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Zuschuss für Balkonanlagen wo - wie hoch?

Umwandlung von Sonnenenergie in Strom.
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20 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Zuschuss für Balkonanlagen wo - wie hoch?

Beitragvon AP_70 » Sa Jun 10, 2023 7:33

Jetzt mal Zahlen aus "meiner" Praxis:

- 600er Wechselrichter (2x300VA)
- 2x 400W Paneele W/O an Wand aufgeständert

In 2022 553 kWh produziert und 32 davon unverbraucht an den Netzbetreiber weitergegeben.

Bevor ernsthaft über einen Speicher nachgedacht wird, empfehle ich die typischen, zeitlich variablen Verbraucher wie Waschmaschine, Trockner, Spülmaschine etc. über die integrierte Programmierung schön in Reihe zu timen!
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Re: Zuschuss für Balkonanlagen wo - wie hoch?

Beitragvon Maaze » Sa Jun 10, 2023 13:30

langer711 hat geschrieben:Mal was zu E-Speichern bei Balkon-PV

Gehen wir davon aus, das Max 800 Watt erzeugt werden können.
Erlaubt sind maximal 600 Watt, keine 800!

Im übrigen sind Balkonkraftwerke in der Größenordnung "820Wp/600W Wechselrichter" inzwischen schon für schlappe 400 Euro zu haben, wenn man die Teile einzeln kauft und geduldig auf Angebote warten kann.
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ab 4m bauamtliche Zulassung notwendig

Beitragvon adefrankl » Do Jun 15, 2023 0:25

Nur der Vollständigkeit halber möchte ich darauf hinweisen, dass ab 4m Höhe über dem Grund nach meiner Kenntnis PV-Module an der Fassade, Balkon etc. eine bauamtliche Zulassung brauchen. Schließlich könnte das Glas des Moduls brechen und einen darunter stehenden verletzen. Eventuell reichen auch andere Sicherungen wie Drahtmetz (Karnickeldraht ...). Insofern dürfen die meisten Balkonanlagen nur im Erdgeschoss oder im ersten Stock installiert werden. Soweit nach meiner Kenntnis die Rechtslage.

Aber hier in Mittelfranken (in meiner Stadt) gibt es weit absurdere Regelungen. So habe ich vom Bauamt die Auskunft erhalten, dass ich auf einer Doppelgarage nicht direkt darauf eine PV-Anlage errichten darf. Sondern aufgrund der Begrünungspflicht für Nebengebäude in dem Gebiet müsste ich das Dach darunter vielmehr begrünen und dann die Module entsprechend aufständern. Dann sind diese natürlich entsprechend dem Wind stark ausgesetzt. Die dann notwendige massive Beschwerung der Halterungen + das Gewicht der Dachbegrünung vertragen sich dann aber nicht mehr mit der Statik der Fertiggarage.
Weiterhin erhielt ich die Auskunft, dass ein Solarcarport ebenso nicht zulässig sei, weil jeder Carport begrünt werden muss und somit nur aufgeständerte Module über der Dachbegrünung zulässig seien. So etwas wird ganz bestimmt jemand errichten. Angeblich das wegen des Klimaschutzes. Wenn dann stattdessen als Ersatz an anderer Stelle dann Freiflächenanlagen errichtet werden, dann ist das für das Klima sicher besser. :lol:
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Zuschuss für Balkonanlagen wo - wie hoch?

Beitragvon Tinyburli » So Jul 30, 2023 12:12

Wir hatten diese Woche eine Versammlung der Fernwärme:
Es wurde zum Schluss hin die Frage, ob eine Balkonanlage unseren hohen Stromverbrauch mindern könnte behandelt.
Da im Sommer Taktbetrieb eingeführt werden soll, rechne sie sich nicht, wurde gesagt.
Nun mein Vorschlag einer Batterieanlage.
Aber die Rentabilität wäre auch fraglich:

Hallo xxxxxx,

ich hoffe, Du bist mir nicht allzu böse, wenn ich den potentiellen neuen Wärmekunden bisschen geschrieben habe, wie die Konditionen dann wären, wenn die Fernwärme wollten?

Zu PV:
Denke, Du hast recht, mit dem Takt- Betrieb den Sommer über wäre die Einsparung gering.

Allerdings, wenn wir einen Akku anbauen würden, und den dann nur entladen würden, wenn die Pumpen laufen, könnte es sich, denke ich rechnen.

Allerdings wäre das eine Bastellösung von mir, und nicht sicher, wie lange dann der Akku hält. Der Akku ist ja bisschen heikel und verträgt Tiefentladung nicht so gut.

Ich würde vorschlagen, und man würde brauchen
- 6 Module 375 Watt 150 x 6 = 900,-
- Laderegler 200,-
- Akku 5 kWh 1000,-
- Wechselrichter 600 Watt 100,-
- Steuerelektronik, Kabel, usw 100,-
- Gestell für die Montage der Module 200,-
- Zusammen ca. 2500,-

Dann könnten wir vielleicht so 10 % von den 3000 Watt Leistung kompensieren.

Allerdings, ich sehe schon, das rechnet sich auch nicht!

Gesendet von Mail für Windows 10

Mit freundlichen Grüßen

Erwin Ruhl
Unterlaimbach 71

91443 Scheinfeld
0049 9162 7077


---
Also vorhin habe ich mir das Betriebsgebäude, eine Fertiggarage angeschaut, da gingen wohl die besagten 6 Module oben drauf mit kleinen Dreiecksständern aufzustellen!

