen hat, wäre es toll,
wenn wir die Adressen austauschen könnten. :D
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Beitragvon take_it_1999 » Mo Aug 06, 2007 15:52

Eine Betriebserlaubnis bekommt man vom Hersteller, sofern er eine für das Fahrzeug beantragt und durchgestanden hat!

Wenn er diese nicht hat, bzw. diese Fahrzeug regulär in Deutschland (Europa) nicht vertrieben wird, dann kannst Du eine Einzelbetriebserlaubnis beantragen. Aber dort zählen dann aktuelle Vorschriften und die kann man meist mit einem gebrauchten Fahrzeug nicht erfüllen.

Ich hab jetzt und früher einige Leute kennengelernt, der Philosophie war: Ein Fahrzeug ohne Papiere ist nur halb soviel wert!! Ich denke wenn man das berücksichtig, dann fährt man auch gut und man legt den Lebenskünstlern, die Fahrzeuge ohne Papiere verkaufen Ihr Handwerk.

- Also Papier zu organisieren, für ein Fahrzeug, was hier so als Serienfahrzeug lief ist kein Problem.
- Papiere für eine Neufahrzeug in Einzelbetriebserlaubnis zu erhalten ist machbar.
- Papiere für eine Fahrzeug zu erhalten, was nachweislich in der EU zugelassen war, ist auch machbar.
-Papiere für ein Gebrauchtfahrzeug zu erhalten, was nicht in der EU vertrieben wurde ist schier unmöglich.
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