Hallo zusammen,
ich habe wiedereinmal eine Frage zu einem LOF Anhänger konnte aber aus den Zahlreichen Themen dazu hier im Forum keine Antwort finden.
Folgende Situation:
Waldbesitz vorhanden, Grünes Kennzeichen für Traktor wurde genehmigt, wurde aber wieder auf schwarz geändert da der Traktor auch für andere nicht Steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird.
Nun soll ein alter Einachanhänger (BJ 1970) für den Transport aus dem Wald (ob das Holz Privat verwendet oder verkauft wird wird erst auf dem Hof entschieden) verwendet werden. Eine gültige Betriebserlaubnis liegt vor.
Meinen gesammelten Information nach muss der Anhänger für diese Nutzung nicht angemeldet werden, braucht keine HU und ich muss dafür keine Steuern zahlen. Auch wird keine Versicherung für den Anhänger benötigt da dieser über den Traktor mitversichert ist.
Desweiteren darf ich nicht schneller aus 25 Km/h fahren und ein 25 Schild muss angebracht werden.
Meine Frage hierzu:
Muss nun ein Folgekennzeichen angebracht werden, wenn ja in Schwarz oder in Grün.
Meiner Meinung nach muss kein Kennzeichen angebracht werden, ausser die Sicht auf das Kennzeichen wäre verdeckt und dann sollte das Kennzeichen in Grün sein um die LOF Nutzung zu verdeutlichen. Aber ich kanns nicht stichhaltig begründen.
Vielen Dank
