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Zulassungsstop neurotoxischer Pestizide

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Zulassungsstop neurotoxischer Pestizide

Beitragvon Egbert » Mo Nov 20, 2006 21:39

Brüssel - 17/11/06
Imker verlangen das Verbot neurotoxischer Insektizide.

Mehrere europäische Umweltschutz- und Imkerverbände haben am Freitag 17/11/06 ein Zulassungstop neurotoxischer Pestizide, welche für
Bienenvölker eine verherende Wirkung haben, beantragt.

In einem an die EU-Komission gerichteten offenen Brief beantragen 20
Verbände eine dringende Revision der Zulassungsprüfungen von
Pflanzenschutzmittel. Die aktuelle Verfahren sind nicht ausreichend und werden zudem immer von den Hersteller selbst ohne unabhängig Prüfung (Parteigutachten )durchgeführt.

Vor ca. 10 Jahren eingeführt verursachen diese systemischen
neurotoxischen Pestizide überduchschnittliche Bienenvölkerverluste von
mehr als 30%.
Der bekannteste davon ist "Gaucho", welcher 2004, nach einem harten
Kampf zwischen Imker und dem Hersteller, von der Französischen Regierung verboten wurde.

"Vor 1996 und dem Einsatz von "Gaucho", konnte man jährlich von einem
Bienenvolk 60 bis 70 kg Honig ernten", erklärt Philippe Vermandere,
Imker im Süd-Westen Frankreichs.
Nach 1996 sind die Erträge auf 30 bis 45 kg gesunken.
"Es geht um die Zukunft unseren Bienen, ein wertvoller Indikator des
Zustandes unserer Umwelt und unverzichtbarer Gehilfe der
Landwirtschaft", so das Schlusswort in dem, an den Europäischen
Kommissar Markos Kyprianou, adressierten Brief.

Nicht die Landwirtschaft ermöglicht die Imkerei, sondern die Imkerei ermöglicht überhaupt erst die Landwirtschaft !
Es geht doch, vollkommen ohne Chemie in der Landwirtschaft
" Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die "Normalen" gebracht haben. "

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Beitragvon Eddi » Mo Nov 20, 2006 21:46

Hallo Egbert

Fährst du Auto?
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Beitragvon euro » Mo Nov 20, 2006 21:49

Gaucho® 600 FS inkrustiertes Maissaatgut
Zum Schutz von Mais gegen Fritfliege, Drahtwurm und Blattläuse (Frühbefall) sowie von Gurke gegen saugende Insekten
HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG
Nützlinge:
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) sowie als schädigend für Populatonen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

Bienen:
Bienen werden nicht gefährdet aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendung des Mittels (B3).
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Beitragvon Egbert » Mo Nov 20, 2006 21:57

Lieber euro lese mal hier zu Saatgutbeizmitteln. Pestizide, Insektizide und Saatgutbeizmittel mit dem Wirkstoff Imidacloprid.
Dieser Wirkstoff ist aus einem Nervengas der US Army weiterentwickelt worden. Seit langer Zeit liegt ein Untersuchungsbericht ( Die sogen. CST-Studie )der Universitäten Caen, Lillje und dem Pasteurintitut in Frankreich vor. Diese Untersuchung über das Saatgutbeizmittel Gaucho, in Deutschland Renegat und Chinook und unter vielen anderen Namen verkauft, mit dem Wirkstoff Imidachloprid, wurde vom franz. Landwirtschaftsministerium in Auftrag gegeben. Vorläufiges Fazit der Studie : Extrem gefährlich für Bienen und Insekten. Auf Wunsch sende ich Ihnen die Studio gerne zu. ( ca.1,9 MB )

Nicht ohne Grund wurden diese Mittelchen vom franz. Landwirtschaftsministerium verboten !!

