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Zulassung Traktor ohne TÜV?!

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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31 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Zulassung Traktor ohne TÜV?!

Beitragvon Spänemacher58 » So Nov 23, 2025 19:02

dude hat geschrieben:Hallo,

ich möchte einen Traktor kaufen, technisch soweit alles ok, wir sind uns handelseinig.
Der ist beim Verkäufer noch angemeldet, aber der TÜV ist abgelaufen.
Wie läuft das nun ab, wenn ich in an bzw. ummelden möchte? Ist es sinnvoll mit der Anmeldung vom Verkäufer noch den TÜV machen zu lassen?
Man benötigt ja einen Nachweis über eine gültige HU zum anmelden bzw. ummelden.
Oder läuft man Gefahr eine Vollabnahme machen zu müssen, wenn der Verkäufer ihn direkt abmeldet?

Vielen Dank

Vollabnahme bei abgelaufenen TÜV oder Stillegung gibt es seit ein paar Jahren nicht mehr. Solange noch Daten über das Fahrzeug vorhanden sind, braucht es keine Vollabnahme.
Wichtig! KFZ Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) muß vorhanden sein, sonst Vollabnahme.
Wenn du den Traktor sowieso auf einem Anhänger überführen musst, fahre sofort zum TüV
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Re: Zulassung Traktor ohne TÜV?!

Beitragvon deutz450 » So Nov 23, 2025 20:41

Spänemacher58 hat geschrieben:
deutz450 hat geschrieben:Das geht schon länger nicht mehr weil man jetzt eine gültige HU braucht um Kurzzeitkennzeichen zu bekommen.

Stimmt nicht!
Sonst könnte man ja ein Fahrzeug wo der TüV abgelaufen ist gar nicht mehr zur Prüfstelle fahren!
Ja es ist schwierig denn:
-Das Fahrzeug muß verkehrssicher sein und man braucht eine EVB Nummer seiner Versicherung
-man bekommt zur Auflage, mit dem Kurzzeit Kennzeichen nur bis zur nächsten Prüfstelle oder Werkstatt auf dem nächsten Weg zu fahren
- man muß ein Datum und Zeitraum ziemlich genau benennen mit Fahrtziel und Uhrzeit.
- Fällt man beim TüV durch, hat man ein Problem und muß weitere Fahrten mit der Zulassungsstelle abklären.
- kann man die notwendigen Reparaturen in den 5 Tagen der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichen nicht erledigen, beginnt die Prozedur von vorne.
Also zum Tüv solange noch angemeldet. Wer das bezahlt, Vorbesitzer oder Käufer ist erst mal egal



Die Prüfstelle muss sich im eigenen Zulassungsbezirk befinden ggf Nachbarbezirk.
Der Zweck der Fahrt wird eingetragen, ein Gebrauchtfahrzeug aboholen, womöglich noch von weit her ist nicht drin. (Genau das will der TE ja)
Aber das wichtigste, das liegt im Ermessen der Zulassungsstelle, wenn die grundsätzlich Nein sagt, so wie unsere, dann geht gar nichts.
Falls die Zulassung einen Nachweis über die Verkehrstüchtigkeit des Fzgs verlangt, wer bestätigt ohne gültige HU dass das Fzg verkehrssicher ist ? Eine Privatperson kann das aufgrund mangelnder Sachkundenachweise schon rein rechtlich nicht.
http://de.youtube.com/watch?v=iGE8vujaDUA
Unterschätze nie einen Mann der einen Schritt zurück geht, es könnte sein dass er gerade Anlauf nimmt...
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Re: Zulassung Traktor ohne TÜV?!

Beitragvon Spänemacher58 » So Nov 23, 2025 20:56

deutz450 hat geschrieben:
Spänemacher58 hat geschrieben:
deutz450 hat geschrieben:Das geht schon länger nicht mehr weil man jetzt eine gültige HU braucht um Kurzzeitkennzeichen zu bekommen.

