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Zulassungsfreier Anhänger LOF Nutzung

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Zulassungsfreier Anhänger LOF Nutzung

Beitragvon Thomas_28 » So Okt 08, 2017 17:40

Hallo zusammen,

ich habe wiedereinmal eine Frage zu einem LOF Anhänger konnte aber aus den Zahlreichen Themen dazu hier im Forum keine Antwort finden.

Folgende Situation:

Waldbesitz vorhanden, Grünes Kennzeichen für Traktor wurde genehmigt, wurde aber wieder auf schwarz geändert da der Traktor auch für andere nicht Steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird.

Nun soll ein alter Einachanhänger (BJ 1970) für den Transport aus dem Wald (ob das Holz Privat verwendet oder verkauft wird wird erst auf dem Hof entschieden) verwendet werden. Eine gültige Betriebserlaubnis liegt vor.

Meinen gesammelten Information nach muss der Anhänger für diese Nutzung nicht angemeldet werden, braucht keine HU und ich muss dafür keine Steuern zahlen. Auch wird keine Versicherung für den Anhänger benötigt da dieser über den Traktor mitversichert ist.
Desweiteren darf ich nicht schneller aus 25 Km/h fahren und ein 25 Schild muss angebracht werden.

Meine Frage hierzu:
Muss nun ein Folgekennzeichen angebracht werden, wenn ja in Schwarz oder in Grün.

Meiner Meinung nach muss kein Kennzeichen angebracht werden, ausser die Sicht auf das Kennzeichen wäre verdeckt und dann sollte das Kennzeichen in Grün sein um die LOF Nutzung zu verdeutlichen. Aber ich kanns nicht stichhaltig begründen.

Vielen Dank
Thomas_28
 
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Re: Zulassungsfreier Anhänger LOF Nutzung

Beitragvon countryman » So Okt 08, 2017 17:44

Es muss ein Folgekennzeichen angebracht werden, Transportanhänger müssen stets ein Kennzeichen führen.
Dieses Folgekennzeichen muss gleich mit einer Zugmaschine des Betriebes sein. Es darf auch dann grün sein, wenn wie von dir beschrieben der Schlepper versteuert wird. Dies ist in den Gesetzen nicht explizit geregelt, wird aber in der AID Broschüre "Landwirtschaftliche Fahrzeuge..." so empfohlen.
Ansonsten ist alles so in Ordnung wie von dir beschrieben.
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Re: Zulassungsfreier Anhänger LOF Nutzung

Beitragvon County654 » So Okt 08, 2017 18:31

Ich gehe davon aus, das der Anhänger eine eigene Zulassung mit schwarzer Nummer brauch!
Zulassungsfreie Anhänger sind nur hinter lof Zugmaschinen mit grüner Nummer zulässig.
Es muß anders werden, wenn es besser werden soll!
Aber keiner weiß, ob es gut wird, wenn es anders wird........
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Re: Zulassungsfreier Anhänger LOF Nutzung

Beitragvon countryman » So Okt 08, 2017 18:46

Das ist so nicht richtig.
Zulassungsfreie Anhänger sind unter 4 Voraussetzungen möglich:
1. In lof Betrieben
2. Hinter Zugmaschinen
3. Für einen lof Zweck der jeweiligen Fahrt.
4. Max. 25 km/h, mit Beschilderung.

Es ist nicht gefordert dass die Zugmaschine steuerbefreit sein muss. Wenn dem TE einmal eine Steuerbefreiung zugestanden wurde, die er aber freiwillig nicht in Anspruch nimmt, gehe ich davon aus dass die Voraussetzung "lof Betrieb" erfüllt ist. Der Heimtransport von Holz aus eigenem Wald ist jedenfalls ein lof Zweck.
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Re: Zulassungsfreier Anhänger LOF Nutzung

Beitragvon Thomas_28 » So Okt 08, 2017 19:13

@Countryman

Danke für deine Antwort.
Mittlerweile hab ich auch den entsprechenden § gefunden.