Wer hat das Mittel zugelassen, die BAYERCROUPSCIENCE und die BBA muß das Parteigutachten so hinnehmen und darf keine eigenen Untersuchung vornehmen, ob denn das Gutachten überhaupt korrekt ist. Sehr hilfreich ist es wenn man sich kennt. Nämlich Dr. Brasse , Chef der BBA und Dr. Schmuck, Chef der BAYERCROUPSCINCE für Vertrieb und Zulassungen. Man spricht von beiden als die " Unzertrennlichen " Und wenn der DBV in seiner Funktion als Gralshüter der www.fnl.de die Agrargifthersteller mit allen Mitteln verteidigt, dürfte gewiß sein wie die Zulassungen so laufen !
Zuletzt geändert von Egbert am Mo Nov 20, 2006 22:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon euro » Mo Nov 20, 2006 22:05

Naja, die Studie aus Lill(j)e ist schon 4 Jahre alt und behandelte das Grundwasser, imho war die damalige Empfehlung Atrazin zu verbieten, was dann auch geschehen ist. Also nicht dass ich irgendwelche Zweifel an deinen Behauptungen hätte, doch ein brauchbarer Link zu den betreffenden Studien wäre vielleicht nicht schlecht :wink:
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Beitragvon Egbert » Mo Nov 20, 2006 22:07

Nee, euro die CST- Studie um die es hier geht hat nichts mit Atrazin und Grundwasser zu tun sondern bescha#äftigt sich aussschließlich mit den Wirkstoffen Imidachloprid und Fipronil. Kennst Du die CST- Studie überhaupt ? Ich meine nicht. Denn sonst würde Deine Antwort nicht so ausfallen. Die Studie kann ich Dir ohne weiteres per E- Mail ( Nicht PM- Mail ) zusenden . Allein die Übersetzung der Studie hätte durchgeführt von einem prof. Übersetzungsbüro
rund € 2.000,- gekostet. Du kannst die CST- Studie auf franz. oder deutsch kostenlos erhalten. Sei nicht so ungeduldig , es gibt keinen Link , nur die Originalstudie auf D oder F
Zuletzt geändert von Egbert am Mo Nov 20, 2006 22:13, insgesamt 3-mal geändert.
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Beitragvon euro » Mo Nov 20, 2006 22:09

Ich hör nur Blabla, wo bleibt der Link ?
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Beitragvon euro » Mo Nov 20, 2006 22:18

originalzitat:
L'UIPP (Union des industriels de la Protection des Plantes) tient à réagir aux propos mensongers relayés à la suite du second colloque international de l'Appel de Paris qui s'est tenu à Paris le jeudi 9 novembre 2006

Les produits phytopharmaceutiques (ou pesticides), tout comme les médicaments, font l'objet d'une autorisation de mise sur le marché selon une procédure réglementaire très stricte

Les produits phytopharmaceutiques, tout comme les médicaments, font l’objet d’un encadrement réglementaire très strict. La directive européenne 91/414/CEE régit la mise sur le marché des produits phytopharmaceutiques sur le plan européen et national.

Cette directive conditionne la mise sur le marché ainsi que l’utilisation des produits phytopharmaceutiques à la détention d’une autorisation de la mise sur le marché.

Cette autorisation est délivrée par le Ministère de l’Agriculture à l’issue d’une évaluation des risques que peuvent présenter les produits sur la santé publique (utilisateurs, consommateurs, populations à risque comme les enfants et femmes enceintes) et sur l’environnement (faune, flore et eau).

Les méthodes d’évaluation et de test sont fixées par des lignes directrices au niveau international (OCDE,..) et communautaire et non par les fabricants.
Les produits sont également évalués dans d’autres pays comme les USA, le Japon… Ces études sont donc validées au niveau international par de nombreux comités d’experts indépendants.

Sur l’ensemble de ces études, la moitié est consacrée aux études sur la santé de l’Homme et 40% traitent de l’effet sur l’environnement.

Près de 300 études, soit 10 ans de recherche et 200 millions d’euros d’investissement sont nécessaires avant la mise sur le marché d’un produit, et seule une molécule sur près de 150 000 synthétisées, satisfait aux critères de l’autorisation de mise sur le marché.

On ne peut donc en aucun cas affirmer que les produits phytopharmaceutiques sont mis sur le marché sans évaluation scientifique.

L'UIPP poursuit et renforce ses actions menées sur le terrain depuis de nombreuses années, pour sensibiliser les utilisateurs à un bon emploi des produits selon les recommandations précisées dans la décision d’Autorisation de Mise sur le Marché (AMM), dans le but notamment d'éviter les dépassements éventuels de LMR. »

Tja, die schreiben da von Lügengeschichten die irgendwer verbreiten soll . :twisted:
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Beitragvon Egbert » Mo Nov 20, 2006 22:38

Lieber Euro hast Du die Direktive von der der franz. Text spricht überhaupt auch nur gesehen, geschweige denn gelesen ?

