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Zulassungsfreie Anhänger

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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14 Beiträge • Seite 1 von 1
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Zulassungsfreie Anhänger

Beitragvon Landwirt1999 » Mi Jan 28, 2015 21:07

Ich habe eine Frage zu zulassungsfreien Anhängern.
Also auf einem stillgelegten landwirtschaftlichen Betrieb hat der Schwiegersohn (der ehemaligen Betreiber des Betribes) seine 5 Pferde stehen.
Er hat ein eigenes Gewerbe angemeldet und führt einen kleinen "Schulbetrieb".
Auf dem Hof stehen noch 2 alte Traktoren (mit grünem Kennzeichen).
Nun möchte der Besitzer sich einen Wohnwagen zulegen, welchen er als Tranportmittel (Wasser für Pferde, Weidezaun...) und Schlafstätte für die Reiter nutzen, um große Wanderritte mit Übernachtung zu realisieren. Also es reiten ein paar leute irgendwo hin und einer stellt den Wohnwagen bei einem bekannten Bauern auf die wieße, zäunt ein wenig Koppelfläche ab und dann wird da eine Nacht geschlafen.
Nun geht es um die Zulassungsfrage für den Wohnwagen:
Am bequemsten und auch am günstigsten wäre es, wenn der Wohnwagen ein grünes Folgekennzeichen und ein 25 km/h Schild bekommen würde, und nur von einem der Traktoren bewegt werden würde.
Nun stellt sich die Frage ob das ganze dann rechtens wäre oder ob der Wohnwagen anders zugelassen werden muss.

Würde mich über Antworten freuen.
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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitragvon countryman » Mi Jan 28, 2015 21:59

diese Tätigkeit ist definitiv nicht der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen. Deswegen wurde ja auch schon ein Gewerbe angemeldet. Daher kann kein zulassungsfreier Anhänger betrieben werden. Möglicherweise könnte es auf Dauer auch Schwierigkeiten mit der Steuerbefreiung der Schlepper geben, wenn die grünen Nummern noch aus Zeiten der aktiven landwirtschaft stammen.
Ein WoWa frisst einen ja vom Aufwand für Steuer und Zulassung her ja auch nicht auf.
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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitragvon Toby » Mi Jan 28, 2015 21:59

Also ich bin der Meinung, dass man das darf, da man so einen Wohnwagen in den Fall als Baubude einordnen könnte. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

§ 18 StVZO - Zulassungspflichtigkeit
Art 2

Zulassungsfrei sind:
6 a.

Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder hinter selbstfahrenden Arbeitsmaschinen einer vom Bundesminister für Verkehr nach Nummer 1 bestimmten Art mitgeführt werden; beträgt die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h, so sind diese Anhänger nur dann zulassungsfrei, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet [...]

6 o.

fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden

am besten fragst du bei deiner Zulassungsstelle oder evtl. beim TÜV nach
Ist der Bauer reicher, fährt er einen Eicher.
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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitragvon ferguson-power » Mi Jan 28, 2015 22:13

Toby hat geschrieben:fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden

Beim Umsetzen von Baubuden darf sich rein rechtlich weder Werkzeug noch Baumaterial oder Ähnliches in demselben befinden .

Landwirt1999 hat geschrieben: welchen er als Tranportmittel (Wasser für Pferde, Weidezaun...)


Dann sollte der Weidezaun und das Wasser aber gut versteckt bzw verstaut werden . Aber so ein Wohnwagen bietet ja so einige Staufächer und Möglichkeiten :) .
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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitragvon Landwirt1999 » Mi Jan 28, 2015 22:14

Ok, aber wenn der Wohnwagen dann normal zugelassen ist, wie sieht es dann mit dem Anhängen an den Traktor aus?
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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitragvon ferguson-power » Mi Jan 28, 2015 22:21

Landwirt1999 hat geschrieben:wie sieht es dann mit dem Anhängen an den Traktor aus?


Da wird dann der Einwand in dem Beitrag von " Countryman " zum tragen kommen .
countryman hat geschrieben: Möglicherweise könnte es auf Dauer auch Schwierigkeiten mit der Steuerbefreiung der Schlepper geben, wenn die grünen Nummern noch aus Zeiten der aktiven landwirtschaft stammen.


Aber wo kein Kläger , da kein Richter :D .
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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitragvon Domenicus » Do Jan 29, 2015 11:56

Landwirt1999 hat geschrieben:Ok, aber wenn der Wohnwagen dann normal zugelassen ist, wie sieht es dann mit dem Anhängen an den Traktor aus?