§10 FZV – Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
Absatz 8

(8) Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.
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Re: Zulassungsfreier Anhänger LOF Nutzung

Beitragvon Deutscher Holzer » Fr Okt 13, 2017 23:12

Bitte bedenken:
Schwarze Folgekennzeichen für Anhänger gibt es nicht! Grüne Folgekennzeichen sind nur erlaubt, wenn der Besitzer des Anhängers auch einen Traktor mit dem entsprechenden grünen Kennzeichen auf dem Hof hat.
Ist der Schlepper mit der schwarzen Nummer der einzige auf deinem Hof, bleibt dir nichts anderes übrig, als auch den Anhänger mit schwarzer Nummer zuzulassen. Mit Stempel, TÜV-Plakette und eigener Versicherung.

Bitte NICHT auf die Idee kommen und die schwarze Nummer des Traktors in grün am Anhänger anbringen. Die Folge wäre eine Anzeige wegen Kennzeichenmißbrauch.

Wie man zu der Annahme kommt, der Anhänger bräuchte überhaupt kein Kennzeichen, ist mir schleierhaft.
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Re: Zulassungsfreier Anhänger LOF Nutzung

Beitragvon berlin3321 » Sa Okt 14, 2017 5:05

Nicht ganz richtig, Deutscher Holzer. An Baubuden sind schwarze Wiederholungskennzeichen erlaubt. Das ist allerdings die einzige Ausnahme und die gibt´s kaum noch.

MfG Berlin
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Re: Zulassungsfreier Anhänger LOF Nutzung

Beitragvon countryman » Sa Okt 14, 2017 8:04

Thomas hat den Paragrafen ja schon zitiert. Dort wird keine Kennzeichenfarbe erwähnt. Die Farbe des Folgekennzeichens ist tatsächlich eine "Gesetzeslücke".
Für die Zulassungsfreiheit der Anhänger kommt es nur auf das tatsächliche Vorliegen der vier von mir oben bereits erwähnten Voraussetzungen an (§3 FZV).
Die lesenswerte Broschüre "Landwirtschaftliche Fahrzeuge..."
http://shop.aid.de/1035/landwirtschaftliche-fahrzeuge-im-strassenverkehr?c=20
immerhin herausgegeben von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, empfiehlt grüne Folgekennzeichen anzubringen.
Als missbräuchlich dürfte das nur ausgelegt werden, wenn eine der 4 Voraussetzungen bei der jeweiligen Fahrt NICHT vorliegt.
Wenn die Zugmaschine wegen (auch) anderweitiger Verwendung versteuert wird, berührt das die Zulassungsfreiheit des Anhängers bei lof Verwendung nicht.
Was eben mit zulassungsfreien Anhängern nicht geht sind außerlandwirtschaftliche Fahrten. Das aber auch dann nicht, wenn die Zugmaschine steuerbefreit ist.
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Re: Zulassungsfreier Anhänger LOF Nutzung

Beitragvon berlin3321 » Sa Okt 14, 2017 8:26

Ist zwar o.T. aber da wird vermutlich auch die Option "Anhängerzuschlag" wie z. B. bei Sattelzugmaschinen nicht gehen. Müsste man eigentlich mal beim Zoll erfragen.

Denn mal angenommen, man will mal ´ne Fuhre Sand holen und die dem Nachbarn hinkippen, da hätte man ein Problem.

Geht ja schon los wenn man nur Polterholz fährt....

MfG Berlin
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Re: Zulassungsfreier Anhänger LOF Nutzung

Beitragvon countryman » Sa Okt 14, 2017 11:29

nein einen "Anhängerzuschlag" gibt es hier nicht.
Zulassungs- und Steuerrecht müssen getrennt betrachtet werden, haben hier allerdings einen Berührungspunkt.
Zulassungsrechtlich ist der Anhänger befreit nach den Punkten aus §3 FZV, also lof, Baubuden usw.:
"[...]a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
b) Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
c) fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,[...]"

Liegen die Voraussetzungen nicht vor, ist der Anhänger zulassungspflichtig. In dem Fall kann eine gesonderte Steuerbefreiung für den Anhänger beantragt werden, zB 40 km Anhänger.
Ist der Anhänger aber zulassungsfrei, ist er automatisch auch steuerfrei, da eine Steuer nur für zugelassene Fahrzeuge erhoben wird. Daher ist es müßig, über die Kennzeichenfarbe des zulassungsfreien Anhänger zu diskutieren.
Denn die grüne Farbe stellt kein Privileg dar, sondern eine Nutzungsbeschränkung. Diese ist durch die Zulassungsfreiheit aber ohnehin schon gegeben. Darum wird auch die Anbringung des 25 km Schildes so streng gesehen.
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