Stimmt nicht!
Sonst könnte man ja ein Fahrzeug wo der TüV abgelaufen ist gar nicht mehr zur Prüfstelle fahren!
Ja es ist schwierig denn:
-Das Fahrzeug muß verkehrssicher sein und man braucht eine EVB Nummer seiner Versicherung
-man bekommt zur Auflage, mit dem Kurzzeit Kennzeichen nur bis zur nächsten Prüfstelle oder Werkstatt auf dem nächsten Weg zu fahren
- man muß ein Datum und Zeitraum ziemlich genau benennen mit Fahrtziel und Uhrzeit.
- Fällt man beim TüV durch, hat man ein Problem und muß weitere Fahrten mit der Zulassungsstelle abklären.
- kann man die notwendigen Reparaturen in den 5 Tagen der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichen nicht erledigen, beginnt die Prozedur von vorne.
Also zum Tüv solange noch angemeldet. Wer das bezahlt, Vorbesitzer oder Käufer ist erst mal egal



Die Prüfstelle muss sich im eigenen Zulassungsbezirk befinden ggf Nachbarbezirk.
Der Zweck der Fahrt wird eingetragen, ein Gebrauchtfahrzeug aboholen, womöglich noch von weit her ist nicht drin. (Genau das will der TE ja)
Aber das wichtigste, das liegt im Ermessen der Zulassungsstelle, wenn die grundsätzlich Nein sagt, so wie unsere, dann geht gar nichts.
Falls die Zulassung einen Nachweis über die Verkehrstüchtigkeit des Fzgs verlangt, wer bestätigt ohne gültige HU dass das Fzg verkehrssicher ist ? Eine Privatperson kann das aufgrund mangelnder Sachkundenachweise schon rein rechtlich nicht.


Hast du grundsätzlich Recht, es ist nicht einfach, habe ich ja auch geschrieben.
Wenn der Traktor über weite Strecken überführt werden muß. wahrscheinlich auf einem Anhänger, dann gleich beim TÜV abladen. Ansonsten TÜV so lange noch angemeldet, selbst mit dem Risiko einer Geldbuße bei überzogenenem TÜV
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Re: Zulassung Traktor ohne TÜV?!

Beitragvon 038Magnum » Di Nov 25, 2025 0:33

Servus,

Für das Vorhaben des TE ist das Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU nicht möglich.

Generell ist das seit etwa zehn Jahren ein Problem. Die Absprache zwischen Versicherer und Zulassungsstelle ist eigentlich nur noch in der Theorie möglich: es gibt Versicherer, die bei der Sache nicht mitspielen und genauso gibt's Landkreise, die da ebenfalls nicht mehr mitspielen. In meinem Landkreis muss zwingend für das Kurzzeitkennzeichen (und generell die Anmeldung) eine noch mindestens drei Monate gültige HU vorliegen. Auch die einmalige Fahrt zur Prüforganisation wird kategorisch abgelehnt. Es besteht ja keine absolute Notwendigkeit, mit dem Fahrzeug dorthin fahren zu müssen. Einen geeigneten Trailer gibt's für jede Gewichtsklasse. Ist ein berechtigtes Argument.

Nachzulesen ist das in der Fahrzeugzulassungsverordnung (irgendwo in der Mitte, müsste ein zweistelliger Paragraph sein).
Besten Gruß
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Re: Zulassung Traktor ohne TÜV?!

Beitragvon franz8 » Di Nov 25, 2025 5:18

Für den Käufer hat ein neuer TÜV Vorteile. Es stellt sich dann heraus welche Repararturen notwendig sind.
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Re: Zulassung Traktor ohne TÜV?!

