dude hat geschrieben:Hallo,
ich möchte einen Traktor kaufen, technisch soweit alles ok, wir sind uns handelseinig.
Der ist beim Verkäufer noch angemeldet, aber der TÜV ist abgelaufen.
Wie läuft das nun ab, wenn ich in an bzw. ummelden möchte? Ist es sinnvoll mit der Anmeldung vom Verkäufer noch den TÜV machen zu lassen?
Man benötigt ja einen Nachweis über eine gültige HU zum anmelden bzw. ummelden.
Oder läuft man Gefahr eine Vollabnahme machen zu müssen, wenn der Verkäufer ihn direkt abmeldet?
Vielen Dank
Vollabnahme bei abgelaufenen TÜV oder Stillegung gibt es seit ein paar Jahren nicht mehr. Solange noch Daten über das Fahrzeug vorhanden sind, braucht es keine Vollabnahme.
Wichtig! KFZ Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) muß vorhanden sein, sonst Vollabnahme.
Wenn du den Traktor sowieso auf einem Anhänger überführen musst, fahre sofort zum TüV