Das sollte bei entsprechend vorhandener (zugelassener) Zugvorrichtung am Schlepper problemlos gehen, wenn der Schlepper mit der grünen Nummer für diese nicht lof-Fahrt beim Finanzamt gemeldet ist.
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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitragvon MF-133 » Do Jan 29, 2015 13:10

Das größere Problem sehe ich in der Versicherung der Anhänger. Wenn es keinen lof Betrieb mehr gibt, gibt es dann noch eine lw Betriebshaftpflicht? Falls nicht, haftet der Fahrer oder Halter der Anhänger für die Schäden, die durch den Anhängerbetrieb entstehen, selbst, es sei denn sie sind extra versichert.
Ich würde auch den Versicherer der Traktoren in Kenntnis setzen. Wenn es keinen lof Betrieb mehr gibt, die Traktoren aber für lof Zwecke versichert sind, erfüllt der Halter/ Fahrer u.U. den Vertrag mit der Versicherung nicht mehr.
MFG
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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitragvon Altmeister » Do Jan 29, 2015 13:33

Hallo,
werden die Wohnwagen über öffentliche Wege gezogen, müssen die
Wohnwagen mit einem schwarzen Kennzeichen zugelassen sein.

Auch das ziehende Fahrzeug muß ein schwarzes Kennzeichen haben.
Hat ein Trecker ein schwarzes Kennzeichen, dann darf auch Wege
für die ausschließliche Nutzung der Landwirtschaft und Forstwirtschaft
mit dem Wohnwagen nicht mehr befahren.

Altmeister
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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitragvon Landwirt1999 » Do Jan 29, 2015 18:48

Wenn es verboten scheint, ist dann dieser Artikel falsch?
http://www.traktorreisen.eu/technisches/anhanger/
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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitragvon Landwirt1999 » Do Jan 29, 2015 18:53

MF-133 hat geschrieben:Das größere Problem sehe ich in der Versicherung der Anhänger. Wenn es keinen lof Betrieb mehr gibt, gibt es dann noch eine lw Betriebshaftpflicht? Falls nicht, haftet der Fahrer oder Halter der Anhänger für die Schäden, die durch den Anhängerbetrieb entstehen, selbst, es sei denn sie sind extra versichert.
Ich würde auch den Versicherer der Traktoren in Kenntnis setzen. Wenn es keinen lof Betrieb mehr gibt, die Traktoren aber für lof Zwecke versichert sind, erfüllt der Halter/ Fahrer u.U. den Vertrag mit der Versicherung nicht mehr.
MFG



Seit 2008 sind zulassungsfreie Anhänger nur noch zu 50% über das Zugfahrzeug versichert und brauchen deshalb sowiso eine eigene Haftpflicht.
Siehe http://www.lbv-u.de/fileadmin/editor/In ... r_2014.pdf
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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitragvon 038Magnum » Do Jan 29, 2015 18:56

Servus,

der Artikel ist zwar nicht falsch, hat aber mit den von dir genannten Voraussetzungen nichts zu tun. Dort wird von Schaustellerbetrieben gesprochen und weiterhin werden LoF-Zwecke genannt. Trifft beides bei dir nicht zu.

Ergo: schwarzes Kennzeichen für den Wohnwagen und lieber mit einem (geeigneten!) PKW ziehen. Im schlimmsten Fall kommt noch jemand dahinter, dass hier nicht mal eine Berechtigung für grüne Kennzeichen der Schlepper besteht.

Aber es gilt wie überall im Leben: Wo kein Kläger, da kein Richter.
"Die Gedenktafel für die Zweiten hängt unten in der Damentoilette."
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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitragvon Birlbauer » Do Jan 29, 2015 19:05

Ist es keine LOF-Fahrt, dann stellt sich bei frischen Führerscheinen auch noch die Berechtigungsfrage. Der Wohnanhänger hat auch vermutlich eine Kugelkopfkupplung, die meisten Schlepper aber keine eingetragenen Kugelkopfkupplung, zumindest nicht die kleine mit 50mm (?).
Mir erscheint zulassen und mit PKW ziehen die klügere Wahl.
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Re: Zulassungsfreie Anhänger

Beitragvon countryman » Do Jan 29, 2015 19:16

Landwirt1999 hat geschrieben:Seit 2008 sind zulassungsfreie Anhänger nur noch zu 50% über das Zugfahrzeug versichert und brauchen deshalb sowiso eine eigene Haftpflicht.
Siehe http://www.lbv-u.de/fileadmin/editor/In ... r_2014.pdf



naja das ist aber auch ein bisschen Panikmache nicht ganz ohne eigene finanzielle Interessen. Auch bieten die Hängerversicherung, wenn man denn eine braucht, andere günstiger an. Mein Haftpflichversicherer macht da keine Zicken.
Im Zweifel sollte man sich beim Bauernverband und/oder beim landwirtschaftlich beschlagenen Haus-und-Hofversicherer kundig machen, bevor man da jetzt übereilt im Internet abschließt.

Für den TE trifft das alles sowieso nicht zu, wie in den anderen Beiträgen dargelegt wurde.
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