Beitragvon countryman » Di Nov 25, 2025 8:00

Naja, die HU bei Traktoren ist ja eher einfach gehalten, TÜV Mängel kann man leicht auch selber feststellen.
KFZ Halter sind verpflichtet die HU durchzuführen, selbst wenn das Fahrzeug nicht am Verkehr teilnimmt. Theoretisch könnte selbst die Abmeldung dazu führen, dass bei langfristiger Überziehung die Ordnungswidrigkeit verfolgt wird. Praktisch eher weniger. Die HU Stellen nehmen ab 2 Monate Überziehung einen Aufpreis, machen sonst aber keinen Ärger. Also ab mit dem Teil zur HU solange noch angemeldet.
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Re: Zulassung Traktor ohne TÜV?!

Beitragvon langholzbauer » Di Nov 25, 2025 8:54

Normal ist es auch kein Problem, die HU eines Traktors auf dem Gelände des Halters durchführen zu lassen.
Also braucht es keine Ü- Kennzeichen dafür.
Aber im Prinzip ist es am einfachsten, keinen Schlepper ohne gültige HU zu kaufen.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Zulassung Traktor ohne TÜV?!

Beitragvon TommyA8 » Di Nov 25, 2025 16:28

Da wir nicht wissen um was für einen Traktor es geht ist es auch nicht sicher, dass die HU am Hof geht.
Bei z.B. 60Km/h und oder Druckluftbremse ist eine HU am Hof meist nicht möglich.

Bei einem 25km/h schnellen 18PS Monster natürlich eher möglich.
Bei uns im Dorf kommt ein mal im Jahr der TÜV und prüft Schlepper.
Bedingungen:
max. 40km/h schnell
keine Druckluftbremse
Interpunktion und Orthographie dieses Beitrages ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
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Re: Zulassung Traktor ohne TÜV?!

Beitragvon countryman » Di Nov 25, 2025 19:03

DL war bei mir kein Hindernis für die Prüfung am Hof. Was könnte man da mehr machen als eine Messuhr anschließen?
Auf einen Rollenprüfstand geht wohl kein Schlepper wegen der Allradzuschaltung, wie werden die 60er besonders geprüft? Diesen Beschleunigungs-Schreiber den sie in die Kabine legen könnte man auch mitbringen. Hat aber schon länger keiner mehr benutzt bei meinen Schleppern. Einmal Bremsprobe und gut.
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Re: Zulassung Traktor ohne TÜV?!

Beitragvon Spänemacher58 » Di Nov 25, 2025 20:38

038Magnum hat geschrieben:Servus,

Für das Vorhaben des TE ist das Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU nicht möglich.

Generell ist das seit etwa zehn Jahren ein Problem. Die Absprache zwischen Versicherer und Zulassungsstelle ist eigentlich nur noch in der Theorie möglich: es gibt Versicherer, die bei der Sache nicht mitspielen und genauso gibt's Landkreise, die da ebenfalls nicht mehr mitspielen. In meinem Landkreis muss zwingend für das Kurzzeitkennzeichen (und generell die Anmeldung) eine noch mindestens drei Monate gültige HU vorliegen. Auch die einmalige Fahrt zur Prüforganisation wird kategorisch abgelehnt. Es besteht ja keine absolute Notwendigkeit, mit dem Fahrzeug dorthin fahren zu müssen. Einen geeigneten Trailer gibt's für jede Gewichtsklasse. Ist ein berechtigtes Argument.

Nachzulesen ist das in der Fahrzeugzulassungsverordnung (irgendwo in der Mitte, müsste ein zweistelliger Paragraph sein).
Besten Gruß


Bei mir ging es im Mai noch. Problemlos EVB Nummer von der Versicherung für Kurzzeitkennzeichen bekommen und die einmalige Fahrt wurde von der Zulassungsstelle auf dem nächsten Weg genehmigt. Aber alles mit Gebühren und Warterei auf der Zulassungsstelle verbunden.
Aber wie ich hier höre, wird ein solches Unterfangen immer schwieriger! Ich frage mich nur wie das ein Morlock Motors mit zusammengeschusterten öltriefenden Fahrzeugen immer wieder schafft
Zuletzt geändert von Spänemacher58 am Di Nov 25, 2025 20:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Zulassung Traktor ohne TÜV?!