Bei der L'UIPP (Union des industriels de la Protection des Plantes) geht es um den Verband der Agrogiftmischer in Frankreich , ähnlich dem deutschen Pendant www.fnl.de.

Die sind ja wohl alles andere als ein neutraler Ratgeber, die wollen ihre Gifte verhökern !
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Beitragvon euro » Mo Nov 20, 2006 22:49

Das Alter, nicht wahr :wink:
Sollte es einen Grund geben manipulativem Geschafel deinerseits nicht ebensolchem der anderen Seite entgegenzusetzen, dann klär mich mal auf..
Wär auch nicht schlecht wenn du dich mal über die reelle Bedeutung von Cst informieren würdest :)
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Beitragvon Stalker-One » Mo Nov 20, 2006 23:10

EG 91/414
Anhang II Teil A
8.3. Auswirkungen auf Arthropoden
8.3.1. Bienen
8.3.1.1. Akute Toxizität
Zweck der Prüfung
Die Untersuchung muß die LD50-Werte für die akute orale und die
Kontaktexposition des Wirkstoffs liefern.
Veranlassung
Die möglichen Auswirkungen auf Bienen müssen untersucht werden,
sofern die wirkstoffhaltigen Zubereitungen nicht ausschließlich dann
angewandt werden, wenn Bienen wahrscheinlich nicht exponiert
sind, beispielsweise:
— geschlossene Lebensmittellager;
— nicht-systemische Saatgutbehandlung;
— nicht-systemische Zubereitungen zur Bodenbehandlung;
— nicht-systemische Tauchbehandlung für Pflanzenmaterial und
Zwiebeln;
— Wundbehandlung;
— Köder für Nager;
— Verwendung im Gewächshaus ohne Bestäubungsgerät.
Testleitlinie
Die Untersuchung muß gemäß der EPPO-Leitlinie 170 durchgeführt
werden.
8.3.1.2. Fütterungsversuch mit Bienenlarven
Zweck der Prüfung
Diese Untersuchung muß ausreichende Daten zur Bewertung möglicher
Risiken des Pflanzenschutzmittels für die Larven der
Honigbiene erbringen.
Veranlassung
Die Untersuchung ist durchzuführen, wenn der Wirkstoff als Wachstumsförderer
wirken könnte, sofern nicht gerechtfertigt werden kann,
daß Bienenlarven wahrscheinlich nicht exponiert werden.
Testleitlinie
Die Untersuchung ist gemäß dem ICPBR-Verfahren durchzuführen (z.
B. P.A. Oomen, A. de Ruijter und J. van der Steen: Method for
honeybee brood feeding tests with insect growth-regulating insecticides.
EPPO-Bulletin, Band 22, 613-616, 1992).

Anhang VI Teil B

2.5.2.3. Die Mitgliedstaaten bewerten, ob unter den vorgeschlagenen
Anwendungsbedingungen eine Exposition von Honigbienen gegenüber
dem Pflanzenschutzmittel möglich ist; besteht diese
Möglichkeit, so bewerten sie, welche kurz- und langfristigen
Risiken bei der Anwendung des Pflanzenschutzmittels gemäß den
vorgeschlagenen Anwendungsbedingungen für Honigbienen zu
erwarten sind.
a) Bei dieser Bewertung werden folgende Informationen berücksichtigt:
i) die in Anhang II vorgesehenen speziellen Informationen
über die Toxizität für Honigbienen sowie die Ergebnisse
ihrer Bewertung;
ii) andere relevante Informationen über den Wirkstoff wie
— Löslichkeit in Wasser,
— Verteilungskoeffizient Octanol/Wasser,
— Dampfdruck,
— Geschwindigkeit des photochemischen Abbaus und Identität
der Abbauprodukte,
— Wirkungsweise (z. B. Wachstumsregulierung bei
Insekten);
iii) alle in Anhang III vorgesehenen relevanten Informationen
über das Pflanzenschutzmittel, insbesondere der Informationen
über die Toxizität für Honigbienen;
iv) gegebenenfalls Angaben über andere zugelassene Anwendungen
von Pflanzenschutzmitteln in der vorgeschlagenen
Anwendungsregion, wenn diese denselben Wirkstoff
enthalten oder dieselben Rückstände hinterlassen.
b) Bewertet werden
i) das Verhältnis zwischen Höchstaufwandmenge in Gramm
des Wirkstoffs je Hektar und LD50 (Kontakt oder orale
Aufnahme) in µg des Wirkstoffs je Biene (Gefährdungsquotient)
und, falls erforderlich, die Persistenz von Rückständen
auf oder in den behandelten Pflanzen;
ii) gegebenenfalls die Auswirkungen auf Bienenlarven, das
Verhalten von Bienen sowie Überleben und Entwicklung
von Bienenvölkern nach der Anwendung des Pflanzenschutzmittels
gemäß den vorgeschlagenen Anwendungsbedingungen.

