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Zulassung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Zulassung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen

Beitragvon K100 » So Apr 07, 2024 17:53

Hallo,
ich bin etwas ratlos und die Suche hilft mir auch nicht weiter.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen:
z.B. Radlader sind bis 20km/h zulassungsfrei und und sind ggf. über Hausratversicherung versichert.
z.B. Kehrmaschinen über 20km/h haben Nummernschilder und Teil1-Bescheinigung. Versichert? Steuern gibt es keine.

Frage:
Was muss ich machen, wenn ich eine Kehrmaschine umbaue, so das es keine Kehrmaschine mehr ist? Wie bekomme ich die Maschine auf die Straße? Teil1-Bescheinigng vorhanden.

Bei der Zulassungsstelle habe ich in der Vergangenheit nicht so kompetente Antworten erhalten.
Gruß
Farmer
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Re: Zulassung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen

Beitragvon countryman » So Apr 07, 2024 18:05

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (sfA) über 20 km/h bleiben zulassungs- und steuerfrei, müssen aber ein amtliches Kennzeichen beantragen. Daher die Bescheinigung Teil I. Der Vorgang auf dem Amt ist praktisch wie eine Zulassung, auch wenn es nicht so heißt.
Wenn du die Maschine für andere Zwecke umbaust, brauchst du ein neues Gutachten. Ist es dann keine sfA mehr, ist es halt ein ganz normales Kraftfahrzeug mit (echter) Zulassungs- und Steuerpflicht...
Achtung, sfA bis 20 km/h sind NICHT über übliche private Versicherungen abgedeckt, sondern werden in eine Betriebshaftpflicht eingeschlossen. Auf jeden Fall mit der Vers. abklären. Die Sache war gerade erst groß Thema und eine neue bürokratische Überwachung konnte knapp abgewendet werden, also bitte die Eigenverantwortung ernst nehmen.
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Re: Zulassung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen

Beitragvon K100 » So Apr 07, 2024 18:22

Was kostet ein Gutachten?
Gruß
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Re: Zulassung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen

Beitragvon countryman » So Apr 07, 2024 19:59

Kann man so nicht sagen, worum geht es denn konkret? Was soll umgebaut werden und wozu soll die Kehrmaschine dann dienen?
Bei einer Umnutzung zum Personen- oder Güterverkehr gelten zum Teil andere Vorschriften und die Prüforganisationen spielen ganz schnell nicht mehr mit.
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Re: Zulassung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen

Beitragvon K100 » So Apr 07, 2024 20:02

LoF wäre Super.
Besen weg und hinten Ladefläche.
Das hört sich für mich mal wieder nach Bürokratiemonster Deutschland an.
Gruß
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Re: Zulassung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen

Beitragvon freddy55 » So Apr 07, 2024 20:10

Hab mit so nem kleinen Knicklenker auch schon geliebäugelt, lässt man den Besen halt weitgehend dran :D


.
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Re: Zulassung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen

Beitragvon langholzbauer » So Apr 07, 2024 20:20

" Besen weg und hinten Ladefläche" klingt erstmal simpel.
Aber damit wird meines Wissens aus der sfA ein Kraftfahrzeug, welches über 7, 5 km/h zulassungspflichtig wird.
Solche Umbauten sollten möglichst erst nach erfolgreicher Suche einer Prüfstelle begonnen werden, die das entsprechend begutachten will.
Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass es sich dabei um ein Grundfahrzeug handelt, welches auch als LKW oder ähnliches gebaut wird, kann da ev. auch der Hersteller oder sein regionaler Vertriebspartner mit entsprechenden Bescheinigungen weiter helfen.
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Re: Zulassung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen

Beitragvon 038Magnum » Di Apr 09, 2024 16:07

K100 hat geschrieben:Besen weg und hinten Ladefläche.


Damit ist es keine Selbstfahrende Arbeitsmaschine mehr. Der Plan ist in der Form nicht umsetzbar.

Besten Gruß
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