Sagen wir mal, die PV- Leistung ist ja dann bei 2 kWp. Wir hätten dann so 1500 kWh zur Verfügung.
Vom Akku her die 5 kWh x 200 Tage sind 1000 kWh. 500 kWh dann direkt von den Modulen.

Wenn man dann 1500 kWh Einsparung hätte, wären das dann bei 30 Cent die kWh so ca. 450,- im Jahr.
Wäre dann in 5 Jahren amortisiert!

Also schon dann auch rentabel!
---
Und wie sagt doch der Weissnich, Dach voll machen! Und ich sage viel hilft viel!

Sagen wir mal, wir nehmen die doppelte Ladung:

- 12 Module 1800,-
- Laderegler 500,-
- Akku 10 kWh 2000,-
- 2 Wechselrichter 600 Watt 200,-
- Steuerelektronik, Kabel, usw 200,-
- Gestell für die Montage der Module 500,-
- Zusammen ca. 5200,-

Und ich würde da die stärkere Variante bevorzugen!

Und dann habe ich noch mit einem anderen Kumpel gesprochen, der meint, Anlage auf Nennleistung auslegen und kein Akku!

Wären dann so 10 Module und ein 3,5 kW Wechselrichter, einfache Sache!

Nur der Vorstand glaubt da nicht dran, dass sich das rechnen würde.
Naja, ist mir auch egal, ich hätte ja nur Arbeit mit dem ganzen!
Mit freundlichen Grüssen
Tinyburli
 
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Re: Zuschuss für Balkonanlagen wo - wie hoch?

Beitragvon Tinyburli » So Aug 20, 2023 7:05

Ein Artikel über die neuen Vorschriften bei Balkonkraftwerken:

2024 gelten für Balkonkraftwerke neue Regeln und Erleichterungen.

Wenn ihr euch ein Balkonkraftwerk anschaffen wollt, dann solltet ihr die neuen Regeln und Erleichterungen kennen, die ab 2024 gelten werden. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf nun beschlossen, der von vielen sonnenhungrigen Anhängern von Mini-Solaranlagen schon lange gefordert wurde.

Balkonkraftwerk-Erleichterungen ab 2024
Balkonkraftwerke haben in den letzten Jahren einen regelrechten Boom erlebt. Viele Menschen wollten zuschlagen, haben das aber nicht, weil es zu viel Bürokratie gibt. Genau das soll sich 2024 ändern. Die Forderungen der Balkonkraftwerk-Experten werden erfüllt und schaffen so deutlich mehr Freiheit.

Folgende Neuerungen sollen ab 2024 gelten:

・800 Watt statt 600 Watt: Wechselrichter waren bisher auf eine Ausgabe von 600 Watt limitiert. Zukünftig könnt ihr 800 Watt ins Hausnetz einspeisen.

・Solarzellen mit bis zu 2.000 Watt: Zukünftig könnt ihr Solarzellen mit einer Leistung von bis zu 2.000 Watt an einen Wechselrichter für Balkonkraftwerke anschließen. Bisher hatten meist Netzbetreiber davor abgeschreckt, solche Balkonkraftwerke zuzulassen, auch wenn die Wechselrichter gedrosselt waren.


・Anmeldung: Diese ist nur noch in einem geringeren Umfang beim Marktstammdatenregister nötig. Sobald die Registrierung erfolgt ist, werden die Netzbetreiber automatisch informiert. Erst dann wird entschieden, ob der Stromzähler ausgewechselt werden muss. Habt ihr einen alten Stromzähler, der noch rückwärts läuft, dann ist das kein Problem. Ihr könnt euer Balkonkraftwerk trotzdem schon verwenden. Bisher war das verboten. Netzbetreiber haben jetzt vier Monate Zeit, um den Stromzähler zu wechseln.
Der Bundestag muss dem von der Bundesregierung beschlossenen Regeländerung zur Balkonkraftwerk-Erleichterung noch zustimmen. Wenn das passiert, dann gelten die neuen Regeln ab dem 1. Januar 2024. Welcher Stecker genutzt werden darf, regelt der Beschluss im Übrigen nicht. Da soll der VDE eine Empfehlung geben. Zuletzt hatte sich dieser für Schukostecker ausgesprochen.

Das gilt aktuell noch für Balkonkraftwerke:


Was ist mit der privilegierten Maßnahme im WEG?
Nicht Teil dieses Beschlusses war die Einführung eines Rechts auf ein Balkonkraftwerk als privilegierte Maßnahme im WEG/BGB. Damit hätten Mieterinnen und Mieter einen Anspruch auf ein Balkonkraftwerk und könnten nicht mehr vom Vermieter daran gehindert werden. Dazu gibt es einen zweiten Gesetzentwurf, der wohl Ende September 2023 beschlossen werden soll, damit dieser auch zum 1. Januar 2024 in Kraft treten kann (Quelle: Golem). Sollte das passieren, dann wäre die Montage eines Balkonkraftwerks noch viel attraktiver und einfacher.


https://www.msn.com/de-de/finanzen/top- ... 4599&ei=14
Mit freundlichen Grüssen
Tinyburli
 
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