Anhang VI Teil C

2.5.2.3. Die Mitgliedstaaten bewerten, ob unter den vorgeschlagenen
Anwendungsbedingungen eine Exposition von Honigbienen gegenüber
dem Pflanzenschutzmittel möglich ist; besteht diese
Möglichkeit, so bewerten sie, welche kurz- und langfristigen
Risiken bei der Anwendung des Pflanzenschutzmittels gemäß den
vorgeschlagenen Anwendungsbedingungen für Honigbienen zu
erwarten sind.
a) Bei dieser Bewertung werden folgende Informationen berücksichtigt:
i) die in Anhang II vorgesehenen speziellen Informationen
über die Toxizität für Honigbienen sowie die Ergebnisse
ihrer Bewertung;
ii) andere relevante Informationen über den Wirkstoff wie
— Löslichkeit in Wasser,
— Verteilungskoeffizient Octanol/Wasser,
— Dampfdruck,
— Geschwindigkeit des photochemischen Abbaus und Identität
der Abbauprodukte,
— Wirkungsweise (z. B. Wachstumsregulierung bei
Insekten);
iii) alle in Anhang III vorgesehenen relevanten Informationen
über das Pflanzenschutzmittel, insbesondere der Informationen
über die Toxizität für Honigbienen;
iv) gegebenenfalls Angaben über andere zugelassene Anwendungen
von Pflanzenschutzmitteln in der vorgeschlagenen
Anwendungsregion, wenn diese denselben Wirkstoff
enthalten oder dieselben Rückstände hinterlassen.
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Beitragvon Stalker-One » Mo Nov 20, 2006 23:13

Die Verordnung EG/91/414 wurde für die Zulassung systemischer Pflanzenschutzmittel nicht berücksichtigt!
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Beitragvon Stalker-One » Mo Nov 20, 2006 23:20

http://www.uipp.org/uipp/societe.php


Alles vom feinsten!
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Beitragvon Egbert » Di Nov 21, 2006 18:19

Gefunden by musikus :
@ gerd
Mach dir keine Sorgen Gerd. Es werden immer weniger Bienen über lanwirtschaftliche Flächen fliegen.
Meine Völker versuche ich ja bereits so gut wie möglich von konventionellen Agrarflächen fernzuhalten. Die übrigen werden durch PSM immer weniger. Ihr könnt ja in Zukunft chemisch befruchten.
Derzeit bauen die Landwirte nur wenig der in Deutschland benötigten Proteine an. Das wird sich ändern. Bin mir sicher, dass man dann in einem anderen Ton über die Bestäubungsleistung der Bienen spricht.
Auch steigende Nachfrage nach Rapsöl wird die Landwirte umdenken lassen.
Bestäubungsprämien in Kanada von 40 $/volk Dollar entstehen nicht aus Nächstenliebe, sondern wegen der Ertragssteigerung durch Bienen.
Meines Wissens sind noch keine Kühe durch Bienen zu Boden gegangen, oder Halme geknickt worden. Aber es gehen Bienen durch PSM ein.
Ich bestäube erst wieder Rapsfelder, wenn ich dafür bezahlt werde. Solange kommen die Bienen in Gebiete, wo weit und breit nichts durch Landwirte angebaut wird. So einfach ist das.
Wir zahlen nicht für das Weglassen von Giften sondern wir lassen unsere Bienen weg.
Die Bestäubungsleistung der Bienen entspricht etwa 600 - 800 Euro/ Volk .
Davon geht einiges in die Taschen der Landwirte, die widerum am weltweiten Bienesterben beteiligt sind.

Grüße Musikus[code][/code]
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Beitragvon Laurenzius » Di Nov 21, 2006 18:37

:shock:

Und ich dachte immer Musikus wäre Dein Zweit-Account!
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