Beitragvon Spänemacher58 » Di Nov 25, 2025 20:47

TommyA8 hat geschrieben:Da wir nicht wissen um was für einen Traktor es geht ist es auch nicht sicher, dass die HU am Hof geht.
Bei z.B. 60Km/h und oder Druckluftbremse ist eine HU am Hof meist nicht möglich.

Bei einem 25km/h schnellen 18PS Monster natürlich eher möglich.
Bei uns im Dorf kommt ein mal im Jahr der TÜV und prüft Schlepper.
Bedingungen:
max. 40km/h schnell
keine Druckluftbremse


Mit dem Unimog mit Einleiter Druckluft war ich im letzten Jahr in einer freien Werkstatt. Ich hatte den 55 jahre alten Mog gründlich gereinigt, offensichtliche Mängel beseitigt, die Bremstrommeln abgenommen und die Bremsen eingestellt. Druckluftbremse (die ich zur Not auch stillegen würde) wurde gar nicht überprüft. Lichttest und eine Bremsprobe - Auf den Rollenprüfstand mußte er nicht. Achsen angehoben und Spiel geprüft. Alles O.K. Was kritisch ist, sind beim Unimog allfällige Ölleckagen an Motor, Achsen und Kippstempel. Da schauen die schon genau hin!
Aber die Prüfer haben auch einen guten Blick für den Pflegezustand eines Fahrzeugs. Bei einem abgerockten Fahrzeug schauen die dann etwas genauer hin als bei einem gepflegten
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Re: Zulassung Traktor ohne TÜV?!

Beitragvon meyenburg1975 » Di Nov 25, 2025 20:54

Gut, wenn man einen selbstständigen TÜV Prüfer kennt. Der macht das beim Schlepper vor Ort, ohne Anmeldung. Aber nur für Leute, die er kennt 8)
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Re: Zulassung Traktor ohne TÜV?!

Beitragvon Spänemacher58 » Di Nov 25, 2025 21:08

meyenburg1975 hat geschrieben:Gut, wenn man einen selbstständigen TÜV Prüfer kennt. Der macht das beim Schlepper vor Ort, ohne Anmeldung. Aber nur für Leute, die er kennt 8)


Ich kenne einen! Aber der macht mir noch nicht mal einen gebremsten 1300kg Anhänger auf dem Hof obwohl der Topp in Ordnung ist. Die stehen alle unter Kontrolle und Druck. Es wird alles schwieriger.
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Re: Zulassung Traktor ohne TÜV?!

Beitragvon freddy55 » Di Nov 25, 2025 21:30

Zu mir kommt der freundliche vom KÜS, der nimmt mir die Anhänger seit Jahren auch ab, Bremsprobe im Hof und gut ist.

-
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Re: Zulassung Traktor ohne TÜV?!

Beitragvon 615 LSA Turbomatik E » Di Nov 25, 2025 22:22

Spänemacher58 hat geschrieben:
meyenburg1975 hat geschrieben:Gut, wenn man einen selbstständigen TÜV Prüfer kennt. Der macht das beim Schlepper vor Ort, ohne Anmeldung. Aber nur für Leute, die er kennt 8)


Ich kenne einen! Aber der macht mir noch nicht mal einen gebremsten 1300kg Anhänger auf dem Hof obwohl der Topp in Ordnung ist. Die stehen alle unter Kontrolle und Druck. Es wird alles schwieriger.

So unterschiedlich ist die Welt. Zu mir kommt er 2.mal im Jahr und macht meine 4 Schlepper (50kmh) 5 Pkw Anhänger, Güllefass und 4 Kipper am Hof. Gab da noch nie ein Problem. Im Mai /Juni hat er mir für die 4 Kipper sogar Papiere (Brief, Schein, Fahrgestellnummer) gemacht um diese auf 40kmh zuzulassen. Bin jetzt bei allen als Hersteller eingetragen. Wenn jemand wirklich will geht anscheinend viel !
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